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Fragenübersicht "VW soll deutsche Autofahrer entschädigen" - so die neueste Forderung - Entschädigen für was denn?
Anfang-2021 - 30 / 30 Meinungen
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26.09.2015 15:29 Uhr
Zitat:
@Ostpreußen et al.

Ich sehe es so: Wenn ich ein Auto (oder sonst etwas) kaufe, und wenn dessen Hersteller mit bestimmten Eigenschaften wirbt, dann handelt es sich um einen Mangel, wenn dieses Auto die zugesagten Eigenschaften (wie z. B. niedriger Schadstoffausstoß) nicht hat.

Ich hätte als Käufer in diesem Falle ja im Rahmen der Gewährleistung verschiedene Rechte: z. B. das Recht auf Nachbesserung oder ggf. sogar Wandlung (also Geld zurück). Nun gilt diese Gewährleistung erst einmal nur für zwei Jahre, aber es handelt sich hier ja auch nicht um einen gewöhnlichen Mangel, sondern um einen, der mit beträchtlicher krimineller Energie einhergeht.

In den meisten Fällen würde sich das Problem ja sogar lösen lassen, z. B. durch den Einbau größerer Filter oder durch häufigeres Nachfüllen von Urea. Wenigstens die damit verbundenen Kosten müsste Volkswagen nach meinem Rechtsempfinden schon tragen.



Könnte im Rahmen von Produkthaftungsklagen geklärt werden. hierfür gelten entsprechende Verjährungsfristen (3 Jahre). Da vor allem ältere Motoren (Euro 5) betroffen sind, könnten viele Autofahrer dennoch leer ausgehen, wenn trotz grundsätzlich bestehender Haftung, die Verjährungsfrist abgelaufen ist.
26.09.2015 16:14 Uhr
Zitat:
Und die US-Norm ist ja auch in erster Linie Schikane, um mit fast unerfüllbaren Vorgaben die ausländische Konkurrenz klein zu halten.


Deichgraf, was faselst du da schon wieder für einen Blödsinn?

Die US-Hersteller bauen fast keine Diesel und die deutschen Hersteller sind ja nicht gezwungen, Diesel-Fahrzeuge in die USA zu exportieren. Die können da auch Benziner verkaufen...
26.09.2015 16:17 Uhr
Zitat:
Die Abgaswerte haben zum einen Auswirkungen auf die Feinstaubplakette und zum anderen auf die KFZ-Steuer.


Auf die Plakette eher nicht, da geht es um die Frage, ob ein geregelter Kat drin ist oder nicht und ob das Diesel-Fahrzeug einen Partikelfilter hat oder nicht.

Aber auf die Steuer kann es sich auswirken und wenn Besitzer von VW-Dieseln da aufgrund der Trickerseien zukünftig mehr zahlen müssen, ist das etwas, wofür man Schadensersatz von VW einklagen kann.
26.09.2015 16:19 Uhr
Zitat:
Hängt davon ab. Zum einen, mit welchen Emissionsdaten VW die Fahrzeuge beworben hat. Wenn man dem Käufer 30 mg NOx/kmh zugesagt hat, aber der Wagen emittiert tatsächlich 400 mg, dann kann das einen ersatzpflichtigen Produktmangel darstellen. Der Extremfall wäre der Verlust der Zulassung (dann wäre das Fahrzeug komplett unbrauchbar) bzw. etwas harmloser der Verlust einer Abgasplakette. All das kann zu Schadensersatzansprüchen führen.


Das stimmt natürlich.
Die Folgediskussion ist dann aber, dass die Verbrauchswerte per se aufgrund des ungeeigneten Testverfahrens mit dem Verbrauch in der Praxis nichts zu tun haben und das Fahrzeug schon allein aufgrund des höheren Real-Verbrauchs den beworbenen Schadstoffausstoß nicht einhalten kann.
26.09.2015 16:22 Uhr
Zitat:
Bei den Diesel-Fahrzeugen geht es nicht um CO2, sondern Stickoxide (NOX) und Feinstaubpartikel.


