Hinweis für Gäste
Um an den Diskussionen teilnehmen zu können, musst Du angemeldet sein.
Hier geht es zur Anmeldung.
Noch kein Mitglied? Starte hier!.
Fragenübersicht Sollten Ehen generell und ohne Ausnahme erst mit 18 geschlossen werden dürfen?
1 - 7 / 7 Meinungen
01.10.2020 21:10 Uhr
Die Festsetzung des Ehefähigkeitsalters ist wie die Volljährigkeit, die Geschäftsfähigkeit und die beschränkte Geschäftsfähigkeit eine typisierte Betrachtung erstens zum Schutz des einzelnen Rechtssubjekts und zweitens zum Schutz des Rechtsverkehrs. Man objektiviert hier einen subjektiven Maßstab, weil es sonst massive Rechtsunsicherheit gäbe. Das ist per se mit Einzelfallungerechtigkeit verbunden und deshalb finde ich es richtig, dass hier mit Ausnahmemöglichkeiten Dispens und Privileg austariert werden.
01.10.2020 21:24 Uhr
Wer wählen kann kann auch heiraten.
01.10.2020 21:44 Uhr
Das wird ein echter Kulturschock, wenn Zwangsheiraten verboten werden. Ob das mit der Ehe ab 18 gelingt ist fraglich. Mir fällt aber kein Grund ein, warum jemand vor Vollendung des 18. Lebensjahrs heiraten dürfen sollte.
01.10.2020 21:45 Uhr
Zitat:
Mir fällt aber kein Grund ein, warum jemand vor Vollendung des 18. Lebensjahrs heiraten dürfen sollte.


Liebe?
01.10.2020 21:49 Uhr
Zitat:
Zitat:
Mir fällt aber kein Grund ein, warum jemand vor Vollendung des 18. Lebensjahrs heiraten dürfen sollte.


Liebe?


Geheiratet wird wegen der Steuer,
Unter 25 lohnt sich das doch nicht.
01.10.2020 22:09 Uhr
Zitat:
Liebe?


Leichtsinn?
01.10.2020 22:57 Uhr
Von so ner Pauschalisierung halte ich nichts wenn man die Liebesheirat einer 16 jährigen mit einem 19 jährigen auflöst haben wir in Kampf gegen Kinderehen nichts gewonnen höchstens Ehen die nichts mit Kinderehen zu tun haben das Leben schwer gemacht
Die klassische Kinderehe ist für mich wenn ein älterer Mann ne 13 jährige "heiratet" als Beispiel oder noch krasse Fälle wie in Saudi-Arabien dem Iran und Afghanistan wo dies leider Problemlos moeglich ist. Das einzigste Problem ist das solche Ehen bisher in Deutschland anerkannt wurden da sie nach der dort gültigen Rechtsprechung geschlossen wurden.
Als Standesbeamter sollte man solche Ehen sowieso leicht erkennen.

Cousin - Cousine?
Mhh es gibt ja durchaus Fälle wo es zwischen denen funkt das gab es schon immer dann gibt es aber natürlich auch arrangierte Ehen zwischen Cousins und Cousinen 1. Grades.
Problematisch ist halt insbesondere wenn diese sich über mehrere Generationen Fortpflanzen siehe Europäischer Adel damals...

Zwangsehen sind sowieso immer abzulehnen auch wenn die Beteiligten älter als 16 oder 18 sind
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
Fragenübersicht
1 - 7 / 7 Meinungen