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Abgelaufene Abstimmungen
Von:  @Anonym  30.11.2020 12:08 Uhr
Wie überraschend ist es für dich, dass "Corona-Pandemie" das Wort des Jahres 2020 ist?
Seit 1977 bestimmt die Gesellschaft für deutsche Sprache jährlich das sg. "Wort des Jahres". Damit soll in sprachlicher Hinsicht wiedergegeben und dokumentiert werden, welcher Begriff im jeweiligen Jahr eine besondere Bedeutung für die Gesellschaft hat(te). 2019 schaffte es das Wort "Respektrente" an die Spitze - diese Entscheidung war allerdings nicht völlig unumstritten. Dass hingegen das Wort "Corona-Pandemie" 2020 das Rennen machen würde, war absehbar - aus Sicht der Gesellschaft für deutsche Sprache aber auch ohne Alternative.

Link zur Berichterstattung von Zeit Online:

https://t1p.de/17cj
 Sehr überraschend0,0%  (0)
 Ãœberraschend0,0%  (0)
 Ein bisschen überraschend7,7%  (1)
 Wenig überraschend7,7%  (1)
 Gar nicht überraschend61,5%  (8)
 Diskussion0,0%  (0)
 Bimbes23,1%  (3)
 
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Von:  @Anonym  30.11.2020 11:22 Uhr
Die Grünen stellen nicht mehr den Oberbürgermeister in Stuttgart. Wie bewertest du das?
Der amtierende OB Fritz Kuhn hatte schon im Januar angekündigt, nach der 8jährigen Amtszeit nicht erneut antreten zu wollen. Veronika Kienzle (Grüne) ist bereits im ersten Wahlgang ausgeschieden. In der Stichwahl gestern setzte sich der CDU-Kandidat Frank Nopper durch.

(https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/stuttgart/frank-nopper-neuer-oberbuergermeister-stuttgart-ob-wahl-stuttgart-100.html)
 Finde ich gut.35,7%  (5)
 Finde ich nicht gut.21,4%  (3)
 Neutral28,6%  (4)
 Bimbes, Diskussion, 42, Enthaltung, keine Meinung, andere Meinung.7,1%  (1)
  7,1%  (1)
 
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Von:  @Anonym  30.11.2020 10:30 Uhr
Große Koalition verständigt sich offenbar auf ein neues Bundespolizeigesetz - wie bewertest du die Einigung?
Lange haben SPD und CDU/CSU um eine Reform des Bundespolizeigesetzes gestritten. Die insbesondere im spezialpolizeilichen Bereich eingesetzte Polizeibehörde des Bundes arbeitet seit vielen Jahren auf Grundlage eines veralteten Polizeigesetzes, dass zudem zahlreiche Zuständigkeitskonflikte mit Landespolizeien enthielt und unter anderem dazu führte, dass die Strafverfolgung teilweise erschwert wurde.

Um eine mögliche Reform schwelte aber lange Streit in der Großen Koalition, da sich die Regierungsparteien vor allem mit Blick auf den Umfang neuer Ermittlungsbefugnisse uneinig waren: Umstritten war dabei nicht nur die Befugnis zur automatisierten Gesichtserkennung, sondern auch die Möglichkeit der Online-Durchsuchung und der Quellen-TKÜ. Während Gesichtserkennung und Online-Durchsuchung nicht den Weg ins Gesetz schafefn werden, geben die Koalitionspartner für die Quellen-TKÜ bei der Bundespolizei grünes Licht.

Auch aus dem Fall Amri werden Konsequenzen gezogen: Künftig soll die Bundespolizei nach dem Willen der Parlamentarier die Strafverfolgung bei „unerlaubtem Aufenthalt“ in Deutschland auch selbst durchführen können.

Zudem soll die Bundespolizei zukünftig selbst Standardmaßnahmen durchführen dürfen, die in Landespolizeigesetzen enthalten sind: Dazu gehören zum Beispiel Platzverweise oder die Entnahme von Blutproben. Bisher mussten hierfür Beamte der Landespolizeien zugezogen werden.

Darüber hinaus wird die Bundespolizei zukünftig innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs nicht nur Vergehen, sondern auch Verbrechen verfolgen dürfen: Das sei auch deshalb erforderlich, weil bei vielen ermittelten Taten am Anfang unklar ist, ob es sich um ein Vergehen oder Verbrechen handelt - etwa beim einfachen Diebstahl als Vergehen und beim bandenmäßig begangenen Diebstahl als Verbrechen. Auch hier muss bisher, sofern ein Verbrechen vorliegt, die Landespolizei hinzugezogen werden.

