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Fragenübersicht Sollte so eine Person bei einer Wahl kandidieren dürfen?
1 - 12 / 12 Meinungen
15.05.2024 17:01 Uhr
Wenn sie nicht rechtskräftig verurteilt wurde, wird es kaum rechtliche Gründe dagegen geben. Nach deutschem Recht wäre sie noch "unschuldig".
15.05.2024 17:04 Uhr
Ich halte einige Vorwürfe nach wie vor für konstruiert. Aber wer gewalttätig ist sollte nicht kandidieren dürfen. Allerdings, in einem Land in dem Steuerbetrüger im Management von Fussballvereinen sitzen, zu denen Kinder aufschauen oder Betrüger Kanzler werden können nimmt das eh keiner mehr ernst.
15.05.2024 17:11 Uhr
Ich kenne die italienische Gesetzeslage nicht. Ich weiß aber, daß ICH eine solche Person auf keinen Fall wählen würde.
15.05.2024 17:58 Uhr
Solange sie nicht rechtskräftig zu einer Strafe verurteilt wurde, welche den Entzug des passiven Wahlrechts beinhaltet ...

Wir haben Olaf Scholz als Kanzler, also warum sollte sie nicht kandidieren dürfen?
15.05.2024 18:04 Uhr
Die Frage müsste eher lauten:

Bei Betrachtung der Lina-Verzahnung müsste die korrekte Frage lauten: Welcher Irre stellt sowas auf
15.05.2024 18:09 Uhr
Zitat:
Wenn sie nicht rechtskräftig verurteilt wurde, wird es kaum rechtliche Gründe dagegen geben. Nach deutschem Recht wäre sie noch unschuldig.


Zweifellos richtig, allerdings: Es sagt alles über ihre Unterstützerinnen und außen, oben und unten, hinten und vorne, aus.
15.05.2024 18:12 Uhr
Zitat:
Ihr wird zur Last gelegt, mit anderen Beteiligten aus der linken Szene im Februar vergangenen Jahres eine Gruppe von Rechtsextremen gewaltsam angegriffen zu haben, die bei einer Aktion der Waffen-SS und ungarischer Soldaten gedenken wollten.


Das spricht wohl eindeutig für die Antifaschistin. Es ist schon lange was faul im Staate Italien.
15.05.2024 18:13 Uhr
Zitat:
Ich kenne die italienische Gesetzeslage nicht. Ich weiß aber, daß ICH eine solche Person auf keinen Fall wählen würde.


Na klar, du bist ja auch ein Verherrlicher von Kriegsverbrechern.
15.05.2024 18:15 Uhr
Zitat:
Zitat:
Ihr wird zur Last gelegt, mit anderen Beteiligten aus der linken Szene im Februar vergangenen Jahres eine Gruppe von Rechtsextremen gewaltsam angegriffen zu haben, die bei einer Aktion der Waffen-SS und ungarischer Soldaten gedenken wollten.


Das spricht wohl eindeutig für die Antifaschistin. Es ist schon lange was faul im Staate Italien.


Du findest Gewalt gegen die richtigen Leute gut. Normale Menschen nicht!

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 15.05.2024 18:15 Uhr. Frühere Versionen ansehen
15.05.2024 18:17 Uhr
Zitat:
Ich halte einige Vorwürfe nach wie vor für konstruiert.


Welche Vorwürfe sind konstruiert, welche sind glaubwürdig? Ich meine, die Folgen der Tat, also der Zustand der Opfer ist real und überprüfbar. Ein einseitiger Überfall war es objektiv auch.

Erinnert das Verteidigungsnarrativ der Täter*innen nicht ein bißchen an die Erschiessung von Horst Wessel durch diesen Zuhälter vom Rotfrontkämpferbund der KPD, der sich angeblich auch nur wehren hätte müssen, als seine Schlägercombo das Opfer überfallen hatte?

Zitat:
Aber wer gewalttätig ist sollte nicht kandidieren dürfen.


Hm gut, das hängt nun rein rechtlich gesehen nicht zusammen, politisch natürlich schon...
Es hängt an der fragwürdigen Haltung der politischen Unterstützerszene.

Zitat:
Allerdings, in einem Land in dem Steuerbetrüger im Management von Fussballvereinen sitzen, zu denen Kinder aufschauen oder Betrüger Kanzler werden können nimmt das eh keiner mehr ernst.


Stimmt leider, so ist das momentan.
15.05.2024 18:19 Uhr
Zitat:
Zitat:
Das spricht wohl eindeutig für die Antifaschistin. Es ist schon lange was faul im Staate Italien.


Du findest Gewalt gegen die richtigen Leute gut. Normale Menschen nicht!


Heul doch, Austrofascho.
15.05.2024 18:20 Uhr
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Das spricht wohl eindeutig für die Antifaschistin. Es ist schon lange was faul im Staate Italien.


Du findest Gewalt gegen die richtigen Leute gut. Normale Menschen nicht!


Heul doch, Austrofascho.


Wir einigen uns doch bitte auf die Befürwortung von Gewaltfreiheit, ja lieber Sittich?

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 15.05.2024 18:20 Uhr. Frühere Versionen ansehen
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