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Fragenübersicht Verfassungsklage gegen den Fiskalpakt: Wie würdest du als Richter entscheiden?
Anfang-208 - 27 / 27 Meinungen
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10.07.2012 11:05 Uhr
Ich würde Anordnung und Klage stattgeben.
10.07.2012 11:06 Uhr
Ich würde sowohl Eilanträgen wie Hauptsache stattgeben. Wer die Schuldenunion will, muß sie dem Volk zur Entscheidung vorlegen.

In der Realität erwarte ich, daß das Verfassungsgericht den Eilanträgen stattgibt, aber in der Hauptsache nachgibt mit dem üblichen Verdikt zur Souveränitätsübertragung: "bis hierher und nicht weiter". Danach kann das Gericht heimgehen, denn dann wird es für wirklich wichtige Fragen nicht mehr gebraucht.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 10.07.2012 13:07 Uhr. Frühere Versionen ansehen
10.07.2012 11:08 Uhr
Zitat:
Stimmt, aber wenn das Bundesverfassungsgericht der Klage stattgibt, dann sind wir es dann noch mehr.
Ich hoffe sehr, dass das den Richtern bewußt ist.


Naja Mensch, man sollte aber eben die Schritte in der richtigen Reihenfolge gehen. Ich kann auch nicht den Sieg feiern, bevor ich überhaupt los gelaufen bin ;-)
10.07.2012 11:09 Uhr
ich fände es schwierig, denn die Prüfkriterien sind in der Tat streng (siehe http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg12-050)

prinzipiell kann es nicht sein, dass das Verfassungsgericht die Politik bestimmt, allerdings, zumal ein Stattgeben der Klage wirklich gravierende Auswirkungen auf das Leben der Bürger haben könnte, sollten die Märkte in Turbulenzen geraten, wenn der ESM an Deutschland scheitert. Allerdings muss Grundlage allen staatlichen Handelns das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sein. Bei schwerwiegenden Mängeln der Verträge bzw. des Gesetzes zur Inkraftsetzung der europäischen Verträge würde ich der Klage in der Hauptsache stattgeben, bei kleineren Grundgesetzverstößen - die ich her als Auslegungssache definieren würde, würde einen Nachbesserungsauftrag an Bundestag und Bundesrat geben und die Klage ablehnen.

die einstweilige Anordnung müsste wohl auf ähnlicher Grundlage mit Einbeziehung möglicher Folgen bei einem anderslautenden Urteil in der Hauptsache erfolgen. Alles in allem nicht gut, aber ich würde wohl die einstweilige Anordnung wegen möglichen volkswirtschaftlichen Schäden durch Marktturbulenzen ablehnen.
10.07.2012 11:25 Uhr
Niklot, dass Problem ist, wenn die Gesetzt erst einmal in Kraft sind, also vom Bundespräsidenten Unterschrieben, dann gibt es keinen wirkliche Weg zurück mehr, auch wenn in der Hauptsache der Klage dann statt gegeben wird. Der ESM kann nicht Verklagt werden, er ist Immun und auch eine Auflösung des ESM ist (fast) unmöglich. Tritt das Gesetz also in Kraft, kann man sich die Klage auch vollkommen sparen.
10.07.2012 11:28 Uhr
Zitat:
Naja Mensch, man sollte aber eben die Schritte in der richtigen Reihenfolge gehen. Ich kann auch nicht den Sieg feiern, bevor ich überhaupt los gelaufen bin ;-)
Schon klar, Teufel. Deswegen sollte das Bundesverfassungsgericht ja auch die Änderung der Verfassung anordnen, damit das KÜNFTIG nicht mehr geschieht.
Im konkreten Fall stehen aber auch so schon europäische über deutschen Interessen - und das sollte berücksichtigt werden.
10.07.2012 11:31 Uhr
Zitat:
Im konkreten Fall stehen aber auch so schon europäische über deutschen Interessen - und das sollte berücksichtigt werden.


