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Fragenübersicht Sind das heute beschlossene Infektionsschutzgesetz und das Ermächtigungsgesetz der Nazis miteinander vergleichbar?
1 - 20 / 60 Meinungen+20Ende
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18.11.2020 21:08 Uhr
Ich hätte der Änderung des Infektionsschutzgesetzes zwar auch nicht zugestimmt.
Allerdings sehe ich das längst nicht so dramatisch wie die Demonstrierenden.

Hier ein guter Artikel, dem ich gerne zustimmen kann:
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/infektionsschutzgesetz-warum-eine-ermaechtigungsgrundlage-kein-ermaechtigungsgesetz-ist-a-2da2ec98-181e-46b8-9209-cf3c49b379c2
18.11.2020 21:15 Uhr
Natürlich nicht und es zeigt von einiger Ignoranz, einen solchen Vergleich auch nur in Erwägung zu ziehen.

Zitat:
Eine Gleichsetzung der beiden Gesetze ist absurd. Auch wenn das Infektionsschutzgesetz dem Gesetzgeber ermöglicht, in Grundrechte einzugreifen, um die Ausbreitung einer Infektionskrankheit einzudämmen, sind diese Eingriffe zeitlich begrenzt: Länderbehörden müssen Verordnungen künftig auf vier Wochen begrenzen und jeweils begründen. Zudem sind die Vorschriften im Paragraph 28a eindeutig an das Ziel zur "Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2" gekoppelt, Behörden dürfen also nicht wahllos Verordnungen erlassen, wie es ihnen gerade passt.


Habe leider keinen Link zu diesem Text. Der kam vorhin über Upday und ich habe ihn zu schnell weggeklickt, sodass ich die Quelle nicht eruieren konnte.
18.11.2020 21:20 Uhr
Das ist sekundär. Der Staat geht auch ohne dieses Gesetz brutalst gegen friedliche Demonstranten vor.
Man führe sich die heutigen Szenen vor Augen: angeblich soll die Bevölkerung vor Grippe-Ansteckung geschützt werden, indem man sie bei Novemberwetter mit Wasserwerfern von der Straße spült.

Dümmer geht's überhaupt nicht.
18.11.2020 21:24 Uhr
Zitat:
friedliche Demonstranten


Echt jetzt?

Hast Du dafür Belege, dass diese Demonstranten absolut friedlich waren?
18.11.2020 21:26 Uhr
Zitat:
Der Staat geht auch ohne dieses Gesetz brutalst gegen friedliche Demonstranten vor.


Faszinierend wie sich die sonst, ach sonst so gegensätzlichen Seiten ähneln.

Das könnte jetzt auch glatt ein Umweltaktivist aus dem Hambacher o.ä. geschrieben haben.

Btw. das waren keiner Wasser"werfer". Das waren feuchte Wattebäuschen.

Aber es bleibt festzustellen: Im Kern alles eine Soße. Nur die Farbe variiert.
18.11.2020 21:33 Uhr
Zitat:
Im Kern alles eine Soße. Nur die Farbe variiert.


Jep. Umgekehrt allerdings auch. Jene, denen die staatlichen Maßnahmen jetzt gar nicht hart genug sein können, heulen dann bald wieder rum, wenn es um Vorratsdatenspeicherung oder sonstiges geht. So ist das eben in einer Gesellschaft, in der es neben der eigenen keine andere richtige Meinung gibt.
18.11.2020 21:42 Uhr
Zitat:
Das könnte jetzt auch glatt ein Umweltaktivist aus dem Hambacher o.ä. geschrieben haben.


?? ja, und? Womöglich war der heute auch in Berlin und hat jetzt wegen Merkels Wasserwerfen den Keuchhusten oder schlimmeres
18.11.2020 22:03 Uhr
Zitat:
wenn es um Vorratsdatenspeicherung oder sonstiges geht.


Ich sehe doch deutliche Unterschiede zu Eingriffen in die Privatsphäre.

