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"VW soll deutsche Autofahrer entschädigen" - so die neueste Forderung - Entschädigen für was denn? |
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25.09.2015 13:46 Uhr |
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Zitat:Blödsinn.
Ob die Plaketten aberkannt werden, ist noch gar nicht sicher. Ob hier Grenzwerte überschritten werden, ist noch gar nicht geprüft. Gleiches gilt für die Abgaswerte und damit die Auswirkungen auf die KfZ-Steuer. Es ist durchaus möglich, daß die Auswirkungen so gering sind, daß womöglich nur wenige Euro pro Fahrzeug fällig würden. Zudem dürfte es nicht um rückwirkende Schäden gehen, da hier sehr wahrscheinlich ein Vertrauensschutz greift. Es müßten also mögliche Schäden in die Zukunft projeziert werden.
Das dürfte sich als juristisch schwierig und zudem äußerst langwierig erweisen.
Schon deshalb ist es angeraten, unabhängig von öffentlichen Äußerungen dritter (z.B. des Verkehrsministeriums) erst einmal die rechtlichen Bewertungen abzuwarten.
Es ist durchaus denkbar, daß dabei nicht viel für die Autobesitzer herauskommt.
Das was Du schreibst ist Bloedsinn. Zur Zeit ist voellig offen, ob jemand Nachteile daraus hat, weil niemand weiss, ob der Gesetzgeber Bestandsschuty walten laesst oder nicht.
Wenn es den gaebe, gabe es auch nichts zu entschaedigen.
Aber wenn es den nicht gibt, ist das was ich geschrieben habe kein Bloedsinn, sondern die Beroffenen zu entschaedigen.
Nur weil Du Bestandsschutz fuer wahrscheinlich haelst ist er das noch lange nicht. Darauf hatten Rentner bei ihren Betriebsrenten auch gehofft, jetzt zahlen sie darauf happige Krankenkassenbeitraege. Darauf hatten Studenten bei den Ausfallzeiten der Rente auch gehofft- nix war.
Nur weil Deine Welt nach Deinen eigenen Vorstellungen funktioniert iat alles Andere noch lange kein Bloedsinn. |
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25.09.2015 15:28 Uhr |
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Die Süddeutsche heute: Siemens, Banken, Steuergeheimnis, die FIFA - jetzt Volkswagen Deutschland: Warum sind es immer US-Ermittler, die weltweite Skandale aufdecken? |
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25.09.2015 15:32 Uhr |
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@Umfragesteller
Dir ist schon klar, wenn es signifikante Abweichungen bei den Verbrauchswerten gibt, dieses den Entzug der Betriebserlaubnis und die zwangsweise Stillegung des KFZ zu Folge haben kann? Bestenfalls könnte die grüne Euro-Plakette weg sein und man hat Fahrverbot in den Umweltzonen. Dann käme noch die Hochsetzung bei den KFZ-Steuern mit ggf. einer saftigen Nachzahlung.
Da ist schon ein Schaden entstanden. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 26.09.2015 13:27 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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25.09.2015 16:10 Uhr |
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Hängt davon ab. Zum einen, mit welchen Emissionsdaten VW die Fahrzeuge beworben hat. Wenn man dem Käufer 30 mg NOx/kmh zugesagt hat, aber der Wagen emittiert tatsächlich 400 mg, dann kann das einen ersatzpflichtigen Produktmangel darstellen. Der Extremfall wäre der Verlust der Zulassung (dann wäre das Fahrzeug komplett unbrauchbar) bzw. etwas harmloser der Verlust einer Abgasplakette. All das kann zu Schadensersatzansprüchen führen. |
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25.09.2015 17:42 Uhr |
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@Ostpreußen et al.
Ich sehe es so: Wenn ich ein Auto (oder sonst etwas) kaufe, und wenn dessen Hersteller mit bestimmten Eigenschaften wirbt, dann handelt es sich um einen Mangel, wenn dieses Auto die zugesagten Eigenschaften (wie z. B. niedriger Schadstoffausstoß) nicht hat.
Ich hätte als Käufer in diesem Falle ja im Rahmen der Gewährleistung verschiedene Rechte: z. B. das Recht auf Nachbesserung oder ggf. sogar Wandlung (also Geld zurück). Nun gilt diese Gewährleistung erst einmal nur für zwei Jahre, aber es handelt sich hier ja auch nicht um einen gewöhnlichen Mangel, sondern um einen, der mit beträchtlicher krimineller Energie einhergeht.
