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Fragenübersicht Ex-RAF-Terroristin Verena Becker wegen Beihilfe zum "Buback-Mord" zu vier Jahren Haft verurteilt. Deine Meinung?
Anfang-207 - 26 / 26 Meinungen
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06.07.2012 17:04 Uhr
Wer Beihilfe zu einem Mord leistet, muss mit einer entsprechenden Verurteilung rechnen. Und das Gericht hat sie für schuldig befunden und entsprechend ein Urteil gefällt. Sollte es ihr nicht passen, kann sie ja in Berufung gehen oder Revision einlegen.
Aber ich glaub das irgendwie nicht, ich denke, sie ist mit der milden Strafe ganz zufrieden. Und es kann ihr jetzt nichts Schlimmeres passieren: Ne bis in idem!
06.07.2012 17:10 Uhr
Ich wundere mich, daß Beihilfe zum Mord nur 4 Jahre bringt. Hätte es nicht wieder lebenslang geben müssen?
06.07.2012 17:32 Uhr
Das ist ein absolut richtiges Urteil, weil Mord nicht verjährt!
06.07.2012 17:35 Uhr
Das Urteil mag juristisch klar gehen. Insgesamt zeigt sich aber, dass Staat und Gesellschaft immer noch nicht mit der RAF umgehen können.
Die Akten der Aussagen von Becker beim Verfassungsschutz und selbst der Inhalt des Gandenerlasses sind auch bei diesem Prozess geheim geblieben und niemand konnte mit Beugehaft zum Reden gebracht werden.
Wenn man wrklich wissen will, wer was getan hat, dann muss man bedingungslos Amnestie gegen Aussage anbieten. Wenn man verurteilen will, dann muss man damit leben, dass Beweise und Aussagen fehlen. Über solche daher höchstens halben Urteile wird man keine Wahrheit finden können.

06.07.2012 17:37 Uhr
Zitat:
Ich wundere mich, daß Beihilfe zum Mord nur 4 Jahre bringt. Hätte es nicht wieder lebenslang geben müssen?

Wäre Lebenslang wirklich angemessen für eine krebskranke Kronzeugin?
06.07.2012 17:39 Uhr
Zitat:
Stefan Aust hat es schon richtig gesehen: Die RAFler schweigen über ihre Sünden von einst wie die Täter der Nazi Zeit.

Aust scheint mir blind zu sein. Wie kann man das Schweigen vergleichen zwischen Personen, die jahrelang im Knast gesessen haben für ihre Taten und solchen, die nie zur Verantwortung gezogen wurden?
06.07.2012 17:52 Uhr
Zitat:
Die RAFler schweigen über ihre Sünden von einst wie die Täter der Nazi Zeit.


@Schoschone*: da sehen wir jetzt aber schon einen quantitaiven unterschied? DIE täter der nazizeit die verurteilt worden sind haben selten nur die beihilfe zu einem mord zu verantworten gehabt.

@Bimbiss: der gesundheitszustand des täters ist niemals beim urteil für eine straftat zu bewerten.
die kronzeugenregelung ist auf becker wohl auch kaum anzuwenden, sie hat ja offenbar alle erinnerungen verloren wer damals wirklich geschossen hat.

wir können gerne drüber diskutieren wie notwendig es war in den 70ern, im deutschen herbst, auch mit solchen mitteln zu arbeiten. formal bleibt es mord,
und entweder becker hat ihn begangen oder wirklich beihilfe im rechtlichen sinn geleistet. dann ist sie zu verurteilen.
oder "die Tataufklärung ist nach mehr als 30 Jahren stark eingeschränkt".
wie der richter gesagt hat,
dann herr rat: in dubio!

06.07.2012 18:01 Uhr
Zitat:
@Schoschone*: da sehen wir jetzt aber schon einen quantitaiven unterschied? DIE täter der nazizeit die verurteilt worden sind haben selten nur die beihilfe zu einem mord zu verantworten gehabt.


Oh, da liegst Du aber etwas daneben! Es wurden allein im vorliegenden Fall drei Personen ermordet, neben Buback auch Wolfgang Göbel und Georg Wurster. Man vergisst auf Linker Seite gerne die einfachen Beamten, Fahrer usw., die die RAFler ebenfalls ermordeten.

Und zum Beihilfe-thema bei Mord:
Es gab zahlreiche Täter der NS-Zeit, die sich unter anderem auch wegen Beiheilfe zum Mord verantworten mussten.
In den Nürnberger Prozessen wurden zahlreiche Menschen wegen Beihilfe zum Mord angeklagt und erhielten zwischen 3,5 und 7 Jahren Haft.