Der Name sagt es schon sehr deutlich. Daten auf Vorrat.
Das läuft in letzter Konsequenz auf die totale Kontrolle hinaus.
Da sind m.E. die kleinsten Ansätze rigoros zu unterbinden.
Es ist doch ein schlechter Witz wenn der Souverän unter Pauschalverdacht gestellt wird.
Dazu gehört in letzter Konsequenz dann auch jeder Polizist. Falsch husten reicht dann auch für sie.


Um beim Thema zu bleiben:
Ich finde es sehr bizarr wenn hier auf dol, oder extrem auf Twitter, die, die bei jeder Demoauflösung heulen schon im Vorfeld den massiven Einsatz von Wasserwerfern und weiterführender Gewalt fordern.

Heuchlerische Drecksbande.
18.11.2020 22:11 Uhr
Zitat:
Ich sehe doch deutliche Unterschiede zu Eingriffen in die Privatsphäre.


Na ja, in der Corona-Debatte hätten manche gern, dass Wohnungen anlasslos kontrolliert werden. Da wäre den Betroffenen vermutlich lieber, dass ihre Daten ein paar Monate bei ihrem Provider gespeichert werden.

Aber das war auch nur ein Beispiel.

Zitat:
die bei jeder Demoauflösung heulen schon im Vorfeld den massiven Einsatz von Wasserwerfern und weiterführender Gewalt fordern.


"Polizeigewalt" ist halt nicht so schlimm, wenn es den Richtigen trifft ;)
18.11.2020 22:23 Uhr
Ich finde den Vergleich deutlich überzogen.
Das Ermächtigungsgesetz war historisch und von seiner Dimension so tiefgreifend das jeder Vergleich dies nur realitivieren würde. Es ist ja bekannt wozu das Ermächtigungsgesetz von 1933 in letzer Konsequenz alles führte, es war die Ermächtigung zu Verfolgung jeder Opposition und nicht zuletzt Die Ermächtigung zum organisiertem Völkermord.
Ich haette dem Infektionschutz als Abgeordneter definitiv nicht zugestimmt da es mir viel zu weitgehend ist und ich der Meinung bin das dem bisherigen Infektionsschutzgestz eher noch deutlichere, "Demokratische Fesseln" angelegt werden sollten.
Auch die Indikatoren von 50 auf 100.000 sind mir zu willkürlich und eine Fokussierung nur auf reine Infektionszahlen sollte nicht ausreichend sein für weitgehende Eingriffe in Grundrechte. Auch müsste es klare Richtlinien geben was einem Menschen in jedem Fall erlaubt bleiben sollte. Z.b unverletztlichkeit der Wohnung oder das Recht auf eine "kleine" Anzahl von sozialen Bezugspersonen.
18.11.2020 22:27 Uhr
Nein.

Aber jedenfalls kommt in dem Text ja wohl mehrfach der Begriff "ermächtigt" oder ähnlich vor (hab ihn nicht gelesen, übernehme das hier nur), und zum anderen ist man doch sonst auch um keinen inflationären bescheuerten Nazi-Vergleich verlegen, bei denen, die jetzt kreischen.
18.11.2020 22:36 Uhr
Zitat:
Auch wenn das Infektionsschutzgesetz dem Gesetzgeber ermöglicht, in Grundrechte einzugreifen, um die Ausbreitung einer Infektionskrankheit einzudämmen, sind diese Eingriffe zeitlich begrenzt.


Ja, das aber nur deswegen, weil das Ganze vorher publik wurde.

Betrifft auch vieles andere, was an "Corona-Maßnahmen" beschlossen wurde. Gäb's niemand, der dagegen Stimme erhebt, wären wir schon so einiges an verfassungsmäßigen Rechten los.
18.11.2020 22:47 Uhr
Zitat:
Das ist sekundär. Der Staat geht auch ohne dieses Gesetz brutalst gegen friedliche Demonstranten vor.
Man führe sich die heutigen Szenen vor Augen: angeblich soll die Bevölkerung vor Grippe-Ansteckung geschützt werden, indem man sie bei Novemberwetter mit Wasserwerfern von der Straße spült.

Dümmer geht's überhaupt nicht.


