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Heimliches Abstreifen eines Kondoms ist ein sexueller Ãœbergriff! - Siehst Du das auch so? |
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14.08.2020 02:27 Uhr |
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Auf jeden Fall ein massiver Vertrauensbruch. Sexueller Ãœbergriff scheint mir aber doch anm den Haaren herbeigezogen. |
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14.08.2020 06:48 Uhr |
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Aufjedenfall Vertrauensbruch |
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14.08.2020 07:47 Uhr |
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Ja, sehe ich eindeutig so. Ich finde es ein strafwürdiges Verhalten und moralisch zudem höchst verwerflich. Egal ob Polizist oder nicht. |
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14.08.2020 08:41 Uhr |
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Das ist ein eindeutiger Ãœbergriff, denn die Frau hat ja EINDEUTIG den Schutz eines Kondoms verlangt.
Das ist keinesfalls nur ein einfacher Vertrauensbruch, eine Anzeige ist nahe zu legen und angebracht.
Gesundheitliche Schäden sind möglich für die Frau und die Motivation des Beischläfers zu erfahren, wäre erhellend für diese "Tat"! |
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14.08.2020 08:45 Uhr |
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Mit Kondom Karriereförderung, ohne Vergewaltigung. Die Gegensätze sind zu extrem. |
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14.08.2020 08:45 Uhr |
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Das ist natürlich ein sexueller Übergriff.
Eine mögliche Schwangerschaft ist noch eine der harmloseren möglichen Folgen. Gesundheitliche Folgen sind in so einem Fall durchaus möglich. |
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14.08.2020 08:51 Uhr |
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Ist es das heimliche drüber ziehen dann auch? |
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14.08.2020 08:55 Uhr |
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Schutzgut des entsprechenden Gesetzes ist der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung. Und in diesem Rahmen ist das dann ein Ãœbergriff. Die Vorposter haben hier ein zu stark auf Gewalt fokussiertes Bild. |
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14.08.2020 08:57 Uhr |
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Ich habe die Pressemitteilung dazu erst jetzt gelesen und sehe aus meiner Sicht als Frau diese Bewährungsstrafe als unzureichend an.
Die Folgen dieser Straftat können für die Frau extreme physische Gesundheitsschäden haben, in deren weiterem Verlauf psychische hinzukommen.
Wenn dazu auch der Hinweis zu lesen ist, daß Tricks und Ratschläge für "Stealthing" sogar in Foren ausgetauscht werden, dann sollten die Strafen noch härter ausfallen, denn eine Frau ist kein "Freiwild" für solche KERLE! |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 14.08.2020 08:59 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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14.08.2020 09:11 Uhr |
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Das ist ein sexueller Übergriff, da der Mann die Sexualpartnerin einer möglichen Schwangerschaft oder schlimmer, einer Krankheit aussetzt. Vom Vertrauensbruch mal ganz abgesehen. Muss ein ganz schön armes Würstchen sein, der Typ. |
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14.08.2020 09:31 Uhr |
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"Die Vorposter haben hier ein zu stark auf Gewalt fokussiertes Bild."
Das ist blanke Gewalt!
Und es wäre verwerflich, wenn irgendwelche "Winkeladvokaten" solche Schweine auch noch vor einer saftigen Strafe zu schützen suchen im Verfahren!
Welches Ausmaß der Mißbrauch an Kindern hatte (sehr aktuell!), darunter eigene und Säuglinge und im Austausch gar in gängigen Foren, können wir als Außenstehende nur ahnen und die Ermittler machen ihre Überforderung durch diese Taten und deren Ausmaß auch deutlich.
Deshalb ist meine Meinung, daß hier beim "Stealthing" rechtzeitig und hart einzugreifen ist, denn es ist GEWALT durch den Mann, die einer Frau gegen ihren Willen angetan wird!
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 14.08.2020 09:34 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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14.08.2020 09:40 Uhr |
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@Ratio legis
Danke für die weiteren Hinweise!
Mir ist auch deutlich, daß Du meine Emotionen nachvollziehen kannst. |
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14.08.2020 09:41 Uhr |
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Sicherlich ein heftiger Vertrauensbruch, aber ein sexueller Ãœbergriff (?), dass ist mir zu weit hergeholt. |
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14.08.2020 09:44 Uhr |
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Kenne mich im Sexualstrafrecht zu wenig aus, um dies beurteilen zu können. Auf jeden Fall gehen gesundheitliche Gefahren für die Frau davon aus, zumal wenn sie nicht die erste wesentlich jüngere ist, die er beglückt. Wer weiß schon, bei wie vielen der vorher schon heimlich das Kondom abgestreift und was er sich dabei eingefangen hat- und evtl. jetzt weiterreicht. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 14.08.2020 09:47 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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14.08.2020 10:10 Uhr |
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"Sichtweise des mutmaßlichen Täters" ist als Umsetzung unserer Rechtsnormen als Hinweis zu akzeptieren, aber in der hier von Dir vorgelegten Weise des Vergleiches von Meinungen lächerlich, denn die Tat ist eindeutig und es gab eine Verurteilung.
Plädierst Du gar für "mildernde Umstände", weil ja die Sichtweise eines Täters bis in die Kindheit zurückzuverfolgen wäre?
OMG, da fällt mir nichts mehr ein!
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14.08.2020 10:28 Uhr |
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"....wo auch die Sichtweise der mutmaßlichen Täter zur Sprache kommen."
Aussage 14.08.2020/ 9.56 h vom Doler Bercow!
Typisch! |
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Volk, Sonstige |
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