Ich bezweifle, dass der Niedergang der deutschen Zahlungsfähigkeit im Interesse Europas liegt.
10.07.2012 11:37 Uhr
ist das wirklich so, Teufel? Ich würde § 31 Abs 2 BVerfGG (In den Fällen des § 13 Nr. 6, 6a, 11, 12 und 14 hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Gesetzeskraft.) dahin gehend interpretieren, dass mit Stattgeben der Klage die jeweiligen Einführungsgesetze zu den Verträgen nichtig werden. Ich gebe aber zu, dass ich mir nicht sicher bin, inwieweit Deutschland an die Einhaltung völkerrechtlicher Verträge gebunden ist, auch wenn die Verträge nachweislich verfassungswidrig sind. Insofern müsste wohl das BVerfG schon in der Entscheidung über eine einstweilige Anordnung die Entscheidung in der Hauptsache antizipieren. Das wirst du wohl meinen.
10.07.2012 11:39 Uhr
Zitat:
Ich bezweifle, dass der Niedergang der deutschen Zahlungsfähigkeit im Interesse Europas liegt.
Ja und? Ich bezweifle auch, dass der wirtschaftliche Niedergang der anderen EU-Mitgliedsländer im deutschen Interesse wäre (angesichts des "Exportweltmeisters Deutschland").
Und jetzt?
10.07.2012 11:39 Uhr
Zitat:
...die Änderung der Verfassung anordnen, damit das KÜNFTIG nicht mehr geschieht.


Ne Mensch, erst mal müsste durch eine Europaweite Volksabstimmung geklärt werden, ob der Weg zu einen Bundesstaat überhaupt gewünscht ist. Erst danach kann damit begonnen werden, die Gesetze abzuändern, davor muss sich Europa aber eine neue Verfassung geben, die für einen Bundesstaat angebracht ist.
10.07.2012 11:41 Uhr
Zitat:
Ja und? Ich bezweifle auch, dass der wirtschaftliche Niedergang der anderen EU-Mitgliedsländer im deutschen Interesse wäre (angesichts des "Exportweltmeisters Deutschland").


Ein Wirtschaftsraum, der unsre Waren mit Geld bezahlt, das wir ihm vorher rüber geschoben haben, ist nicht wirklich attraktiv. Dass es für Deutschland unapettitlich wird, ist klar. Das heißt aber nicht, dass man es noch schlimmer machen muss.
10.07.2012 11:44 Uhr
Deswegen sollte das Bundesverfassungsgericht ja auch die Änderung der Verfassung anordnen,

Aus dem Satz spricht ja ein tiefes Verständnis von Rechtsstaat und Gewaltenteilung.

Das Bundesverfassungsgericht hat nicht die Aufgabe, sich eine Verfassung nach eigenem Gusto zu zimmern. Es hat geltendes Recht zu prüfen, nicht neues Recht zu schaffen. Als höchstes Gericht sollte es gerade nicht selbst Politik betreiben, sondern darauf achten, daß die Politik den Rahmen des geltenden Rechts nicht überschreitet und der Politik insoweit Grenzen ihrer sonst unbeschänkten Macht setzen.
10.07.2012 11:50 Uhr
@ Niklot

Zitat:
zumal ein Stattgeben der Klage wirklich gravierende Auswirkungen auf das Leben der Bürger haben könnte, sollten die Märkte in Turbulenzen geraten, wenn der ESM an Deutschland scheitert.


Es ist eine seltsame Ansicht der ESM-Befürworter, dass der ESM tatsächlich Turbolenzen verhindern würde. Deutschland ist derzeit mit mit nicht ganz 200 Milliarden Euro am ESM beteiligt. Dieses Haftungskapital kann auch ganz schnell erweitert werden.

Denkt eigentlich jemand darüber nach, was für Turbolenzen es geben würde, wenn auch Deutschland seine Top-Bonität verliert? Im Rahmen des ESM ist dieses Risiko keineswegs zu unterschätzen.

Hier wird von Seiten einer Bankenlobby gezielt Panik geschürt, damit unüberlegt gehandelt wird. Der ESM ist nicht nur eine Aushebelung nationaler Souveränitätsrechte, sondern auch ein Transfer brachialer Finanzmacht an eine Institution ohne demokratische Legitimation oder Kontrolle.

