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Die als linke Gewalttäterin zu fünf Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilte Lina E. kommt nach zweieinhalb Jahren in Untersuchungshaft vorerst frei. - Wie bewertest du das? |
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01.06.2023 05:10 Uhr |
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Ich beurteile das uneingeschränkt und auf jeden Fall positiv. Ich sage ganz ernsthaft, dass wir viel mehr Lina E.'s brauchen. Nicht unbedingt, was die Tat betrifft, sondern die Haltung. |
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01.06.2023 05:19 Uhr |
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So eine verdient natuerlich eine oeffentliche Auspeitschung. |
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01.06.2023 05:32 Uhr |
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Zitat:So eine verdient natuerlich eine oeffentliche Auspeitschung.
@DonRamon
Darf man in deinem Fall davon ausgehen, dass solche Vorstellungen bei dir sexuell getrieben sind?
Du bist doch garantiert der Typ, der nach außen hin Ku Klux Klan, aber innerlich voll schwul ist. Nach außen hin bist du der Prediger vom christlichen Blümchensex, du praktizierst ausschließlich nur die das Weib beglückende Missionarsstellung.
Aber innerlich, da wühlen sadistische Phantasien, da brauchst du die Peitsche, da gellen lustvolle Schmerzensschreie, da leckst du Stiefel oder lässt Stiefel lecken. Da kleidest du dich in Leder und Gummi, in Seide und Lycra.
Aber nach außen, da verfolgst du bigotter falscher Hund alles das, was "unsauber", "unrein", "links" und "falsch" ist.
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01.06.2023 08:46 Uhr |
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Ganz klar negativ. Es bleibt zu hoffen, dass sie wieder ins Gefängnis muss, sobald das Urteil rechtskräftig ist. |
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01.06.2023 09:39 Uhr |
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Zitat:Zitat:Ist wohl üblich, daß man nach der Hälfte der Strafe unter bestimmten Bedingungen freikommen kann, und die Untersuchungshaft wird angerechnet.
Man kann unterschiedlicher Meinung sein bezüglich der Höhe der Strafe, aber daß sie nach der Hälfte freikommt, ist nichts Besonderes.
Bei einem rechts-extremen Hintergrund möchte ich das bezweifeln.
Wurde ihre Schuld inzwischen bewiesen oder ist den Zeugen inzwischen eingefallen dass es einen nicht maskierten Täter bzw. Täterin gibt? |
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01.06.2023 09:45 Uhr |
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Zitat:Zitat:Zitat:Zitat:Das ist keine Entlassung aufgrund der bisher verbüßten U-Haft, sondern man sieht aktuell keinen Grund für eine U-Haft. Selbstverständlich muss sie nach Eintritt der Rechtskraft noch absitzen.
Na hoffentlich!
Was?
Das steht ganz genau so im Hintergrund.
Schon richtig. Mal sehen, ob sie dann auch wirklich antritt, da bin ich gespannt.
Wieso antritt? Soweit ich weiß bekommen nur Leute mit Geldstrafen eine Aufforderung sich in der JVA einzufinden. Bei schweren Straftaten mit Körperverletzung werden die irgendwann kommen und sie abholen. |
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01.06.2023 09:58 Uhr |
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Zitat:Zitat:Ganz klar negativ. Es bleibt zu hoffen, dass sie wieder ins Gefängnis muss, sobald das Urteil rechtskräftig ist.
Damit sich eure Kumpels wieder sicher fühlen können?
Wer wäre denn für Dich legitimes Ziel einer Lina E.? Nazis oder Konservative auch? Liberale? Dissidente Linke? Eine Lina E. als Anklägerin, Richterin und Vollstreckerin in einer Person solltest möglicherweise auch Du Dir nicht einmal vorstellen wollen. Nazi ist man schneller als man denkt. Und wenn Du mal vergessen hast zu gendern. |
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01.06.2023 10:04 Uhr |
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Zitat:Zitat:Damit sich eure Kumpels wieder sicher fühlen können?
Würdest du diesen Kumpels auch zugestehen sich zu wehren und jeden anzugreifen, den sie für Links halten?
Können ja spannende Zeiten werden.....
Hab ich sie bzw. was die Gruppe getan hat je verteidigt? Oder körperliche Gewalt als politisches Mittel? |
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01.06.2023 10:06 Uhr |
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Zitat:Zitat:Ganz klar negativ. Es bleibt zu hoffen, dass sie wieder ins Gefängnis muss, sobald das Urteil rechtskräftig ist.
Damit sich eure Kumpels wieder sicher fühlen können?
Derartige Gewaltfantasieren haben m.E. hier (und auch anderswo) nichts verloren. |
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01.06.2023 10:10 Uhr |
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Zitat:Zitat:
Hab ich sie bzw. was die Gruppe getan hat je verteidigt? Oder körperliche Gewalt als politisches Mittel?
Nein, aber ich wollte trotzdem mal nachfragen, um hier eine Klarstellung zu erreichen.
Meiner letzten Kenntnis nach konnte niemand identifiziert werden. Wenn ihr die Haupttäterschaft nachgewiesen wurde ok, aber das glaube ich nicht. |
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01.06.2023 10:17 Uhr |
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Zitat:Zitat:
Meiner letzten Kenntnis nach konnte niemand identifiziert werden. Wenn ihr die Haupttäterschaft nachgewiesen wurde ok, aber das glaube ich nicht.
Ich glaube dass das Gericht, im Zuge des Beweisverfahrens, genügend Erkenntnisse dafür hatte, solche Strafen festzusetzen.
Glauben heißt nicht wissen. ;) Hast du Gerichtsergebnisse gelesen? |
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01.06.2023 10:31 Uhr |
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Zum Thema Gerichtsurteil gegen die Linksextremistin Lina R. gibt es in der heutigen Neuen Zürcher Zeitung einen sehr guten Kommentar.
https://www.nzz.ch/meinung/der-andere-blick/der-fall-lina-e-und-die-verharmlosung-des-linksextremismus-ld.1740293 |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 01.06.2023 10:31 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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