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"VW soll deutsche Autofahrer entschädigen" - so die neueste Forderung - Entschädigen für was denn? |
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25.09.2015 07:55 Uhr |
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Ein riesiger Ballon, dem hoffentlich bald die Luft entweicht... |
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25.09.2015 08:01 Uhr |
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ich tippe mal: dafür, dass die autos jetzt alle ihre grüne plakette abgeben müssen und schnell mal für diverse innenstädte gesperrt werden. oder natürlich auch für den moralischen verlust, dass alle mit dem finger auf dich zeigen werden, dass du vw fährst. |
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25.09.2015 08:58 Uhr |
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GLaubt Ihr wirklich, die legen 11 Mio Autos still? Ich glaube das nicht. |
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25.09.2015 09:14 Uhr |
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Eine völlig unsinnige Forderung.
Die deutschen Normen hält VW ja auch ohne Spezial-Software ein.
Und die US-Norm ist ja auch in erster Linie Schikane, um mit fast unerfüllbaren Vorgaben die ausländische Konkurrenz klein zu halten. |
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25.09.2015 10:28 Uhr |
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Eine Möglichkeit wurde schon genannt: der Verlust irgendwelcher Umweltplaketten.
Ansonsten sollte man sich ja eigentlich auf Angaben eines Herstellers über Verbrauchswerte etc. verlassen können. Sind diese durch bewusste Manipulationen (nicht lediglich durch allgemein bekannte Schwächen des Testverfahrens) zu niedrig angegeben, so könnte man darüber nachdenken, die Kosten für den Mehrverbrauch einzuklagen.
Davon einmal abgesehen dürften auch die Wiederverkaufswerte von Diesel-VWs etwas sinken, auch hier haben wir einen halbwegs berechenbaren Schaden. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 25.09.2015 12:28 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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25.09.2015 12:37 Uhr |
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Ein paar halbseidene Winkeladvokaten aus Amiland putzen Klinken und versprechen unbedarften Bürgern das Blaue vom Himmel, ein Bezirksrichter gibt sich seinen Allmachtsphatasien hin und läßt die Klagen zu, und in Deutschland bekommen Politiker und Verbandsvertreter Angstschweißausbrüche.
Was für ein armseliges Bild.
Wer wurde denn geschädigt?
Richtig: niemand.
Also muß auch niemand entschädigt werden.
Sollte tatsächlich ein seniler und verblendeter amerikanischer Bezirksrichter auf die Idee kommen, irgendwelchen Klägern Schadensersatz zuzusprechen (was ich in der amerikanischen Rechtsordnung durchaus für möglich halte), sollte VW sämtlicher Produktionsstätten in den VSvA schließen. Geld verdient hat man damit ohnehin nie. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 25.09.2015 14:39 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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25.09.2015 12:38 Uhr |
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Im übrigen wurden die Sonderregelungen für Dieselfahrzeuge ohnehin nur eingeführt, um die ungeliebten Dieselfahrzeuge von der Straße zu halten und die eigene schwächelnde Autoindustrie zu stützen. |
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25.09.2015 13:26 Uhr |
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Die Abgaswerte haben zum einen Auswirkungen auf die Feinstaubplakette und zum anderen auf die KFZ-Steuer. Sollte jemand durch VWs Schummelei bei den Abgaswerten Nachteile bekommen, dann ist er selbstverstaendlich hierfuer zu entschaedigen. Zumal hier nicht Abgas-Jupp und Abgags-Hein versehentlich falsche Werte gemessen werden, sondern professionelle Manipulationssoftware im Spiel war.
Sollten die Motoren auch bei Seat, Skoda, Audi, Porsche, Bentlez verbaut worden sein, so sind auch deren Kunden zu entschaedigen.
Statt vernuenftige Motoren zu bauen baut VW ja lieber unter zig Marken das technisch selbe Auto. |
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25.09.2015 13:36 Uhr |
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Zitat:Die Abgaswerte haben zum einen Auswirkungen auf die Feinstaubplakette und zum anderen auf die KFZ-Steuer. Sollte jemand durch VWs Schummelei bei den Abgaswerten Nachteile bekommen, dann ist er selbstverstaendlich hierfuer zu entschaedigen. Zumal hier nicht Abgas-Jupp und Abgags-Hein versehentlich falsche Werte gemessen werden, sondern professionelle Manipulationssoftware im Spiel war.
Sollten die Motoren auch bei Seat, Skoda, Audi, Porsche, Bentlez verbaut worden sein, so sind auch deren Kunden zu entschaedigen.
Statt vernuenftige Motoren zu bauen baut VW ja lieber unter zig Marken das technisch selbe Auto.
Blödsinn.
Ob die Plaketten aberkannt werden, ist noch gar nicht sicher. Ob hier Grenzwerte überschritten werden, ist noch gar nicht geprüft. Gleiches gilt für die Abgaswerte und damit die Auswirkungen auf die KfZ-Steuer. Es ist durchaus möglich, daß die Auswirkungen so gering sind, daß womöglich nur wenige Euro pro Fahrzeug fällig würden. Zudem dürfte es nicht um rückwirkende Schäden gehen, da hier sehr wahrscheinlich ein Vertrauensschutz greift. Es müßten also mögliche Schäden in die Zukunft projeziert werden.
Das dürfte sich als juristisch schwierig und zudem äußerst langwierig erweisen.
Schon deshalb ist es angeraten, unabhängig von öffentlichen Äußerungen dritter (z.B. des Verkehrsministeriums) erst einmal die rechtlichen Bewertungen abzuwarten.
