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Geldstrafe für Bezeichnung eines AfD-Politikers als "Nazi" - findest Du das richtig? |
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28.09.2023 23:12 Uhr |
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Natürlich finde ich das richtig.
Wenn der Verklagte für die Tatsachenbehauptung, der Mann sei Nazi, keine dem Gericht ausreichenden Belege vorgelegt hat, war es offensichtlich eine reine Beleidigung, die zu ahnden ist.
Genauso richtig hätte ich im umgekehrten Fall einen Freispruch gefunden, wenn er ausreichende Belege vorgelegt hätte.
Edit: Blöd, wenn man den Text während des Schreibens umstellt. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 28.09.2023 23:14 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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28.09.2023 23:14 Uhr |
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Die Frage ist ja, ob das überhaupt noch als Beleidigung zählt. Im kanadischen Parlament gibt es Standing Ovations für die SS.
https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/kanada-parlament-nazi-skandal-100.html |
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29.09.2023 00:18 Uhr |
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Habt ihr schon mal ein Foto von Valentin Kuby gesehen? |
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29.09.2023 00:39 Uhr |
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Zitat:Der Witz ist nur, dass niemand unter den Parlamentariern wusste, auf welcher Seite die 40.000 Kanadier im Zweiten Weltkrieg gekämpft haben, die ihr Leben verloren haben. DIE haben eben nicht gegen die Russen gekämpft, also kann das nicht ihr Alliierter gewesen sein. Soviel geschichtliches Unwissen hätte es nicht mal im US-Parlament gegeben.
Viel witziger finde ich, daß Trudeau sich bei Selenskyj für diese Ehrung entschuldigt hat, der während exakt dieser Ehrung mit erhobener Faust im kanadischen Parlament stand und vermutlich sehr genau wusste, wo der so Geehrte gekämpft hat.
Man sollte aber Verständnis für die Abgeordneten haben. Die ukrainische Diaspora in Kanada, die dummerweise teilweise aus ehemaligen Kämpfern der SS-Division Galizien (https://de.wikipedia.org/wiki/14._Waffen-Grenadier-Division_der_SS_(galizische_Nr._1)) und deren Familien besteht, ist wichtig, um diese Parlamentarier bei der nächsten Wahl wieder ins Parlament zu wählen. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 29.09.2023 01:01 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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29.09.2023 00:47 Uhr |
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Ich habe mir jetzt auch mal die Quelle angeguckt.
@ .Tilia..
Findest Du es witzig, uns hier eine Meldung von November 2018 vorzulegen? |
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29.09.2023 00:59 Uhr |
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Noch eine Meldung zum Thema:
https://www.pnp.de/archiv/1/nazi-verfahren-gegen-valentin-kuby-vorlaeufig-eingestellt-7090847
Die Geldstrafe wurde in 2. Instanz auf 400 € verringert. |
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29.09.2023 01:03 Uhr |
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Na immerhin, habe ich wieder was gelernt:
Man darf seinen Mitspielern nicht einfach trauen. |
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29.09.2023 04:51 Uhr |
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Tilia will wohl von mir auch 500 Euro Geldstrafe eintreiben?
Da wacht man nachts auf und es grüßt eine freundliche Anzeige beim Schiedsgericht. Absenderin: Tilia. |
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29.09.2023 08:18 Uhr |
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Das hört sich sehr nach "getroffene Hunde bellen" an. Bei vielen Politikern wäre die Bezeichnung Nazi so an den Haaren herbei gezogen, dass diese Bezeichnung an ihnen abprallen würde. Bei den Ultrarechten, die teils so nah an einem Nazi im engeren Sinne stehen, erzeugt so etwas heftige Abwehrreaktionen. Die AfD kann ihre Ansichten auch schwerer unter das Volk bringen, wenn die Nazi-Bezeichnung ständig im Raum steht. Man muss sich also heftig wehren um salonfähig zu bleiben. |
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29.09.2023 08:28 Uhr |
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Es wird generell viel zu exzessiv mit dem "Nazi"-Begriff um sich geworfen. Der Vorwurf trifft in den seltensten Fällen zu und ist daher oft eine Verharmlosung des Nationalsozialismus.
Ob das nun eine Geldstrafe nach sich ziehen muss... da bin ich eher skeptisch. |
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29.09.2023 11:22 Uhr |
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Es gibt noch genug Revisionsmöglichkeiten und das Bundesverfassungsgericht wird dem beklagten SPD-Politiker sicher recht geben.
Sonst latschen die AfD-Faschos doch auch immer gröhlend durch die Straßen und fordern Meinungsfreiheit und jetzt verklagen sie die Leute, die wenigstens mal die Wahrheit sagen. |
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29.09.2023 11:23 Uhr |
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Wann bekomme ich meine 500 Euros? |
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