Bitte erstmal lesen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Kraftfahrzeugsteuer_%28Deutschland%29#Reform_der_Kraftfahrzeugsteuer_zum_1._Juli_2009

Sowohl Diesel wie auch Benziner werden nach CO2-Ausstoß besteuert. Alles was über 95 g/km, kostet 2 € pro g. Dazu gibt es eine Hubraum-abhängige Basis, die bei Dieseln höher ist als bei Benzinern.
26.09.2015 16:25 Uhr
Zitat:

Könnte im Rahmen von Produkthaftungsklagen geklärt werden. hierfür gelten entsprechende Verjährungsfristen (3 Jahre).


Bullshit. Auch hier hilft lesen, §12 des Produkthaftungsgesetz:

"(1) Der Anspruch nach § 1 verjährt in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Ersatzberechtigte von dem Schaden, dem Fehler und von der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen."

Kenntnis ab letzter Woche - Verjährung also im September 2018.
26.09.2015 23:50 Uhr
Zitat:
Zitat:

Könnte im Rahmen von Produkthaftungsklagen geklärt werden. hierfür gelten entsprechende Verjährungsfristen (3 Jahre).


Bullshit. Auch hier hilft lesen, §12 des Produkthaftungsgesetz:

"(1) Der Anspruch nach § 1 verjährt in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Ersatzberechtigte von dem Schaden, dem Fehler und von der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen."

Kenntnis ab letzter Woche - Verjährung also im September 2018.


Kannst Du lesen?

Ich sprach lediglich davon, daß hier Verjährungsfristen gelten, die drei Jahre betragen. Dem widersprichst Du nicht. Über den Beginn der Laufzeit dieser Frist sagte ich gar nichts aus.
26.09.2015 23:54 Uhr
Zitat:
Zitat:
Bei den Diesel-Fahrzeugen geht es nicht um CO2, sondern Stickoxide (NOX) und Feinstaubpartikel.


Bitte erstmal lesen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Kraftfahrzeugsteuer_%28Deutschland%29#Reform_der_Kraftfahrzeugsteuer_zum_1._Juli_2009

Sowohl Diesel wie auch Benziner werden nach CO2-Ausstoß besteuert. Alles was über 95 g/km, kostet 2 € pro g. Dazu gibt es eine Hubraum-abhängige Basis, die bei Dieseln höher ist als bei Benzinern.


In der Tat hilft auch hier lesen. Die Untersuchungen der US-Umweltbehörde beziehen sich nicht auf den CO2-Ausstoß, sondern vor allem auf den Ausstoß von NOX. Dieser wird durch das Einspritzen von Harnstoff reguliert. Im Testbetrieb wurde mehr Harnstoff verwendet, als im Normalbetrieb. Daduch entstanden die Abweichungen bei den relvanten Abgaswerten.
27.09.2015 09:30 Uhr
@"Ostpreußen"
Du schriebst
Zitat:
Da vor allem ältere Motoren (Euro 5) betroffen sind, könnten viele Autofahrer dennoch leer ausgehen, wenn trotz grundsätzlich bestehender Haftung, die Verjährungsfrist abgelaufen ist.


Das stimmt schlicht nicht.

Die Verjährungsfrist läuft seit ein paar Tagen und demnach noch fast 3 Jahre.
Das hat mit dem Alter der Fahrzeuge und der Schadstoffklasse nichts zu tun.
09.10.2015 23:05 Uhr
Zitat:
Von: Deichgraf 25.09.2015 11:14 Uhr

Eine völlig unsinnige Forderung.

Die deutschen Normen hält VW ja auch ohne Spezial-Software ein.


Lügen haben kurze Beine, die kürzesten sind dem Deichgraf seine...
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