Es ist durchaus denkbar, daß dabei nicht viel für die Autobesitzer herauskommt. |
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25.09.2015 13:37 Uhr |
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Davon abgesehen und nur nebenbei:
Hat eigentlich unser Justizminister seiner Empörung schon Luft gemacht. Ich hörte bis jetzt noch gar nichts. |
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25.09.2015 13:46 Uhr |
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Zitat:Blödsinn.
Ob die Plaketten aberkannt werden, ist noch gar nicht sicher. Ob hier Grenzwerte überschritten werden, ist noch gar nicht geprüft. Gleiches gilt für die Abgaswerte und damit die Auswirkungen auf die KfZ-Steuer. Es ist durchaus möglich, daß die Auswirkungen so gering sind, daß womöglich nur wenige Euro pro Fahrzeug fällig würden. Zudem dürfte es nicht um rückwirkende Schäden gehen, da hier sehr wahrscheinlich ein Vertrauensschutz greift. Es müßten also mögliche Schäden in die Zukunft projeziert werden.
Das dürfte sich als juristisch schwierig und zudem äußerst langwierig erweisen.
Schon deshalb ist es angeraten, unabhängig von öffentlichen Äußerungen dritter (z.B. des Verkehrsministeriums) erst einmal die rechtlichen Bewertungen abzuwarten.
Es ist durchaus denkbar, daß dabei nicht viel für die Autobesitzer herauskommt.
Das was Du schreibst ist Bloedsinn. Zur Zeit ist voellig offen, ob jemand Nachteile daraus hat, weil niemand weiss, ob der Gesetzgeber Bestandsschuty walten laesst oder nicht.
Wenn es den gaebe, gabe es auch nichts zu entschaedigen.
Aber wenn es den nicht gibt, ist das was ich geschrieben habe kein Bloedsinn, sondern die Beroffenen zu entschaedigen.
Nur weil Du Bestandsschutz fuer wahrscheinlich haelst ist er das noch lange nicht. Darauf hatten Rentner bei ihren Betriebsrenten auch gehofft, jetzt zahlen sie darauf happige Krankenkassenbeitraege. Darauf hatten Studenten bei den Ausfallzeiten der Rente auch gehofft- nix war.
Nur weil Deine Welt nach Deinen eigenen Vorstellungen funktioniert iat alles Andere noch lange kein Bloedsinn. |
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25.09.2015 15:28 Uhr |
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Die Süddeutsche heute: Siemens, Banken, Steuergeheimnis, die FIFA - jetzt Volkswagen Deutschland: Warum sind es immer US-Ermittler, die weltweite Skandale aufdecken? |
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25.09.2015 15:32 Uhr |
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@Umfragesteller
Dir ist schon klar, wenn es signifikante Abweichungen bei den Verbrauchswerten gibt, dieses den Entzug der Betriebserlaubnis und die zwangsweise Stillegung des KFZ zu Folge haben kann? Bestenfalls könnte die grüne Euro-Plakette weg sein und man hat Fahrverbot in den Umweltzonen. Dann käme noch die Hochsetzung bei den KFZ-Steuern mit ggf. einer saftigen Nachzahlung.
Da ist schon ein Schaden entstanden. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 26.09.2015 13:27 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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25.09.2015 16:10 Uhr |
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Hängt davon ab. Zum einen, mit welchen Emissionsdaten VW die Fahrzeuge beworben hat. Wenn man dem Käufer 30 mg NOx/kmh zugesagt hat, aber der Wagen emittiert tatsächlich 400 mg, dann kann das einen ersatzpflichtigen Produktmangel darstellen. Der Extremfall wäre der Verlust der Zulassung (dann wäre das Fahrzeug komplett unbrauchbar) bzw. etwas harmloser der Verlust einer Abgasplakette. All das kann zu Schadensersatzansprüchen führen. |
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25.09.2015 17:42 Uhr |
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@Ostpreußen et al.
Ich sehe es so: Wenn ich ein Auto (oder sonst etwas) kaufe, und wenn dessen Hersteller mit bestimmten Eigenschaften wirbt, dann handelt es sich um einen Mangel, wenn dieses Auto die zugesagten Eigenschaften (wie z. B. niedriger Schadstoffausstoß) nicht hat.
Ich hätte als Käufer in diesem Falle ja im Rahmen der Gewährleistung verschiedene Rechte: z. B. das Recht auf Nachbesserung oder ggf. sogar Wandlung (also Geld zurück). Nun gilt diese Gewährleistung erst einmal nur für zwei Jahre, aber es handelt sich hier ja auch nicht um einen gewöhnlichen Mangel, sondern um einen, der mit beträchtlicher krimineller Energie einhergeht.
In den meisten Fällen würde sich das Problem ja sogar lösen lassen, z. B. durch den Einbau größerer Filter oder durch häufigeres Nachfüllen von Urea. Wenigstens die damit verbundenen Kosten müsste Volkswagen nach meinem Rechtsempfinden schon tragen.
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26.09.2015 15:25 Uhr |
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Zitat:Zitat:Es gibt keine nationalen deutschen Normen mehr.
Mag was Normen angeht sein. Die KFZ-Steuer wird aber nationalstaatlich festgesetzt und da zahlst Du nach dem aktuellen Verfahren fuer alles, was 95 g CO ueberschreitet eine ausstossbezogene Steuer (bis 95 g einen festen Steuerbetrag).
Bei den Diesel-Fahrzeugen geht es nicht um CO2, sondern Stickoxide (NOX) und Feinstaubpartikel. |
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GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
PsA |
LPP |
Volk, Sonstige |
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