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Fragenübersicht Verfassungsklage gegen den Fiskalpakt: Wie würdest du als Richter entscheiden?
Anfang-2021 - 27 / 27 Meinungen
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10.07.2012 11:57 Uhr
@ Mensch

Zitat:
Ich bezweifle auch, dass der wirtschaftliche Niedergang der anderen EU-Mitgliedsländer im deutschen Interesse wäre (angesichts des "Exportweltmeisters Deutschland").


Wenn Südeuropa nur mit dem Geld zahlen kann, das wir ihnen geben, dann ist dieser Markt sowieso unattraktiv. Ob mit Euro oder ohne. Die Rettung Südeuropas ist insofern nicht jeden beliebigen Preis wert.

Die Frage ist, ob der ESM überhaupt zur Stabilisierung Europas geeignet ist. Es hat schon seinen Grund, warum 170 Professoren der Wirtschaftswissenschaften vor dem ESM gewarnt haben.

Davon abgesehen stellt sich die Frage, warum Rettungsgelder unbedingt über einen demokratisch problematischen Apparat gehen müssen, der sich der demokratischen und judikativen Kontrolle entzieht.
10.07.2012 12:01 Uhr
@Widu Waldgeist

für die einstweilige Anordnung ist es ganz klar notwendig Schäden abzuwenden, dass kann durch Für oder Wider erfolgen, allerdings hat das BVerfG nicht das Recht finanzielle Schäden für Deutschland als Maßstab für die Verhandlung in der Hauptsache zu nehmen. Da geht es um geltendes Verfassungsrecht. Nicht jede finanzpolitische Schandtat verstößt auch gleich gegen die Verfassung.
10.07.2012 12:10 Uhr
Zitat:
Nicht jede finanzpolitische Schandtat verstößt auch gleich gegen die Verfassung.


Stimmt. Es verstößt aber gegen das Grundgesetz, wenn wesentliche Teile des Haushaltsrechts des gewählten Parlaments auf eine Institution übertragen wird, die nur aus Regierungsmitgliedern besteht.

Und die Frage ist, ob dieser eklatante Bruch demokratischer Prinzipien durch die wirtschaftliche Notlage legitimiert wird. Die Haltung der Wirtschaftswissenschaft ist insofern eindeutig, als auch die wirtschaftliche Wirkung des ESM keineswegs berauschend ist. Insofern kann von einer wirtschaftlichen Legitimierung einer demokratisch fragwürdigen Institution kaum eine Rede sein.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 10.07.2012 14:11 Uhr. Frühere Versionen ansehen
10.07.2012 12:16 Uhr
@Widu

bzgl. der demokratischen Legetemierung gebe ich dir Recht. Zumal "Notverordnungen" oder ähnliches in Deutschland nicht nur keinen schönen Klang haben sondern auch keine besonders guten Ergebnisse hatten.
10.07.2012 12:28 Uhr
Zitat:
Einstweilige Anordnung ja - in der Hauptsache auch Klage stattgeben


Dem stimme ich zu.
10.07.2012 15:36 Uhr
Erlass einer einstweiligen Anordnung, um in der Hauptsache in Ruhe verhandeln zu können.

Derart weitreichende Entscheidungen, die möglicherweise Generationen von nationalen Entscheidern praktisch jeden Handlungsspielraum rauben, können nicht mehr in dem Schweinsgalopp entschieden werden, wie dies bisher geschah.

Ãœber die Entscheidung in der Hauptsache kann ich nichts sagen:

1. Ist der Sachverhalt verfassungsrechtlich sehr komplex.

2. Auf hoher See und vor Gericht ist man allein in Gottes Hand.

Ich hoffe allerdings, das gegen den ESM und die daraus sich ergebenden, für Deutschland ruinösen, Verpflichtungen entschieden wird.
10.07.2012 16:13 Uhr
Einstweilige Anordnung ja - in der Hauptsache auch Klage stattgeben

Ich hoffe also auf die Vernunft in Karslruhe dieses autotoritäre Gehabe zu Fall zu bringen
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