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Fragenübersicht Die griechische Regierung wirft mehreren NGO-Mitgliedern vor, Spionage betrieben und Schleuser unterstützt zu haben.! - Kannst Du dir vorstellen, dass Flüchtlingshelfer und Schleuser Hand-in-Hand arbeiten?
1 - 13 / 13 Meinungen
04.10.2020 20:09 Uhr
Klar.
Verpeilte gibts in jeder Richtung.
04.10.2020 20:23 Uhr
Zitat:
Der österreichische Bundeskanzler und amtierende EU-Ratsvorsitzende Sebastian Kurz hat private Seenotretter auf dem Mittelmeer massiv kritisiert. "Es kann doch nicht sein, dass ein paar Nichtregierungsorganisationen das klare Ziel der 28 Staats- und Regierungschefs in Europa konterkarieren. Und das nicht nur mit dem Ziel, Leben zu retten, sondern gemeinsam mit den Schleppern Menschen nach Mitteleuropa zu bringen", sagte Kurz der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung



https://www.google.com/amp/s/www.zeit.de/amp/politik/ausland/2018-10/oesterreich-sebastian-kurz-seenotrettung-aquarius

Das ist nun doch nichts neues.

05.10.2020 05:52 Uhr
Dass diese NGO das Geschäftsmodell der Schlepper stützen, dürfte wohl auf der Hand liegen, daher ist diese Meldung nicht wirklich überraschend.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 05.10.2020 08:49 Uhr. Frühere Versionen ansehen
05.10.2020 06:34 Uhr
Spionage - weiß ich nicht. Zusammenarbeit mit Schleusern halte ich für sehr gut vorstellbar. Immerhin liefern die ja den Nachschub, damit die Damen und Herren der "Rettungskräfte" sich in einem moralisch richtigen Licht darstellen können. Ohne Mittelmeerüberquerer ist ja keine "Rettung" möglich.
05.10.2020 10:03 Uhr
Zitat:
Spionage - weiß ich nicht.


Hierbei geht es wohl um den Vorwurf, dass die NGO Bewegungen und Standorte der griechischen Küstenwache an unberechtigte Dritte übermittelt haben.
05.10.2020 10:20 Uhr
Zitat:
Kannst Du dir vorstellen, dass Flüchtlingshelfer und Schleuser Hand-in-Hand arbeiten?


Die Schleuser setzen Migranten in seeuntüchtige Boote und lassen sie aufs Meer fahren, hier werden diese Personen dann von den NGO übernommen und nach Europa verbracht.


Es ist also keine Vorstellungskraft notwendig, um eine Zusammenarbeit beider Gruppen festzustellen.
05.10.2020 12:01 Uhr
Zitat:
Es ist also keine Vorstellungskraft notwendig, um eine Zusammenarbeit beider Gruppen festzustellen.

Hier möchte ich ein bißchen widersprechen.

Ich kann mir sehr gut vorstellen, daß da eine aktive und absichtliche Zusammenarbeit stattfindet.

Doch das als Tatsache anzusehen, nur weil es den Anschein hat, als ob, geht mir zu weit.
05.10.2020 12:16 Uhr
Zitat:

Doch das als Tatsache anzusehen, nur weil es den Anschein hat, als ob, geht mir zu weit.



Es muss für eine Zusammenarbeit keine direkten Absprachen geben, eine arbeitsteilige Vorgehensweise ist völlig ausreichend.

Die Schiffe der NGO patrouillieren direkt vor der libyschen 12-Meilenzone und die Migranten in den Schlauchbooten kontaktieren die Crews über diverse Notrufkanäle, wenn sie die Küste verlassen haben.



05.10.2020 12:20 Uhr
Zitat:
Es muss für eine Zusammenarbeit keine direkten Absprachen geben, eine arbeitsteilige Vorgehensweise ist völlig ausreichend.


Reden wir über einen strafrechtlichen Maßstab? Dann ist, gemessen am deutschen Strafrecht, deine Aussage nicht richtig.

Eine arbeitsteilige Vorgehensweise ist bei der Tatausführung ausreichend, allerdings bedarf es auch eines gemeinsamen Tatplans und dieser ergibt sich nicht ausschließlich durch das Zusammenwirken. Gleichzeitig braucht es aber keine konkrete Absprache, ein bewusstes und gewolltes Zusammenwirken reicht aus, es muss dabei irgendeine Form intellektueller Vereinbarung geben.

Das ist allerdings etwas mehr als das was du schreibst ("arbeitsteilige Vorgehensweise ist völlig ausreichend").


Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 05.10.2020 12:20 Uhr. Frühere Versionen ansehen
05.10.2020 12:29 Uhr
Zitat:
Reden wir über einen strafrechtlichen Maßstab?


Nein, ich wollte damit die Frage: Kannst Du dir vorstellen, dass Flüchtlingshelfer und Schleuser Hand-in-Hand arbeiten? beantworten.


Zitat:
Eine arbeitsteilige Vorgehensweise ist bei der Tatausführung ausreichend, allerdings bedarf es auch eines gemeinsamen Tatplans und dieser ergibt sich nicht ausschließlich durch das Zusammenwirken.


Hier wäre der gemeinsame Tatplan, das illegale Einschleusen von Ausländern, ob sich dieser Vorwurf strafrechtlich beweisen läßt, überlasse ich den ermittelnden Behörden.

Zitat:

Das ist allerdings etwas mehr als das was du schreibst ("arbeitsteilige Vorgehensweise ist völlig ausreichend").



Um die Frage nach der Vorstellung einer Zusammenarbeit zu beantworten, ob diese dann auch strafrechtlich relevant ist, werden die Behörden entscheiden.
05.10.2020 22:21 Uhr
Ich könnte mir sogar vorstellen, dass ein Bär seine Notdurft im Wald verrichtet.
05.10.2020 22:23 Uhr
Zitat:
Ich könnte mir sogar vorstellen, dass ein Bär seine Notdurft im Wald verrichtet.


Wo sollte er das sonst tun @Bilchimausi?
05.10.2020 23:16 Uhr
Zitat:
Wo sollte er das sonst tun @Bilchimausi?



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