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Fragenübersicht Ex-RAF-Terroristin Verena Becker wegen Beihilfe zum "Buback-Mord" zu vier Jahren Haft verurteilt. Deine Meinung?
Anfang-2021 - 26 / 26 Meinungen
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07.07.2012 00:15 Uhr
Die Formulierung "sie hat eine lebenslange Haftstrafe bereits abgesessen" bei einer lebenden Person find ich irgendwie komisch.
07.07.2012 08:16 Uhr
Ist richtig so.

Sie wusste was sie tat und wird nun dafür zur Rechenschaft gezogen.
07.07.2012 11:56 Uhr
Zitat:
Im Prinzip richtig, Lehmann. Aber so lange es in diesem Land Mörder gibt, denen man für ihre Taten einen Orden anheftet, so lange sind die, die gegen diese Mörder einen Krieg führen keine Mörder, sondern Soldaten. Die nennen ihre Mörder Soldaten - dann wir auch!


Dem stimme ich zu, Lustmolch.
07.07.2012 12:31 Uhr
Ich halte ja das Konstrukt der "psychischen Beihilfe" für irgendwie seltsam. Bin ich da der einzige?
07.07.2012 18:04 Uhr
Zitat:
Ich halte ja das Konstrukt der "psychischen Beihilfe" für irgendwie seltsam.

Ich sehe es genauso.
für mich ist dieses Urteil mit der Begründung ein Akt der rache.
07.07.2012 18:31 Uhr
Skandalös an dem Prozeß ist vor allem, daß die befragten RAF-Terroristen beharrlich schwiegen und eine der ihren damit ins Messer laufen ließen.

Zudem war das Gericht dadurch genötigt, sich auf die Aussagen des notorisch der Lüge verdächtigten ehemaligen RAF-Mitgliedes Peter-Jürgen Book zu stützen.

Ihm wird nicht nur von ehemaligen Mitgliedern ein taktisches Verhältnis zur Wahrheit nachgesagt.

Das Gericht selbst stand vor dem Dilemma, den berechtigten Interessen der Angehörigen nach Aufklärung einerseits und dem Anrecht von Verena Becker auf unzweideutige rechtstaaliche Behandlung andererseits grecht werden zu müssen.

Eine direkte Tatbeteiligung konnte nicht nachgewiesen werden. Deshalb lehnte das Gericht auch folgerichtig eine entsprechende Verurteilung ab. Blieb die "Krücke" der Mittäterschaft.

Insgesamt kann das Urteil niemanden zufriedenstellen.
Das machte der Richter auch unmißverständlich deutlich.

Dafür gebührt ihm uneingeschränkter Respekt.
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