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Fragenübersicht Will ein AfD-Stadtrat in Berlin einen schwulen schwarzen Arzt vergraulen?
1 - 20 / 42 Meinungen+20Ende
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19.11.2020 10:14 Uhr
Es bedarf ja eigentlich keines weiteren Beleges mehr, dass sich unter dem Dach der "A"fD übewiegend (Achtung, @ Misanthrop!) Gesindel tummelt. Das ist halt ein weiteres Beispiel von vielen ...
19.11.2020 10:16 Uhr
Es gibt schon einige Leute in der AfD, bei denen das nicht auszuschließen wäre. Man müsste mal alle Seiten dazu hören. Die Bezeichnung "der farbige Arzt" hat aber auch ein leicht rassistisches Geschmäckle.
19.11.2020 10:16 Uhr
Kann sein, muss aber nicht. Von außen ist das sehr schwer zu beurteilen.
19.11.2020 10:17 Uhr
Zitat:
Es bedarf ja eigentlich keines weiteren Beleges mehr, dass sich unter dem Dach der "A"fD übewiegend (Achtung, @ Misanthrop!) Gesindel tummelt. Das ist halt ein weiteres Beispiel von vielen ...


Unverschämt!
19.11.2020 10:17 Uhr
Zitat:
Kann sein, muss aber nicht. Von außen ist das sehr schwer zu beurteilen.


War ja klar. :o)
19.11.2020 10:18 Uhr
Zitat:
Zitat:
Kann sein, muss aber nicht. Von außen ist das sehr schwer zu beurteilen.


War ja klar. :o)


Dass Du da von außen ohne hinreichende Informationen urteilst, war genauso klar
19.11.2020 10:20 Uhr
Das Bundesarbeitsgericht würde - sofern es seiner gängigen Rechtsprechung folgt - schon die Nichtberücksichtigung im Bewerbungsprozess als Diskriminierung werten. Der Arzt mit kubanischen Wurzeln hätte dann zwar eventuell immer noch keinen Job (als Anspruch) aber zumindest eine ziemlich eindeutige Anspruchsgrundlage für einen Schadenersatz basierend auf dem AGG.
19.11.2020 10:21 Uhr
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Kann sein, muss aber nicht. Von außen ist das sehr schwer zu beurteilen.


War ja klar. :o)


Dass Du da von außen ohne hinreichende Informationen urteilst, war genauso klar


Schon die Faktenlage ist hinsichtlich des Vorwurfs der Diskriminierung ziemlich eindeutig. Was es da noch herumzukamellen gibt, erschließt sich mir nicht, Misanthrop.
19.11.2020 10:22 Uhr
@Misanthrop

Warum Du die arbeitsrechtlich korrekt geschilderte Komponente ablehnst, müsstest Du mir aber schon rechtssicher begründen.

Viel Spaß dabei...
19.11.2020 10:22 Uhr
@Anteros:

Was ist da eindeutig? Warst Du bei den Gesprächen dabei?
19.11.2020 10:24 Uhr
Zitat:
@Anteros:

Was ist da eindeutig? Warst Du bei den Gesprächen dabei?


Ich empfehle Dir "SORGFÄLTIGES LESEN" - Die Nichtberücksichtigung im Bewerbungsprozess löst gemäß AGG die Folgen aus, die ich Dir geschildert habe.
19.11.2020 10:25 Uhr
Zitat:
Zitat:
@Anteros:

Was ist da eindeutig? Warst Du bei den Gesprächen dabei?


Ich empfehle Dir "SORGFÄLTIGES LESEN" - Die Nichtberücksichtigung im Bewerbungsprozess löst gemäß AGG die Folgen aus, die ich Dir geschildert habe.


Nur aufgrund von Behauptungen des ggfs. Diskriminierten?
19.11.2020 10:25 Uhr
Zitat:
Dass Du da von außen ohne hinreichende Informationen urteilst, war genauso klar


Ja klar. Genau wie gestern, ne?!

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 19.11.2020 10:26 Uhr. Frühere Versionen ansehen
19.11.2020 10:26 Uhr
P.s.: Auch ein eventueller Arbeitsrichter war ja beim Gespräch nicht dabei.


Willst Du ihm verwehren ein Urteil zu sprechen, falls der Antragsteller glaubhaft begründen kann, warum er diskriminiert wird?

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat nicht zuletzt wegen solchen Entgegnungen die Hürde der Beweislast seitens des Antragstellers niedrig aufgehängt.
19.11.2020 10:26 Uhr
Zu einem afdler passte ein derartiges Verhalten natürlich wie Faust auf's Auge.
19.11.2020 10:26 Uhr
Mist, verklickt @ Anteros - sorry.
19.11.2020 10:28 Uhr
Zitat:
Zitat:
Zitat:
@Anteros:

Was ist da eindeutig? Warst Du bei den Gesprächen dabei?


Ich empfehle Dir "SORGFÄLTIGES LESEN" - Die Nichtberücksichtigung im Bewerbungsprozess löst gemäß AGG die Folgen aus, die ich Dir geschildert habe.


Nur aufgrund von Behauptungen des ggfs. Diskriminierten?



Sorry - das ist Unfug. Es wird sich leicht beweisen lassen, dass auf eine Bewerbung keine Reaktion erfolgte, bzw. eine implizierte Ablehnung durch schlichtes Nichtbearbeiten der Bewerbung vorliegt.

Und das reicht regelmäßig dem BAG als Indiz für die vorgetragene Diskriminierung - zumal ja wohl keine andere - besser geeignete Person zur Debatte stand.
19.11.2020 10:30 Uhr
Ich erwähnte hier nur die letztinstanzliche Rechtsprechung (BAG), weil ihr in der Regel die Vorinstanzen folgen, nur falls sich jemand daran stört, dass ich die Einstiegsinstanz (Arbeitsgericht) nicht nannte.
19.11.2020 10:30 Uhr
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
@Anteros:

Was ist da eindeutig? Warst Du bei den Gesprächen dabei?


Ich empfehle Dir "SORGFÄLTIGES LESEN" - Die Nichtberücksichtigung im Bewerbungsprozess löst gemäß AGG die Folgen aus, die ich Dir geschildert habe.


Nur aufgrund von Behauptungen des ggfs. Diskriminierten?



Sorry - das ist Unfug. Es wird sich leicht beweisen lassen, dass auf eine Bewerbung keine Reaktion erfolgte, bzw. eine implizierte Ablehnung durch schlichtes Nichtbearbeiten der Bewerbung vorliegt.

Und das reicht regelmäßig dem BAG als Indiz für die vorgetragene Diskriminierung - zumal ja wohl keine andere - besser geeignete Person zur Debatte stand.


Dann überlassen wir diese Beurteilung doch lieber dem zuständigen Gericht, anstatt hier wild rumzuspekulieren.
19.11.2020 10:35 Uhr
Zitat:

Dann überlassen wir diese Beurteilung doch lieber dem zuständigen Gericht, anstatt hier wild rumzuspekulieren.


Oha - das heißt wir brauchen hier über Dinge, die ggf. gerichtlich geklärt werden können nicht mehr reden? Interessant - das würde so manche Umfrage in die Tonne befördern.

Halte ich das für ein gutes Argument?

Nein - das ist ziemlich dürftig vorgetragen und wäre ein Totschlagargument für viele der hier geführten Diskussionen.
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