Friedliche Demonstranten die Kinder als Schutzschilde mitführen,vereint mit Führungskadern der NPD etc,die versuchen Polizeifahrzeuge anzuzünden! Alles Klar!
18.11.2020 22:49 Uhr
Zitat:
Zitat:
Ich sehe doch deutliche Unterschiede zu Eingriffen in die Privatsphäre.


Na ja, in der Corona-Debatte hätten manche gern, dass Wohnungen anlasslos kontrolliert werden. Da wäre den Betroffenen vermutlich lieber, dass ihre Daten ein paar Monate bei ihrem Provider gespeichert werden.

Wer wollte denn, dass Wohnungen anlasslos kontrolliert werden?
18.11.2020 23:44 Uhr
Das Problem ist, dass die "epidemische Lage von nationaler Tragweite" nirgends definiert ist und kein Ablaufdatum der Grundrechtseinschränkungen bestimmt wurde, also ein Zeitraum, nach dem erneut über die Fortführung der epidemischen Lage zwingend abgestimmt werden muß.
Insofern ist das Gesetz in der Tat sehr bedenklich und kommt einem Ermächtigungsgesetz nahe.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 18.11.2020 23:46 Uhr. Frühere Versionen ansehen
18.11.2020 23:56 Uhr
Zitat:
Wer wollte denn, dass Wohnungen anlasslos kontrolliert werden?


Hatten wir nicht erst vor wenigen Tagen eine leicht ausufernde Diskussion hier? Ich glaube, es war Rakousko, der ziemlich freidrehte und nicht verstand, warum man die Wohnungen nicht einfach stürmt.
18.11.2020 23:58 Uhr
Zitat:
Das Problem ist, dass die "epidemische Lage von nationaler Tragweite" nirgends definiert ist und kein Ablaufdatum der Grundrechtseinschränkungen bestimmt wurde, also ein Zeitraum, nach dem erneut über die Fortführung der epidemischen Lage zwingend abgestimmt werden muß.
Insofern ist das Gesetz in der Tat sehr bedenklich und kommt einem Ermächtigungsgesetz nahe.


§ 5 Abs. 4 S. 1 des IfSG bestimmt den 31.03.21 als Enddatum, darüber hinaus muss der Bundestag diese Lage erneut und zwingend durch Abstimmung feststellen.
19.11.2020 00:11 Uhr
Zitat:
§ 5 Abs. 4 S. 1 des IfSG bestimmt den 31.03.21 als Enddatum, darüber hinaus muss der Bundestag diese Lage erneut und zwingend durch Abstimmung feststellen.


Haste dazu eine Quelle?
Mal davon abgesehen sind das bis dahin fast fünf Monate...
19.11.2020 00:12 Uhr
Das jetzige Gesetz hegt bisherige Ermächtigungen im Bereich des Infektionsschutzes ein. Der Staat darf jetzt immer noch sehr viel, mit Blick auf Inzidenzwerte aber weniger als vorher und das mit expliziter Begründungspflicht (war vorher nicht der Fall). Es waren Verwaltungsgerichte die letzteres angemahnt haben, um Abwägungsmaterial zu bekommen.

Es ist mE richtig dass es gegebenenfalls Probleme bei der Bestimmtheit der Norm gibt, und auch über den Inzidenzwert kann man streiten.

Die Behauptung, das wäre jetzt aber eine Generalermächtigung, ist nicht richtig und kann durch Lektüre des Gesetzesentwurfs auch leicht entkräftet werden.
19.11.2020 00:12 Uhr
Zitat:
Zitat:
Wer wollte denn, dass Wohnungen anlasslos kontrolliert werden?


Hatten wir nicht erst vor wenigen Tagen eine leicht ausufernde Diskussion hier? Ich glaube, es war Rakousko, der ziemlich freidrehte und nicht verstand, warum man die Wohnungen nicht einfach stürmt.

Auch @Rakousko hat keine anlasslose Kontrolle von Wohnungen gefordert. Sondern ein Einschreiten, wenn gegen Infektionsschutzverordnungen verstoßen wird. Das ist das Gegenteil von anlasslos.
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