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Fragenübersicht Bundesverwaltungsgericht: Deutschland muss von Ramstein aus gesteuerte Drohneneinsätze im Jemen nicht verhindern. Wie bewertest du das Urteil?
1 - 19 / 19 Meinungen
26.11.2020 12:10 Uhr
So richtig weiter hilft die Entscheidung für die dahinterstehende Rechtsfrage ja leider nicht, weil das BVerwG es offengelassen hat, ob ein hinreichend qualifizierter Beitrag vorliegt - eine neue Beweiserhebung war im Rahmen der Revision nicht möglich.

26.11.2020 12:12 Uhr
Meine pazifistische Grundeinstellung neigt zum gequälten Stöhnen. Meine juristisch-realistische Grundeinschätzung deckt sich in großen Teilen mit der Beurteilung des Falles durch die Richter.

Ansonsten verweise ich auf die Ausführungen von lex superior.
26.11.2020 12:13 Uhr
Natürlich hat das Bundesverwaltungsgericht das Recht, Deutschland zum legitimen Kriegsziel zu machen. Gut finden muss ich das nicht.
26.11.2020 12:15 Uhr
Unabhängig von der juristischen Frage stellt sich auch die Frage nach der praktischen Umsetzung dieser Forderung.

Ist die Erwartung (und hat der deutsche Staat die Möglichkeit), dass man die Polizei auf den Stützpunkt schickt und z.B. die Steuergeräte für die Drohnen beschlagnahmt, wenn der US-Präsident als Oberbefehlshaber vorher nicht auf entsprechende Aufforderungen der deutschen Regierung reagiert hat?
26.11.2020 12:17 Uhr
Zitat:
Unabhängig von der juristischen Frage stellt sich auch die Frage nach der praktischen Umsetzung dieser Forderung.

Ist die Erwartung (und hat der deutsche Staat die Möglichkeit), dass man die Polizei auf den Stützpunkt schickt und z.B. die Steuergeräte für die Drohnen beschlagnahmt, wenn der US-Präsident als Oberbefehlshaber vorher nicht auf entsprechende Aufforderungen der deutschen Regierung reagiert hat?


Deutschland hat, wenn es diese Möglichkeit nicht erhält, die völkerrechtliche Pflicht, diesen Stützpunkt zu schließen.
26.11.2020 12:19 Uhr
Zitat:
Deutschland hat, wenn es diese Möglichkeit nicht erhält, die völkerrechtliche Pflicht, diesen Stützpunkt zu schließen.


Ich hatte explizit nach der praktischen Umsetzung gefragt :-).
26.11.2020 12:20 Uhr
Zitat:
Zitat:
Deutschland hat, wenn es diese Möglichkeit nicht erhält, die völkerrechtliche Pflicht, diesen Stützpunkt zu schließen.


Ich hatte explizit nach der praktischen Umsetzung gefragt :-).


Ein Fax würde wahrscheinlich genügen. Man könnte natürlich auch den deutschen Botschafter um einen Termin beim US-Präsidenten bitten lassen oder, wenn er den nicht erhalten sollte, den US-Botschafter vom Entscheid benachrichtigen.
26.11.2020 12:36 Uhr
Zitat:
Ein Fax würde wahrscheinlich genügen.
Ok, der Satirebeitrag des Tages wäre damit auch ermittelt.
26.11.2020 12:38 Uhr
Zitat:
Zitat:
Ein Fax würde wahrscheinlich genügen.
Ok, der Satirebeitrag des Tages wäre damit auch ermittelt.


Du hattest explizit nach der praktischen Umsetzung gefragt. Dann war es vielleicht eher eine Satirefrage?
26.11.2020 12:40 Uhr
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Ein Fax würde wahrscheinlich genügen.
Ok, der Satirebeitrag des Tages wäre damit auch ermittelt.


Du hattest explizit nach der praktischen Umsetzung gefragt. Dann war es vielleicht eher eine Satirefrage?


Nein, folgt man der zu Grunde liegenden Argumentation, dass ein Staat ALLE denkbaren und nötigen Schritte ergreifen müsste, um diese Praxis zu beenden, wird ein Fax mit großer Wahrscheinlichkeit nicht ausreichen.

