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Fragenübersicht Ex-RAF-Terroristin Verena Becker wegen Beihilfe zum "Buback-Mord" zu vier Jahren Haft verurteilt. Deine Meinung?
1 - 20 / 26 Meinungen+20Ende
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06.07.2012 15:56 Uhr
Klar, sie war schließlich Linksterroristin.
Man mus ja nun gegensteuern, wo man schon die von der anderen Seite jahrelang hat laufen lassen.


Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 06.07.2012 17:56 Uhr. Frühere Versionen ansehen
06.07.2012 16:19 Uhr
Da ist sie aber noch ganz gut mit weggekommen.
Stefan Aust hat es schon richtig gesehen: Die RAFler schweigen über ihre Sünden von einst wie die Täter der Nazi Zeit. Vielleicht wird ihnen eines Tages ebenso die Decke weggerissen und ihre Schandtaten liegen offen für jedermann ersichtlich.
06.07.2012 16:28 Uhr
Zitat:
Aust: Die einstigen Kader haben zwar dem bewaffneten Kampf als Gruppe abgeschworen, sie bekennen sich theoretisch politisch zu ihren Taten, aber sie wollen nicht, dass deutlich wird, wer für welche Morde persönlich Verantwortung trägt. Das ist einerseits nachvollziehbar, weil es sonst zu neuen Prozessen und Verurteilungen käme. Andererseits verhalten sie sich damit wie die Generation ihrer Eltern, von denen viele ihre Verantwortung im Nationalsozialismus totgeschwiegen haben. Es zeigt sehr deutlich, dass viele sich noch immer nicht mit ihrer individuellen Schuld auseinandergesetzt haben.


http://www.tagesschau.de/inland/becker174.html
06.07.2012 16:47 Uhr
Statt endlich mal den Papst einzusperren haben sie mit Becker einen Sündenbock gefunden!
06.07.2012 16:50 Uhr
Nachdem sie schon Lebenslänglich gesessen hat der Fall des Bundesstaatsanwaltes ja auch schon zu Verurteilungen geführt hatte, hätte man das ganze jetzt auch ruhen lassen können.

Da man diese Zeit aber nicht irgendwann ruhen lassen kann, muss man immer noch was oben drauf packen, damit diese Leute nicht mal mehr ein paar Jahre am Lebensende in Freiheit verbringen können.
06.07.2012 16:55 Uhr
Zitat:
sie war schließlich Linksterroristin.

Was ist eine Linksterroristin?
06.07.2012 17:04 Uhr
Wer Beihilfe zu einem Mord leistet, muss mit einer entsprechenden Verurteilung rechnen. Und das Gericht hat sie für schuldig befunden und entsprechend ein Urteil gefällt. Sollte es ihr nicht passen, kann sie ja in Berufung gehen oder Revision einlegen.
Aber ich glaub das irgendwie nicht, ich denke, sie ist mit der milden Strafe ganz zufrieden. Und es kann ihr jetzt nichts Schlimmeres passieren: Ne bis in idem!
06.07.2012 17:10 Uhr
Ich wundere mich, daß Beihilfe zum Mord nur 4 Jahre bringt. Hätte es nicht wieder lebenslang geben müssen?
06.07.2012 17:32 Uhr
Das ist ein absolut richtiges Urteil, weil Mord nicht verjährt!
06.07.2012 17:35 Uhr
Das Urteil mag juristisch klar gehen. Insgesamt zeigt sich aber, dass Staat und Gesellschaft immer noch nicht mit der RAF umgehen können.
Die Akten der Aussagen von Becker beim Verfassungsschutz und selbst der Inhalt des Gandenerlasses sind auch bei diesem Prozess geheim geblieben und niemand konnte mit Beugehaft zum Reden gebracht werden.
Wenn man wrklich wissen will, wer was getan hat, dann muss man bedingungslos Amnestie gegen Aussage anbieten. Wenn man verurteilen will, dann muss man damit leben, dass Beweise und Aussagen fehlen. Über solche daher höchstens halben Urteile wird man keine Wahrheit finden können.

06.07.2012 17:37 Uhr
Zitat:
Ich wundere mich, daß Beihilfe zum Mord nur 4 Jahre bringt. Hätte es nicht wieder lebenslang geben müssen?

Wäre Lebenslang wirklich angemessen für eine krebskranke Kronzeugin?
06.07.2012 17:39 Uhr
Zitat:
Stefan Aust hat es schon richtig gesehen: Die RAFler schweigen über ihre Sünden von einst wie die Täter der Nazi Zeit.

