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Fragenübersicht Verfassungsklage gegen den Fiskalpakt: Wie würdest du als Richter entscheiden?
1 - 20 / 27 Meinungen+20Ende
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10.07.2012 10:37 Uhr
Ich würde gegen den ESM entscheiden.
10.07.2012 10:38 Uhr
Zitat:
Einstweilige Anordnung nein - in der Hauptsache der Klage stattgeben

Das ist jetzt wohl nur der Vollständigkeit wegen als Antwortoption dabei - inhaltlich wäre das ein peinlicher Widerspruch.
10.07.2012 10:41 Uhr
Ich würde Anordnung und Klage ablehnen, die Politik aber beauftragen, das Grundgesetz bis zu einem festgelegten Zeitpunkt dahingehend zu ändern, dass solch europäische Themen künftig nicht mehr so leicht zu einem Verfassungskonflikt führen können.
10.07.2012 10:52 Uhr
Zitat:
die Politik aber beauftragen, das Grundgesetz bis zu einem festgelegten Zeitpunkt dahingehend zu ändern, dass solch europäische Themen künftig nicht mehr so leicht zu einem Verfassungskonflikt führen können.


Das aber bitte nur im Rahmen einer weiteren Verschmelzung der europäischen Staaten.
10.07.2012 11:00 Uhr
Vom Gefühl her würde ich der Klage statt geben und den ESM verhindern. Ich bin aber kein Jurist und kann deswegen nicht sagen, ob das Ganze nicht vielleicht doch mit der Verfassung konform ist.

Im Übrigen bin ich der Meinung, kann so eine Institution nur kommen, wenn wir dann auch generell die Haushaltsplanung der europäischen Union überlassen. Wir müssten also zu einen Bundesstaat werden und da sind wir Europäer noch weit von entfernt.
10.07.2012 11:01 Uhr
Zitat:
Das aber bitte nur im Rahmen einer weiteren Verschmelzung der europäischen Staaten.
Klar, NUR im Hinblick darauf, meine ich natürlich.
10.07.2012 11:02 Uhr
Zitat:
Wir müssten also zu einen Bundesstaat werden und da sind wir Europäer noch weit von entfernt.
Stimmt, aber wenn das Bundesverfassungsgericht der Klage stattgibt, dann sind wir es dann noch mehr.
Ich hoffe sehr, dass das den Richtern bewußt ist.
10.07.2012 11:05 Uhr
Ich würde Anordnung und Klage stattgeben.
10.07.2012 11:06 Uhr
Ich würde sowohl Eilanträgen wie Hauptsache stattgeben. Wer die Schuldenunion will, muß sie dem Volk zur Entscheidung vorlegen.

In der Realität erwarte ich, daß das Verfassungsgericht den Eilanträgen stattgibt, aber in der Hauptsache nachgibt mit dem üblichen Verdikt zur Souveränitätsübertragung: "bis hierher und nicht weiter". Danach kann das Gericht heimgehen, denn dann wird es für wirklich wichtige Fragen nicht mehr gebraucht.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 10.07.2012 13:07 Uhr. Frühere Versionen ansehen
10.07.2012 11:08 Uhr
Zitat:
Stimmt, aber wenn das Bundesverfassungsgericht der Klage stattgibt, dann sind wir es dann noch mehr.
Ich hoffe sehr, dass das den Richtern bewußt ist.


Naja Mensch, man sollte aber eben die Schritte in der richtigen Reihenfolge gehen. Ich kann auch nicht den Sieg feiern, bevor ich überhaupt los gelaufen bin ;-)
10.07.2012 11:09 Uhr
ich fände es schwierig, denn die Prüfkriterien sind in der Tat streng (siehe http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg12-050)

prinzipiell kann es nicht sein, dass das Verfassungsgericht die Politik bestimmt, allerdings, zumal ein Stattgeben der Klage wirklich gravierende Auswirkungen auf das Leben der Bürger haben könnte, sollten die Märkte in Turbulenzen geraten, wenn der ESM an Deutschland scheitert. Allerdings muss Grundlage allen staatlichen Handelns das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sein. Bei schwerwiegenden Mängeln der Verträge bzw. des Gesetzes zur Inkraftsetzung der europäischen Verträge würde ich der Klage in der Hauptsache stattgeben, bei kleineren Grundgesetzverstößen - die ich her als Auslegungssache definieren würde, würde einen Nachbesserungsauftrag an Bundestag und Bundesrat geben und die Klage ablehnen.

die einstweilige Anordnung müsste wohl auf ähnlicher Grundlage mit Einbeziehung möglicher Folgen bei einem anderslautenden Urteil in der Hauptsache erfolgen. Alles in allem nicht gut, aber ich würde wohl die einstweilige Anordnung wegen möglichen volkswirtschaftlichen Schäden durch Marktturbulenzen ablehnen.
10.07.2012 11:25 Uhr
Niklot, dass Problem ist, wenn die Gesetzt erst einmal in Kraft sind, also vom Bundespräsidenten Unterschrieben, dann gibt es keinen wirkliche Weg zurück mehr, auch wenn in der Hauptsache der Klage dann statt gegeben wird. Der ESM kann nicht Verklagt werden, er ist Immun und auch eine Auflösung des ESM ist (fast) unmöglich. Tritt das Gesetz also in Kraft, kann man sich die Klage auch vollkommen sparen.
10.07.2012 11:28 Uhr
Zitat:
Naja Mensch, man sollte aber eben die Schritte in der richtigen Reihenfolge gehen. Ich kann auch nicht den Sieg feiern, bevor ich überhaupt los gelaufen bin ;-)
Schon klar, Teufel. Deswegen sollte das Bundesverfassungsgericht ja auch die Änderung der Verfassung anordnen, damit das KÜNFTIG nicht mehr geschieht.
Im konkreten Fall stehen aber auch so schon europäische über deutschen Interessen - und das sollte berücksichtigt werden.
10.07.2012 11:31 Uhr
Zitat:
Im konkreten Fall stehen aber auch so schon europäische über deutschen Interessen - und das sollte berücksichtigt werden.