Diese Ansicht wird aber auch nicht vertreten (siehe die PM).
26.11.2020 12:44 Uhr
Zitat:
Nein, folgt man der zu Grunde liegenden Argumentation, dass ein Staat ALLE denkbaren und nötigen Schritte ergreifen müsste, um diese Praxis zu beenden, wird ein Fax mit großer Wahrscheinlichkeit nicht ausreichen.


Du glaubst ernsthaft, nachdem der Stützpunkt offiziell von deutscher Seite aufgekündigt wurde, würden die USA gegen den erklärten Willen Deutschlands den Stützpunkt weiterhin illegal besetzen und notfalls gewaltsam gegen eine deutsche Übernahme verteidigen? Das würde ich nicht mal Trump zutrauen. Und der ist ja nun weg.
26.11.2020 12:52 Uhr
Zitat:
Zitat:
Nein, folgt man der zu Grunde liegenden Argumentation, dass ein Staat ALLE denkbaren und nötigen Schritte ergreifen müsste, um diese Praxis zu beenden, wird ein Fax mit großer Wahrscheinlichkeit nicht ausreichen.


Du glaubst ernsthaft, nachdem der Stützpunkt offiziell von deutscher Seite aufgekündigt wurde, würden die USA gegen den erklärten Willen Deutschlands den Stützpunkt weiterhin illegal besetzen und notfalls gewaltsam gegen eine deutsche Übernahme verteidigen? Das würde ich nicht mal Trump zutrauen. Und der ist ja nun weg.


Nein, das denke ich nicht. Das Aufkündigen des Stützpunktes setzt aber auch das Aufkündigen des entsprechenden völkerrechtlichen Vertrages voraus und das geht gewiss nicht mit einem einfachen Fax.
26.11.2020 12:55 Uhr
Zitat:
Du glaubst ernsthaft, nachdem der Stützpunkt offiziell von deutscher Seite aufgekündigt wurde,


Dazu muss man wohl den Vertrag kündigen.

Nach der Reaktion auf Trumps Ankündigung, die Truppen von Deutschland nach Polen zu verlegen muss man wohl annehmen, dass Deutschland und v.a. das betroffene Bundesland wenig Interesse daran haben, da die Stützpunkte (auch Spangdahlem) ein Wirtschaftsfaktor in ansonsten strukturschwachen Regionen sind.

Und Rosinenpicken im Sinne von "ihr dürft zwar da bleiben, aber Militäroperationen dürft ihr nicht machen" werden die USA sicher nicht mitmachen.
26.11.2020 13:09 Uhr
Zitat:
Wirtschaftsfaktor in ansonsten strukturschwachen Regionen sind.


Man kann sich natürlich auf den Standpunkt stellen, dass Menschenleben und Frieden um jeden Preis wichtiger sind als die wirtschaftliche Situation.

Konsequent wird das aber nur dann, wenn man jegliche Waffenlieferungen in andere Länder unterbindet.
26.11.2020 13:14 Uhr
Aber dass das Auswärtige Amt auf die Schwarmintelligenz von Dol angewiesen ist, um zu wissen, wie man einen Vertrag kündigt, sagt viel über den gegenwärtigen Amtsinhaber. Vielleicht gibt es ja einen Beratervertrag. Das Honorar würde ich an den Dol-Verein spenden.
26.11.2020 13:21 Uhr
Zitat:
Aber dass das Auswärtige Amt auf die Schwarmintelligenz von Dol angewiesen ist, um zu wissen, wie man einen Vertrag kündigt, sagt viel über den gegenwärtigen Amtsinhaber. Vielleicht gibt es ja einen Beratervertrag. Das Honorar würde ich an den Dol-Verein spenden.


Ach, in die Wiener Vertragsrechtskonvention gucken kann das Auswärtige Amt sicher selbst, dieses Ministerium hat ziemlich gut qualifiziertes Personal.

Allerdings ist das kein Sonderwissen, auch "draußen" kann man sowas also in Erfahrung bringen, wenn man denn will.
26.11.2020 13:32 Uhr
Zitat:
Schwarmintelligenz von Dol angewiesen ist, um zu wissen, wie man einen Vertrag kündigt


Ich nehme an, dass das Auswärtige Amt das allein rausfinden kann, wenn es die Notwendigkeit dafür sehen würde.
26.11.2020 13:49 Uhr
Fast ein wenig schade. Es wäre amüsant gewesen, die Lachkrämpfe der Amis zu sehen.
28.11.2020 15:29 Uhr
Wie sollte Deutschland dies denn auch verhindern können?
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