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Fragenübersicht Wie weit darf man bei der Abwehr eines gewaltsamen Migrantenansturms Deiner Meinung nachgehen?
1 - 4 / 4 Meinungen
19.07.2022 23:16 Uhr
Wenn Migranten Gewalt anwenden, darf sich der angegriffene Staat auch wehren.

Gewalt lehne ich aber grundsätzlich in dieser Sache ab. Es sollte da auch andere Lösungen geben. Zur Not kann man sie auch reinlassen und zunächst an der Grenze in Lagern internieren (auch eigentlich kein schöner Gedanke - aber immer noch besser als sie zu verprügeln oder gar zu töten), bis ihr endgültiger Verbleib oder eine Abschiebung geklärt ist.
19.07.2022 23:21 Uhr
Sofern es möglich ist, wäre es sinnvoll, wenn man sich die Ultima ratio für eine Situation aufhebt, wo eine Gefährdung von Leib- und Leben eben gegeben ist.

Natürlich muss man auch seine Außengrenzen und wir sprechen hier von einer Enklave eines EU-Staates geschützt werden und illegale Immigration muss verhindert werden.

Das mag auch unschöne Bilder geben, aber es ist wohl auch, dass man eine zügellose Migration nicht zulassen darf.
19.07.2022 23:55 Uhr
Ich gehe ins Bett. Habe eben fünf Minuten lang nicht begriffen, daß das letzte Wort der Umfrage nicht "nachgehen", sondern "nach gehen" heißen soll.

Und die Frage "Wie weit darf man bei der Abwehr eines gewaltsamen Migrantenansturms nachgehen?" habe ich einfach nicht verstanden. Ich prüfte sogar, ob das österreichische Mundart ist.

Heute hat es mit mir keinen Sinn mehr.

Gute Nacht!
20.07.2022 07:06 Uhr
Wer sich mit Gewalt Zutritt verschaffen will, wird auch keinen Willen zeigen, die Gesetze im Gastgeberland zu achten. Infolgedessen muss der Gesetzesbrecher am Zutritt gehindert werden. Den Einsatz von Schußwaffen auf unbewaffnete Menschen lehne ich ab. Ansonsten ist jedes Mittel recht. Vor allem die konsequente, sofortige Abschiebung sollte für ausreichend Abschreckung sorgen. Solange dieses Verfahren sich jedoch über Monate und Jahre hinweg zieht, ist eine wirksame Abschreckung nicht gegeben.
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