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Sind das heute beschlossene Infektionsschutzgesetz und das Ermächtigungsgesetz der Nazis miteinander vergleichbar? |
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18.11.2020 21:08 Uhr |
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Ich hätte der Änderung des Infektionsschutzgesetzes zwar auch nicht zugestimmt.
Allerdings sehe ich das längst nicht so dramatisch wie die Demonstrierenden.
Hier ein guter Artikel, dem ich gerne zustimmen kann:
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/infektionsschutzgesetz-warum-eine-ermaechtigungsgrundlage-kein-ermaechtigungsgesetz-ist-a-2da2ec98-181e-46b8-9209-cf3c49b379c2 |
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18.11.2020 21:20 Uhr |
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Das ist sekundär. Der Staat geht auch ohne dieses Gesetz brutalst gegen friedliche Demonstranten vor.
Man führe sich die heutigen Szenen vor Augen: angeblich soll die Bevölkerung vor Grippe-Ansteckung geschützt werden, indem man sie bei Novemberwetter mit Wasserwerfern von der Straße spült.
Dümmer geht's überhaupt nicht. |
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18.11.2020 22:11 Uhr |
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Zitat:Ich sehe doch deutliche Unterschiede zu Eingriffen in die Privatsphäre.
Na ja, in der Corona-Debatte hätten manche gern, dass Wohnungen anlasslos kontrolliert werden. Da wäre den Betroffenen vermutlich lieber, dass ihre Daten ein paar Monate bei ihrem Provider gespeichert werden.
Aber das war auch nur ein Beispiel.
Zitat:die bei jeder Demoauflösung heulen schon im Vorfeld den massiven Einsatz von Wasserwerfern und weiterführender Gewalt fordern.
"Polizeigewalt" ist halt nicht so schlimm, wenn es den Richtigen trifft ;) |
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18.11.2020 22:23 Uhr |
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Ich finde den Vergleich deutlich überzogen.
Das Ermächtigungsgesetz war historisch und von seiner Dimension so tiefgreifend das jeder Vergleich dies nur realitivieren würde. Es ist ja bekannt wozu das Ermächtigungsgesetz von 1933 in letzer Konsequenz alles führte, es war die Ermächtigung zu Verfolgung jeder Opposition und nicht zuletzt Die Ermächtigung zum organisiertem Völkermord.
Ich haette dem Infektionschutz als Abgeordneter definitiv nicht zugestimmt da es mir viel zu weitgehend ist und ich der Meinung bin das dem bisherigen Infektionsschutzgestz eher noch deutlichere, "Demokratische Fesseln" angelegt werden sollten.
Auch die Indikatoren von 50 auf 100.000 sind mir zu willkürlich und eine Fokussierung nur auf reine Infektionszahlen sollte nicht ausreichend sein für weitgehende Eingriffe in Grundrechte. Auch müsste es klare Richtlinien geben was einem Menschen in jedem Fall erlaubt bleiben sollte. Z.b unverletztlichkeit der Wohnung oder das Recht auf eine "kleine" Anzahl von sozialen Bezugspersonen.
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18.11.2020 22:27 Uhr |
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Nein.
Aber jedenfalls kommt in dem Text ja wohl mehrfach der Begriff "ermächtigt" oder ähnlich vor (hab ihn nicht gelesen, übernehme das hier nur), und zum anderen ist man doch sonst auch um keinen inflationären bescheuerten Nazi-Vergleich verlegen, bei denen, die jetzt kreischen. |
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18.11.2020 22:49 Uhr |
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Zitat:Zitat:Ich sehe doch deutliche Unterschiede zu Eingriffen in die Privatsphäre.
Na ja, in der Corona-Debatte hätten manche gern, dass Wohnungen anlasslos kontrolliert werden. Da wäre den Betroffenen vermutlich lieber, dass ihre Daten ein paar Monate bei ihrem Provider gespeichert werden.
Wer wollte denn, dass Wohnungen anlasslos kontrolliert werden? |
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18.11.2020 23:44 Uhr |
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Das Problem ist, dass die "epidemische Lage von nationaler Tragweite" nirgends definiert ist und kein Ablaufdatum der Grundrechtseinschränkungen bestimmt wurde, also ein Zeitraum, nach dem erneut über die Fortführung der epidemischen Lage zwingend abgestimmt werden muß.
Insofern ist das Gesetz in der Tat sehr bedenklich und kommt einem Ermächtigungsgesetz nahe. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 18.11.2020 23:46 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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19.11.2020 00:12 Uhr |
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Das jetzige Gesetz hegt bisherige Ermächtigungen im Bereich des Infektionsschutzes ein. Der Staat darf jetzt immer noch sehr viel, mit Blick auf Inzidenzwerte aber weniger als vorher und das mit expliziter Begründungspflicht (war vorher nicht der Fall). Es waren Verwaltungsgerichte die letzteres angemahnt haben, um Abwägungsmaterial zu bekommen.
Es ist mE richtig dass es gegebenenfalls Probleme bei der Bestimmtheit der Norm gibt, und auch über den Inzidenzwert kann man streiten.
Die Behauptung, das wäre jetzt aber eine Generalermächtigung, ist nicht richtig und kann durch Lektüre des Gesetzesentwurfs auch leicht entkräftet werden.
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19.11.2020 00:12 Uhr |
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Zitat:Zitat:Wer wollte denn, dass Wohnungen anlasslos kontrolliert werden?
Hatten wir nicht erst vor wenigen Tagen eine leicht ausufernde Diskussion hier? Ich glaube, es war Rakousko, der ziemlich freidrehte und nicht verstand, warum man die Wohnungen nicht einfach stürmt.
Auch @Rakousko hat keine anlasslose Kontrolle von Wohnungen gefordert. Sondern ein Einschreiten, wenn gegen Infektionsschutzverordnungen verstoßen wird. Das ist das Gegenteil von anlasslos. |
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