Die Bundespolizei ging 2005 aus dem Bundesgrenzschutz hervor und war bis dahin nicht als Strafverfolgungsbehörde konzipiert. Dies hat sich in den letzten 15 Jahren allerdings geändert; die gesetzliche Handlungsgrundlage stammt allerdings noch aus Zeiten des alten BGS.

Link zur Berichterstattung der FAZ
https://t1p.de/ri75
 Positiv11,1%  (1)
 eher positiv0,0%  (0)
 eher negativ0,0%  (0)
 Negativ0,0%  (0)
 Diskussion33,3%  (3)
 Bimbes55,6%  (5)
 
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Von:  @Anonym  30.11.2020 10:19 Uhr
Wie würde die deutsche Öffentlichkeit damit mit Pistole, Bargeld und Goldbarren im Nachttischschrank ihres Regierungschefs umgehen?
So geschehen in Bulgarien: Dort kommt Bojko Borissow, Ministerpräsident des Landes, seit Sommer diesen Jahres nicht nur wegen seiner geplanten Verfassungsreform nicht mehr zur Ruhe: Im Juni wurde ein Bild veröffentlicht, dass auf Borissows Nachttischschrank eine Pistole, einige Goldbarren und ein dickes Bündel Geldscheine zeigte. Borrisow bestritt nicht, dass das Foto bei ihm zuhause entstanden sei - er erklärt dies aber mit einer Verschwörung gegen ihn, mutmaßlich betrieben von einer Frau, die er im Dienstsitz des Ministerpräsidenten zur Übernachtung empfangen habe. Denn in einem Interview mit der FAZ erklärte Borrisow, er sei Single, habe aber dennoch ein Liebesleben - und in seiner Amtszeit als Regierungschef deshalb recht viele Frauen empfangen, die bei ihm übernachtet hätten. Dabei sei es nie zu Sicherheitskontrollen gekommen - für ihn ist naheliegend, dass im Umfeld des KGB ausgebildete Geheimdienstprofis um den Lotteriekönig Wasil Boschkow ihn auf diese Weise kompromittieren wollten. Denn Goldbarren besitze er gar nicht, auch eine Waffe liege nicht neben seinem Bett.

Link zum Bericht der NZZ:
https://t1p.de/aw45

Link zum aktuellen Interview in der FAZ, leider hinter einer Paywall, deshalb wohl nur für Abonnenten interessant:
https://t1p.de/s3iy

 Ich habe eine Idee und äußere sie.14,3%  (1)
 Ich habe eine Idee, sage aber nichts.0,0%  (0)
 Ich habe keine Ahnung, sowas ist hierzulande doch völlig unvorstellbar.0,0%  (0)
 Diskussion28,6%  (2)
 Bimbes57,1%  (4)
 
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Von:  @Anonym  30.11.2020 09:03 Uhr
Was hältst Du von dieser Studie, die im Auftrag der ARD in Sachsen-Anhalt erstellt worden ist?
In Sachsen-Anhalt ist eine knappe Mehrheit der Menschen dafür, dass der Landtag einer Anpassung des Rundfunkbeitrags zustimmt. Das zeigt eine repräsentative Studie des Meinungsforschungsinstituts dimap, die die ARD in Auftrag gegeben hat. Demnach sagen 54 Prozent, der Landtag solle der Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent auf monatlich 18,36 Euro zustimmen. 44 Prozent lehnen das ab...... 77 Prozent der Menschen in Sachsen-Anhalt bewerten die Berichte öffentlich-rechtlicher Fernsehsender demnach als glaubwürdig, bei öffentlich-rechtlichen Hörfunksendern sind es 70 Prozent. ab.

https://www.mdr.de/sachsen-anhalt/landespolitik/studie-vertrauen-oeffentlich-rechtlicher-rundfunk-erhoehung-rundfunkbeitrag-100.html

Im Dezember stimmt der Landtag von Sachsen-Anhalt darüber ab, ob er seine Zustimmung zur Erhöhung der Rundfunkgebüren erteilt. Alle übrigen Landtage in Deutschland hatten der Erhöhung bereits zugestimmt.
 Das finde ich gut....20,0%  (2)
 Das finde ich nicht gut...30,0%  (3)
 Das sehe ich mit gemischten Gefühlen....0,0%  (0)
 Darüber möchte ich diskutieren....30,0%  (3)
 Das ist ist mir egal.20,0%  (2)
 
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