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Fragenübersicht Heimliches Abstreifen eines Kondoms ist ein sexueller Übergriff! - Siehst Du das auch so?
1 - 20 / 60 Meinungen+20Ende
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14.08.2020 02:27 Uhr
Auf jeden Fall ein massiver Vertrauensbruch. Sexueller Ãœbergriff scheint mir aber doch anm den Haaren herbeigezogen.
14.08.2020 06:48 Uhr
Aufjedenfall Vertrauensbruch
14.08.2020 07:40 Uhr
Zitat:
Auf jeden Fall ein massiver Vertrauensbruch. Sexueller Ãœbergriff scheint mir aber doch anm den Haaren herbeigezogen.


> Ja, sehe ich auch so. Meine Begründung zielt auf den technischen Vollzug der Sexualhandlung, der mit Kondom so für die Frau von Männerseite aus nicht vollends vollzogen wird.
14.08.2020 07:47 Uhr
Ja, sehe ich eindeutig so. Ich finde es ein strafwürdiges Verhalten und moralisch zudem höchst verwerflich. Egal ob Polizist oder nicht.
14.08.2020 08:41 Uhr
Das ist ein eindeutiger Ãœbergriff, denn die Frau hat ja EINDEUTIG den Schutz eines Kondoms verlangt.

Das ist keinesfalls nur ein einfacher Vertrauensbruch, eine Anzeige ist nahe zu legen und angebracht.
Gesundheitliche Schäden sind möglich für die Frau und die Motivation des Beischläfers zu erfahren, wäre erhellend für diese "Tat"!
14.08.2020 08:45 Uhr
Mit Kondom Karriereförderung, ohne Vergewaltigung. Die Gegensätze sind zu extrem.
14.08.2020 08:45 Uhr
Das ist natürlich ein sexueller Übergriff.
Eine mögliche Schwangerschaft ist noch eine der harmloseren möglichen Folgen. Gesundheitliche Folgen sind in so einem Fall durchaus möglich.
14.08.2020 08:51 Uhr
Ist es das heimliche drüber ziehen dann auch?
14.08.2020 08:55 Uhr
Schutzgut des entsprechenden Gesetzes ist der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung. Und in diesem Rahmen ist das dann ein Ãœbergriff. Die Vorposter haben hier ein zu stark auf Gewalt fokussiertes Bild.
14.08.2020 08:57 Uhr
Ich habe die Pressemitteilung dazu erst jetzt gelesen und sehe aus meiner Sicht als Frau diese Bewährungsstrafe als unzureichend an.

Die Folgen dieser Straftat können für die Frau extreme physische Gesundheitsschäden haben, in deren weiterem Verlauf psychische hinzukommen.

Wenn dazu auch der Hinweis zu lesen ist, daß Tricks und Ratschläge für "Stealthing" sogar in Foren ausgetauscht werden, dann sollten die Strafen noch härter ausfallen, denn eine Frau ist kein "Freiwild" für solche KERLE!

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 14.08.2020 08:59 Uhr. Frühere Versionen ansehen
14.08.2020 09:11 Uhr
Das ist ein sexueller Übergriff, da der Mann die Sexualpartnerin einer möglichen Schwangerschaft oder schlimmer, einer Krankheit aussetzt. Vom Vertrauensbruch mal ganz abgesehen. Muss ein ganz schön armes Würstchen sein, der Typ.
14.08.2020 09:31 Uhr
"Die Vorposter haben hier ein zu stark auf Gewalt fokussiertes Bild."


Das ist blanke Gewalt!


Und es wäre verwerflich, wenn irgendwelche "Winkeladvokaten" solche Schweine auch noch vor einer saftigen Strafe zu schützen suchen im Verfahren!

Welches Ausmaß der Mißbrauch an Kindern hatte (sehr aktuell!), darunter eigene und Säuglinge und im Austausch gar in gängigen Foren, können wir als Außenstehende nur ahnen und die Ermittler machen ihre Überforderung durch diese Taten und deren Ausmaß auch deutlich.
Deshalb ist meine Meinung, daß hier beim "Stealthing" rechtzeitig und hart einzugreifen ist, denn es ist GEWALT durch den Mann, die einer Frau gegen ihren Willen angetan wird!