Ich bezweifle, dass der Niedergang der deutschen Zahlungsfähigkeit im Interesse Europas liegt.
10.07.2012 11:37 Uhr
ist das wirklich so, Teufel? Ich würde § 31 Abs 2 BVerfGG (In den Fällen des § 13 Nr. 6, 6a, 11, 12 und 14 hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Gesetzeskraft.) dahin gehend interpretieren, dass mit Stattgeben der Klage die jeweiligen Einführungsgesetze zu den Verträgen nichtig werden. Ich gebe aber zu, dass ich mir nicht sicher bin, inwieweit Deutschland an die Einhaltung völkerrechtlicher Verträge gebunden ist, auch wenn die Verträge nachweislich verfassungswidrig sind. Insofern müsste wohl das BVerfG schon in der Entscheidung über eine einstweilige Anordnung die Entscheidung in der Hauptsache antizipieren. Das wirst du wohl meinen.
10.07.2012 11:39 Uhr
Zitat:
Ich bezweifle, dass der Niedergang der deutschen Zahlungsfähigkeit im Interesse Europas liegt.
Ja und? Ich bezweifle auch, dass der wirtschaftliche Niedergang der anderen EU-Mitgliedsländer im deutschen Interesse wäre (angesichts des "Exportweltmeisters Deutschland").
Und jetzt?
10.07.2012 11:39 Uhr
Zitat:
...die Änderung der Verfassung anordnen, damit das KÜNFTIG nicht mehr geschieht.


Ne Mensch, erst mal müsste durch eine Europaweite Volksabstimmung geklärt werden, ob der Weg zu einen Bundesstaat überhaupt gewünscht ist. Erst danach kann damit begonnen werden, die Gesetze abzuändern, davor muss sich Europa aber eine neue Verfassung geben, die für einen Bundesstaat angebracht ist.
10.07.2012 11:41 Uhr
Zitat:
Ja und? Ich bezweifle auch, dass der wirtschaftliche Niedergang der anderen EU-Mitgliedsländer im deutschen Interesse wäre (angesichts des "Exportweltmeisters Deutschland").


Ein Wirtschaftsraum, der unsre Waren mit Geld bezahlt, das wir ihm vorher rüber geschoben haben, ist nicht wirklich attraktiv. Dass es für Deutschland unapettitlich wird, ist klar. Das heißt aber nicht, dass man es noch schlimmer machen muss.
10.07.2012 11:44 Uhr
Deswegen sollte das Bundesverfassungsgericht ja auch die Änderung der Verfassung anordnen,

Aus dem Satz spricht ja ein tiefes Verständnis von Rechtsstaat und Gewaltenteilung.

Das Bundesverfassungsgericht hat nicht die Aufgabe, sich eine Verfassung nach eigenem Gusto zu zimmern. Es hat geltendes Recht zu prüfen, nicht neues Recht zu schaffen. Als höchstes Gericht sollte es gerade nicht selbst Politik betreiben, sondern darauf achten, daß die Politik den Rahmen des geltenden Rechts nicht überschreitet und der Politik insoweit Grenzen ihrer sonst unbeschänkten Macht setzen.
10.07.2012 11:50 Uhr
@ Niklot

Zitat:
zumal ein Stattgeben der Klage wirklich gravierende Auswirkungen auf das Leben der Bürger haben könnte, sollten die Märkte in Turbulenzen geraten, wenn der ESM an Deutschland scheitert.


Es ist eine seltsame Ansicht der ESM-Befürworter, dass der ESM tatsächlich Turbolenzen verhindern würde. Deutschland ist derzeit mit mit nicht ganz 200 Milliarden Euro am ESM beteiligt. Dieses Haftungskapital kann auch ganz schnell erweitert werden.

Denkt eigentlich jemand darüber nach, was für Turbolenzen es geben würde, wenn auch Deutschland seine Top-Bonität verliert? Im Rahmen des ESM ist dieses Risiko keineswegs zu unterschätzen.

Hier wird von Seiten einer Bankenlobby gezielt Panik geschürt, damit unüberlegt gehandelt wird. Der ESM ist nicht nur eine Aushebelung nationaler Souveränitätsrechte, sondern auch ein Transfer brachialer Finanzmacht an eine Institution ohne demokratische Legitimation oder Kontrolle.

Insofern ist es völlig egal, ob der ESM der "europäischen Integration" Deutschlands dient. Er ist ein erhebliches Risiko für ganz Europa und wirtschaftlich nicht weniger riskant als ein Bankenbeben in Südeuropa.
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