Aust scheint mir blind zu sein. Wie kann man das Schweigen vergleichen zwischen Personen, die jahrelang im Knast gesessen haben für ihre Taten und solchen, die nie zur Verantwortung gezogen wurden?
06.07.2012 17:52 Uhr
Zitat:
Die RAFler schweigen über ihre Sünden von einst wie die Täter der Nazi Zeit.


@Schoschone*: da sehen wir jetzt aber schon einen quantitaiven unterschied? DIE täter der nazizeit die verurteilt worden sind haben selten nur die beihilfe zu einem mord zu verantworten gehabt.

@Bimbiss: der gesundheitszustand des täters ist niemals beim urteil für eine straftat zu bewerten.
die kronzeugenregelung ist auf becker wohl auch kaum anzuwenden, sie hat ja offenbar alle erinnerungen verloren wer damals wirklich geschossen hat.

wir können gerne drüber diskutieren wie notwendig es war in den 70ern, im deutschen herbst, auch mit solchen mitteln zu arbeiten. formal bleibt es mord,
und entweder becker hat ihn begangen oder wirklich beihilfe im rechtlichen sinn geleistet. dann ist sie zu verurteilen.
oder "die Tataufklärung ist nach mehr als 30 Jahren stark eingeschränkt".
wie der richter gesagt hat,
dann herr rat: in dubio!

06.07.2012 18:01 Uhr
Zitat:
@Schoschone*: da sehen wir jetzt aber schon einen quantitaiven unterschied? DIE täter der nazizeit die verurteilt worden sind haben selten nur die beihilfe zu einem mord zu verantworten gehabt.


Oh, da liegst Du aber etwas daneben! Es wurden allein im vorliegenden Fall drei Personen ermordet, neben Buback auch Wolfgang Göbel und Georg Wurster. Man vergisst auf Linker Seite gerne die einfachen Beamten, Fahrer usw., die die RAFler ebenfalls ermordeten.

Und zum Beihilfe-thema bei Mord:
Es gab zahlreiche Täter der NS-Zeit, die sich unter anderem auch wegen Beiheilfe zum Mord verantworten mussten.
In den Nürnberger Prozessen wurden zahlreiche Menschen wegen Beihilfe zum Mord angeklagt und erhielten zwischen 3,5 und 7 Jahren Haft.

Annette Weinke: Die Nürnberger Prozesse. München 2006

Das gilt auch für die Auschwitzprozesse in denen die Anklage wegen Beihilfe dutzendfach erhoben wurde und zu Verurteilungen geführt hat:
http://de.wikipedia.org/wiki/Auschwitzprozesse
06.07.2012 18:09 Uhr
Zitat:
dutzendfach


denk einfach über dieses von dir gebrachte wort nach, Schoschone*.
in wahrheit wars millionenfach was du jetzt mit der RAF gleichzustellen versuchst und was ich dir ankreide.
hier ist kein vergleich möglich.
06.07.2012 18:13 Uhr
@Cascadeur

Moment, da hast Du mich falsch verstanden. Dutzendfach wurde in den genannten Prozessen die Anklage erhoben, es ging nicht um dutzendfache Taten.
06.07.2012 18:24 Uhr
Wenn das Urteil dazu beitragen würde das Kapitel des Wirkens und der Untaten der RAF aufzuarbeiten würde ich es sogar ohne Wenn und Aber begrüßen.Doch in dieser Beziehung sehe ich mich auch zukünftig wohl eher enttäuscht.
06.07.2012 19:24 Uhr
Zitat:
die kronzeugenregelung ist auf becker wohl auch kaum anzuwenden, sie hat ja offenbar alle erinnerungen verloren wer damals wirklich geschossen hat.

Das wissen wir nicht, die Akten bleiben ja verschlossen.
06.07.2012 20:31 Uhr
Ich schließe mich der Position von Prof. Michael Buback an, dem Sohn des Opfers: Es spricht sehr vieles dafür, daß sie geschossen hat. Und man hätte das auch nachweisen können, wenn man genauer ermittelt hätte.
06.07.2012 21:10 Uhr
Zitat:

Das ist ein absolut richtiges Urteil, weil Mord nicht verjährt!


Im Prinzip richtig, Lehmann. Aber so lange es in diesem Land Mörder gibt, denen man für ihre Taten einen Orden anheftet, so lange sind die, die gegen diese Mörder einen Krieg führen keine Mörder, sondern Soldaten. Die nennen ihre Mörder Soldaten - dann wir auch!
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