Insofern ist es völlig egal, ob der ESM der "europäischen Integration" Deutschlands dient. Er ist ein erhebliches Risiko für ganz Europa und wirtschaftlich nicht weniger riskant als ein Bankenbeben in Südeuropa.
10.07.2012 11:57 Uhr
@ Mensch

Zitat:
Ich bezweifle auch, dass der wirtschaftliche Niedergang der anderen EU-Mitgliedsländer im deutschen Interesse wäre (angesichts des "Exportweltmeisters Deutschland").


Wenn Südeuropa nur mit dem Geld zahlen kann, das wir ihnen geben, dann ist dieser Markt sowieso unattraktiv. Ob mit Euro oder ohne. Die Rettung Südeuropas ist insofern nicht jeden beliebigen Preis wert.

Die Frage ist, ob der ESM überhaupt zur Stabilisierung Europas geeignet ist. Es hat schon seinen Grund, warum 170 Professoren der Wirtschaftswissenschaften vor dem ESM gewarnt haben.

Davon abgesehen stellt sich die Frage, warum Rettungsgelder unbedingt über einen demokratisch problematischen Apparat gehen müssen, der sich der demokratischen und judikativen Kontrolle entzieht.
10.07.2012 12:01 Uhr
@Widu Waldgeist

für die einstweilige Anordnung ist es ganz klar notwendig Schäden abzuwenden, dass kann durch Für oder Wider erfolgen, allerdings hat das BVerfG nicht das Recht finanzielle Schäden für Deutschland als Maßstab für die Verhandlung in der Hauptsache zu nehmen. Da geht es um geltendes Verfassungsrecht. Nicht jede finanzpolitische Schandtat verstößt auch gleich gegen die Verfassung.
10.07.2012 12:10 Uhr
Zitat:
Nicht jede finanzpolitische Schandtat verstößt auch gleich gegen die Verfassung.


Stimmt. Es verstößt aber gegen das Grundgesetz, wenn wesentliche Teile des Haushaltsrechts des gewählten Parlaments auf eine Institution übertragen wird, die nur aus Regierungsmitgliedern besteht.

Und die Frage ist, ob dieser eklatante Bruch demokratischer Prinzipien durch die wirtschaftliche Notlage legitimiert wird. Die Haltung der Wirtschaftswissenschaft ist insofern eindeutig, als auch die wirtschaftliche Wirkung des ESM keineswegs berauschend ist. Insofern kann von einer wirtschaftlichen Legitimierung einer demokratisch fragwürdigen Institution kaum eine Rede sein.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 10.07.2012 14:11 Uhr. Frühere Versionen ansehen
10.07.2012 12:16 Uhr
@Widu

bzgl. der demokratischen Legetemierung gebe ich dir Recht. Zumal "Notverordnungen" oder ähnliches in Deutschland nicht nur keinen schönen Klang haben sondern auch keine besonders guten Ergebnisse hatten.
10.07.2012 12:28 Uhr
Zitat:
Einstweilige Anordnung ja - in der Hauptsache auch Klage stattgeben


Dem stimme ich zu.
10.07.2012 15:36 Uhr
Erlass einer einstweiligen Anordnung, um in der Hauptsache in Ruhe verhandeln zu können.

Derart weitreichende Entscheidungen, die möglicherweise Generationen von nationalen Entscheidern praktisch jeden Handlungsspielraum rauben, können nicht mehr in dem Schweinsgalopp entschieden werden, wie dies bisher geschah.

Ãœber die Entscheidung in der Hauptsache kann ich nichts sagen:

1. Ist der Sachverhalt verfassungsrechtlich sehr komplex.

2. Auf hoher See und vor Gericht ist man allein in Gottes Hand.

Ich hoffe allerdings, das gegen den ESM und die daraus sich ergebenden, für Deutschland ruinösen, Verpflichtungen entschieden wird.
10.07.2012 16:13 Uhr
Einstweilige Anordnung ja - in der Hauptsache auch Klage stattgeben

Ich hoffe also auf die Vernunft in Karslruhe dieses autotoritäre Gehabe zu Fall zu bringen
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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