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Abgelaufene Abstimmungen
Von:  Harzhexe  23.02.2024 10:36 Uhr
Der ehemals hochemotional agierende Botschafter A. Melnyk mischt sich wieder ein und rät zu neuen Initiativen - stimmst Du ihm zu?
Der heutige Botschafter in Brasilien bekennt sich zu seinen Fehlern und schlägt in einem Interview vor, dass die ukrainischen Verbündeten über „Sondierungsgespräche“ mit Moskau vertraulich ausloten sollten, unter welchen Bedingungen Russland beispielsweise bereit wäre, aus den besetzten Gebieten abzuziehen.

https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/früherer-botschafter-der-ukraine-habe-viele-fehler-gemacht/ar-BB1iJND0?ocid=socialshare
 Ja.17,6%  (3)
 Nein.5,9%  (1)
 Ich werde in der Diskussion meine Gedanken dazu äußern.29,4%  (5)
 Das sind ja ganz neue Töne - ich begrüße sie natürlich.23,5%  (4)
 Ich bezweifle, dass er Erfolg mit diesem diplomatischen Vorgehen hat....23,5%  (4)
 
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Von:  Adieu  23.02.2024 07:48 Uhr
Welche realpolitischen Ziele würdest Du verfolgen, wenn Du realpolitische Verantwortung hättest und jene Mehrheiten hast, die auch eine Umsetzung ermöglichen?
Hier hat wohl jeder andere Ziele und Ideen.
 Ich schreibe etwas46,7%  (7)
 Ich schreibe lieber nichts 6,7%  (1)
 Ich will diskutieren 26,7%  (4)
 Ich will Bimbes20,0%  (3)
 
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Von:  Adieu  23.02.2024 07:45 Uhr
Soll die Strafmündigkeit runtergesetzt werden?
10.745 Anzeigen gegen unter 14-Jährige verzeichnete die Justizstatistik im Vorjahr („Die Presse“ berichtete). Die Betroffenen können als Unmündige nicht bestraft werden. Rund um die Jugendkriminalität taucht aber immer wieder die Frage auf, ob man die Grenze für die strafrechtliche Verantwortung nicht heruntersetzen soll. Wie stehen die Parteien dazu?

Die Frage, ab welchem Alter man welche Rechte und Pflichten hat, änderte sich im Lauf der Zeit wiederholt. In früheren Zeiten konnten etwa auch schon Zehnjährige belangt werden. Die heute geltende Grenze von 14 Jahren für die Strafmündigkeit geht bereits auf das Jahr 1928 zurück. Deutlich stärker als bei der Strafmündigkeit wurde in der jüngeren Geschichte das Alter für die Volljährigkeit heruntergeschraubt. 1919 setzte man es von 24 auf 21 herab, 1973 sodann auf 19 und 2001 auf 18 Jahre. Das aktive Wahlrecht steht nach einem 2007 erfolgten Beschluss sogar bereits 16-Jährigen bundesweit zu.

Die Presse vom 23.02.2024
 Ja33,3%  (5)
 Nein26,7%  (4)
 In Teilen13,3%  (2)
 Diskussion20,0%  (3)
 Bimbes6,7%  (1)
 
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Von:  J_Rabin  23.02.2024 07:20 Uhr
Sollte Deutschland eine Altersgrenze für den Verkauf von Energydrinks einführen?
Kinderärzte schlagen Alarm. Insbesonere der exzessive Konsum von grossen Mengen, in Kombinaton mit sportlicher Betätigung ist alles andere als ungefährlich, gerade für Kinder
Problematisch soll vor allem der extrem hohe Koffeingehalt der Getränke in Kombination mit dem hohen Zuckerhalt sein.
Eenrgydrinks sind also nicht vergleichbar mit Kaffee.

Dennoch könnte sich beipsielweise auch ein 7 jähriger Grundschüler derzeit nach Herzenslust mit den Getränken eindecken.

Einige Eueopäische Ländern verbieten bereits den Verkauf an Kinder
 Ja, und zwar 14 Jahre28,6%  (4)
 16 Jahre wie bei Bier und Wein28,6%  (4)
 18 Jahre wie bei Tabak und hartem Alkohol0,0%  (0)
 Es bedarf keiner Altersgrenze21,4%  (3)
 Bimbes21,4%  (3)
 
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Von:  J_Rabin  23.02.2024 03:16 Uhr
Hat Scholz den Ernst der Lage in der Ukraine immer noch nicht begriffen?
Trotz des Falls von Andrijwkas und der zunehemend in die Defensive geratenen Ukraine stellt der Kanzler beim Thema Taurus auf stur
 Wenn die Russen wieder vor Kievs stehen werden wir wach und Taurus liefern6,7%  (1)
 Die Zurückhaltung Scholz ist richtig, wir dürfen Putin nicht provozieren oder Kriegspartei werden26,7%  (4)
 Andere Meinung/ Diskussion53,3%  (8)
 Bimbes13,3%  (2)
 
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