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 14.08.2020 09:34 Uhr. Frühere Versionen ansehen
14.08.2020 09:36 Uhr
Zitat:
Das ist blanke Gewalt!


Gewalt ist eine körperliche Krafteinwirkung zur Überwindung bestehenden oder zu erwartenden Widerstandes. Man kann das also durchaus als Gewalt sehen, ich bin da nicht unbedingt anderer Meinung als du. Zum Ausdruck bringen wollte ich was anderes - einige Vorposter haben hier geschrieben dass es in erster Linie nicht mehr als ein Vertrauensbruch ist, es also offensichtlich mehr als nur das für eine Verurteilung braucht. Landläufig gibt es da dann ein naturalistisch geprägtes Bild von Gewalt, also sowas wie Festhalten, schlagen etc. Ich wollte zum Ausdruck bringen, dass das Gesetz sowas eben nicht zwingend verlangt sondern viel weitgehender die Selbstbestimmung als komplette Entscheidungsfreiheit schützt.
14.08.2020 09:40 Uhr
@Ratio legis


Danke für die weiteren Hinweise!

Mir ist auch deutlich, daß Du meine Emotionen nachvollziehen kannst.
14.08.2020 09:41 Uhr
Sicherlich ein heftiger Vertrauensbruch, aber ein sexueller Ãœbergriff (?), dass ist mir zu weit hergeholt.
14.08.2020 09:44 Uhr
Kenne mich im Sexualstrafrecht zu wenig aus, um dies beurteilen zu können. Auf jeden Fall gehen gesundheitliche Gefahren für die Frau davon aus, zumal wenn sie nicht die erste wesentlich jüngere ist, die er beglückt. Wer weiß schon, bei wie vielen der vorher schon heimlich das Kondom abgestreift und was er sich dabei eingefangen hat- und evtl. jetzt weiterreicht.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 14.08.2020 09:47 Uhr. Frühere Versionen ansehen
14.08.2020 09:56 Uhr
Zitat:
Und es wäre verwerflich, wenn irgendwelche "Winkeladvokaten" solche Schweine auch noch vor einer saftigen Strafe zu schützen suchen im Verfahren!


Es gehört auch zu einem Rechtsstaat, dass nicht mutmaßliche Täter von Schreihälsen auf der Straße bestraft werden, sondern von einem Gericht, wo auch die Sichtweise der mutmaßlichen Täter zur Sprache kommen.
14.08.2020 10:10 Uhr
"Sichtweise des mutmaßlichen Täters" ist als Umsetzung unserer Rechtsnormen als Hinweis zu akzeptieren, aber in der hier von Dir vorgelegten Weise des Vergleiches von Meinungen lächerlich, denn die Tat ist eindeutig und es gab eine Verurteilung.

Plädierst Du gar für "mildernde Umstände", weil ja die Sichtweise eines Täters bis in die Kindheit zurückzuverfolgen wäre?

OMG, da fällt mir nichts mehr ein!

14.08.2020 10:21 Uhr
Zitat:
Plädierst Du gar für


Deine perversen Sichtweisen möchtest du für dich behalten und nicht auf andere projizieren.

Solange es kein Gerichtsurteil gibt, gibt es keine "Sichtweise eines Täters".

Offensichtlich sind dir die Grundlagen unseres Rechtsstaats auch nach 30 Jahren noch völlig fremd. Bevor das Gericht das Urteil gesprochen hat (eigentlich sogar, bis das Urteil rechtskräftig ist), gibt es keinen Täter sondern höchstens einen Tatverdächtigen. Und entgegen der von dir vorgetragenen Stammtischjustiz gilt der bis zum Urteil als Unschuldig.
14.08.2020 10:28 Uhr
"....wo auch die Sichtweise der mutmaßlichen Täter zur Sprache kommen."



Aussage 14.08.2020/ 9.56 h vom Doler Bercow!




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