Annette Weinke: Die Nürnberger Prozesse. München 2006

Das gilt auch für die Auschwitzprozesse in denen die Anklage wegen Beihilfe dutzendfach erhoben wurde und zu Verurteilungen geführt hat:
http://de.wikipedia.org/wiki/Auschwitzprozesse
06.07.2012 18:09 Uhr
Zitat:
dutzendfach


denk einfach über dieses von dir gebrachte wort nach, Schoschone*.
in wahrheit wars millionenfach was du jetzt mit der RAF gleichzustellen versuchst und was ich dir ankreide.
hier ist kein vergleich möglich.
06.07.2012 18:13 Uhr
@Cascadeur

Moment, da hast Du mich falsch verstanden. Dutzendfach wurde in den genannten Prozessen die Anklage erhoben, es ging nicht um dutzendfache Taten.
06.07.2012 18:24 Uhr
Wenn das Urteil dazu beitragen würde das Kapitel des Wirkens und der Untaten der RAF aufzuarbeiten würde ich es sogar ohne Wenn und Aber begrüßen.Doch in dieser Beziehung sehe ich mich auch zukünftig wohl eher enttäuscht.
06.07.2012 19:24 Uhr
Zitat:
die kronzeugenregelung ist auf becker wohl auch kaum anzuwenden, sie hat ja offenbar alle erinnerungen verloren wer damals wirklich geschossen hat.

Das wissen wir nicht, die Akten bleiben ja verschlossen.
06.07.2012 20:31 Uhr
Ich schließe mich der Position von Prof. Michael Buback an, dem Sohn des Opfers: Es spricht sehr vieles dafür, daß sie geschossen hat. Und man hätte das auch nachweisen können, wenn man genauer ermittelt hätte.
06.07.2012 21:10 Uhr
Zitat:

Das ist ein absolut richtiges Urteil, weil Mord nicht verjährt!


Im Prinzip richtig, Lehmann. Aber so lange es in diesem Land Mörder gibt, denen man für ihre Taten einen Orden anheftet, so lange sind die, die gegen diese Mörder einen Krieg führen keine Mörder, sondern Soldaten. Die nennen ihre Mörder Soldaten - dann wir auch!
07.07.2012 00:15 Uhr
Die Formulierung "sie hat eine lebenslange Haftstrafe bereits abgesessen" bei einer lebenden Person find ich irgendwie komisch.
07.07.2012 08:16 Uhr
Ist richtig so.

Sie wusste was sie tat und wird nun dafür zur Rechenschaft gezogen.
07.07.2012 11:56 Uhr
Zitat:
Im Prinzip richtig, Lehmann. Aber so lange es in diesem Land Mörder gibt, denen man für ihre Taten einen Orden anheftet, so lange sind die, die gegen diese Mörder einen Krieg führen keine Mörder, sondern Soldaten. Die nennen ihre Mörder Soldaten - dann wir auch!


Dem stimme ich zu, Lustmolch.
07.07.2012 12:31 Uhr
Ich halte ja das Konstrukt der "psychischen Beihilfe" für irgendwie seltsam. Bin ich da der einzige?
07.07.2012 18:04 Uhr
Zitat:
Ich halte ja das Konstrukt der "psychischen Beihilfe" für irgendwie seltsam.

Ich sehe es genauso.
für mich ist dieses Urteil mit der Begründung ein Akt der rache.
07.07.2012 18:31 Uhr
Skandalös an dem Prozeß ist vor allem, daß die befragten RAF-Terroristen beharrlich schwiegen und eine der ihren damit ins Messer laufen ließen.

Zudem war das Gericht dadurch genötigt, sich auf die Aussagen des notorisch der Lüge verdächtigten ehemaligen RAF-Mitgliedes Peter-Jürgen Book zu stützen.

Ihm wird nicht nur von ehemaligen Mitgliedern ein taktisches Verhältnis zur Wahrheit nachgesagt.

Das Gericht selbst stand vor dem Dilemma, den berechtigten Interessen der Angehörigen nach Aufklärung einerseits und dem Anrecht von Verena Becker auf unzweideutige rechtstaaliche Behandlung andererseits grecht werden zu müssen.

Eine direkte Tatbeteiligung konnte nicht nachgewiesen werden. Deshalb lehnte das Gericht auch folgerichtig eine entsprechende Verurteilung ab. Blieb die "Krücke" der Mittäterschaft.

Insgesamt kann das Urteil niemanden zufriedenstellen.
Das machte der Richter auch unmißverständlich deutlich.

Dafür gebührt ihm uneingeschränkter Respekt.
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