In den meisten Fällen würde sich das Problem ja sogar lösen lassen, z. B. durch den Einbau größerer Filter oder durch häufigeres Nachfüllen von Urea. Wenigstens die damit verbundenen Kosten müsste Volkswagen nach meinem Rechtsempfinden schon tragen.
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26.09.2015 15:25 Uhr |
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Zitat:Zitat:Es gibt keine nationalen deutschen Normen mehr.
Mag was Normen angeht sein. Die KFZ-Steuer wird aber nationalstaatlich festgesetzt und da zahlst Du nach dem aktuellen Verfahren fuer alles, was 95 g CO ueberschreitet eine ausstossbezogene Steuer (bis 95 g einen festen Steuerbetrag).
Bei den Diesel-Fahrzeugen geht es nicht um CO2, sondern Stickoxide (NOX) und Feinstaubpartikel. |
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26.09.2015 15:29 Uhr |
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Zitat:@Ostpreußen et al.
Ich sehe es so: Wenn ich ein Auto (oder sonst etwas) kaufe, und wenn dessen Hersteller mit bestimmten Eigenschaften wirbt, dann handelt es sich um einen Mangel, wenn dieses Auto die zugesagten Eigenschaften (wie z. B. niedriger Schadstoffausstoß) nicht hat.
Ich hätte als Käufer in diesem Falle ja im Rahmen der Gewährleistung verschiedene Rechte: z. B. das Recht auf Nachbesserung oder ggf. sogar Wandlung (also Geld zurück). Nun gilt diese Gewährleistung erst einmal nur für zwei Jahre, aber es handelt sich hier ja auch nicht um einen gewöhnlichen Mangel, sondern um einen, der mit beträchtlicher krimineller Energie einhergeht.
In den meisten Fällen würde sich das Problem ja sogar lösen lassen, z. B. durch den Einbau größerer Filter oder durch häufigeres Nachfüllen von Urea. Wenigstens die damit verbundenen Kosten müsste Volkswagen nach meinem Rechtsempfinden schon tragen.
Könnte im Rahmen von Produkthaftungsklagen geklärt werden. hierfür gelten entsprechende Verjährungsfristen (3 Jahre). Da vor allem ältere Motoren (Euro 5) betroffen sind, könnten viele Autofahrer dennoch leer ausgehen, wenn trotz grundsätzlich bestehender Haftung, die Verjährungsfrist abgelaufen ist. |
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26.09.2015 23:50 Uhr |
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Zitat:Zitat:
Könnte im Rahmen von Produkthaftungsklagen geklärt werden. hierfür gelten entsprechende Verjährungsfristen (3 Jahre).
Bullshit. Auch hier hilft lesen, §12 des Produkthaftungsgesetz:
"(1) Der Anspruch nach § 1 verjährt in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Ersatzberechtigte von dem Schaden, dem Fehler und von der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen."
Kenntnis ab letzter Woche - Verjährung also im September 2018.
Kannst Du lesen?
Ich sprach lediglich davon, daß hier Verjährungsfristen gelten, die drei Jahre betragen. Dem widersprichst Du nicht. Über den Beginn der Laufzeit dieser Frist sagte ich gar nichts aus. |
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26.09.2015 23:54 Uhr |
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Zitat:Zitat:Bei den Diesel-Fahrzeugen geht es nicht um CO2, sondern Stickoxide (NOX) und Feinstaubpartikel.
Bitte erstmal lesen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Kraftfahrzeugsteuer_%28Deutschland%29#Reform_der_Kraftfahrzeugsteuer_zum_1._Juli_2009
Sowohl Diesel wie auch Benziner werden nach CO2-Ausstoß besteuert. Alles was über 95 g/km, kostet 2 € pro g. Dazu gibt es eine Hubraum-abhängige Basis, die bei Dieseln höher ist als bei Benzinern.
In der Tat hilft auch hier lesen. Die Untersuchungen der US-Umweltbehörde beziehen sich nicht auf den CO2-Ausstoß, sondern vor allem auf den Ausstoß von NOX. Dieser wird durch das Einspritzen von Harnstoff reguliert. Im Testbetrieb wurde mehr Harnstoff verwendet, als im Normalbetrieb. Daduch entstanden die Abweichungen bei den relvanten Abgaswerten. |
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LPP |
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