Um an den Diskussionen teilnehmen zu können, musst Du angemeldet sein. Hier geht es zur Anmeldung. Noch kein Mitglied? Starte hier!.
|
|
|
Heimliches Abstreifen eines Kondoms ist ein sexueller Ãœbergriff! - Siehst Du das auch so? |
|
16.08.2020 15:07 Uhr |
|
|
| |
Harzhexe wird mir hoffentlich diesen Scherz verzeihen, aber ihr Beitrag ist tatsächlich so auszulegen, dass in so einem Fall der Anwalt außer einer weißen Flagge und einer juristischen Kapitulationserklärung keine Handlungen im Sinne einer gezielten Verteidigung des Mandanten vornehmen darf. |
|
|
|
16.08.2020 15:22 Uhr |
|
|
| |
Ein Urteil von einem Gericht - aus Berlin. Offenbar auch noch ein Fall, der neu ist.
Der Süddeutsche Beobachter liefert das Urteil nicht sonder nur einen Kommentar einer Frau.
Der Kommentar dieser linken Zeitung passt ja in die Zeit. Hetze gegen unsere Polizei. |
|
|
|
16.08.2020 15:28 Uhr |
|
|
| |
Zitat:Der Kommentar dieser linken Zeitung passt ja in die Zeit. Hetze gegen unsere Polizei.
Ich glaube Du solltest
1) entweder lesen lernen
oder
2) sorgfältiger lesen
Zum Einen war es die Süddeutsche Zeitung, die ist zwar schon eher linksliberal aber sie als linkes Schmierblatt abzutun ist jetzt nicht wirklich sachgerecht.
Der Artikel geht im Übrigen sehr sachlich auf die Tatsachen, die hier festzustellen waren ein und kommentiert auch die Möglichkeiten einer weitergehenden Bestrafung - von einer Hetze gegen die Polizei als solches ist im Artikel nichts zu lesen:
Nach dem reformierten Sexualstrafrecht 2016 gilt zudem der Grundsatz "Nein heißt Nein", ein Opfer muss also nicht Gewalt und Drohungen ausgesetzt sein, damit man von Vergewaltigung sprechen kann.
Zitat:Der Polizist kam jedenfalls glimpflich davon: Wäre er wegen Vergewaltigung verurteilt worden, hätte er wegen einer drohenden Mindeststrafe von zwei Jahren den Staatsdienst verlassen müssen.
|
|
|
|
16.08.2020 15:29 Uhr |
|
|
| |
Zitat:Zitat:Der Kommentar dieser linken Zeitung passt ja in die Zeit. Hetze gegen unsere Polizei.
Ich glaube Du solltest
1) entweder lesen lernen
oder
2) sorgfältiger lesen
Zum Einen war es die Süddeutsche Zeitung, die ist zwar schon eher linksliberal aber sie als linkes Schmierblatt abzutun ist jetzt nicht wirklich sachgerecht.
Der Artikel geht im Übrigen sehr sachlich auf die Tatsachen, die hier festzustellen waren ein und kommentiert auch die Möglichkeiten einer weitergehenden Bestrafung - von einer Hetze gegen die Polizei als solches ist im Artikel nichts zu lesen:
Nach dem reformierten Sexualstrafrecht 2016 gilt zudem der Grundsatz "Nein heißt Nein", ein Opfer muss also nicht Gewalt und Drohungen ausgesetzt sein, damit man von Vergewaltigung sprechen kann.
Zitat:Der Polizist kam jedenfalls glimpflich davon: Wäre er wegen Vergewaltigung verurteilt worden, hätte er wegen einer drohenden Mindeststrafe von zwei Jahren den Staatsdienst verlassen müssen.
Du kannst ja da Urteil hier posten. Nur dann sehen wir weiter. |
|
|
|
16.08.2020 15:32 Uhr |
|
|
| |
PM des KG: https://www.berlin.de/gerichte/presse/pressemitteilungen-der-ordentlichen-gerichtsbarkeit/2020/pressemitteilung.975296.php
Wenn du das Urteil lesen willst, geh auf Juris und gib‘ das AZ ein. Wirst du doch hinbekommen? |
|
|
|
16.08.2020 15:32 Uhr |
|
|
| |
PS: Ein Artikel in einer linken Gazette, noch dazu von einer Frau verfasst, der gerade eine A4-Seite ausfüllt, kann wohl kaum aussagekräftig sein.
|
|
|
|
16.08.2020 15:58 Uhr |
|
|
| |
Stealthing, erfüllt laut Kammergericht (KG) Berlin den Tatbestand des sexuellen Übergriffs gemäß § 177 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB), jedenfalls sofern es zur Ejakulation kommt (Beschl. v. 13.08.2020 Az.: 4 - 58/20). Zur Begründung haben die Richter angeführt, dass § 177 StGB nicht nur die Entscheidung darüber schütze, "ob überhaupt Geschlechtsverkehr stattfinden soll, sondern auch darüber, unter welchen Voraussetzungen". |
|
|
|
17.08.2020 09:34 Uhr |
|
|
| |
"J. Bercow war einer der ersten in der Diskussion, der ganz eindeutig gesagt hat, dass das beschriebene Vorgehen ein Ãœbergriff ist, nachdem einige Mitspieler zuvor lediglich einen "Vertrauensbruch" festgestellt haben."
Verurteilst du nicht sonst Schreibweisen in dritter Person?
Wie immer ein falscher Fuffziger!!! |
|
|
|
17.08.2020 09:36 Uhr |
|
|
| |
"Es gehört auch zu einem Rechtsstaat, dass nicht mutmaßliche Täter von Schreihälsen auf der Straße bestraft werden, sondern von einem Gericht, wo auch die Sichtweise der mutmaßlichen Täter zur Sprache kommen."
Das dürfen nur Medien in diesem Land, einzige Ausnahme, es gibt Hinweise auf Rechts. |
|
|
|
17.08.2020 10:08 Uhr |
|
|
| |
"Bercow war einer der ersten...."
|
|
|
|
17.08.2020 10:14 Uhr |
|
|
| |
P.S.
ICH war auch eine der ersten, die im Zusammenhang mit dieser eindeutigen Straftat auf Zusammenhänge zum "Stealthing" hingewiesen hat, nachdem ich die Pressemitteilung gelesen hatte.
(siehe auch 14.08.2020/8.57 h)
P.S. In der dritten Person sich mit Falschaussagen zu schmücken ist....na, ja...ich schweige besser!
|
|
Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 17.08.2020 11:28 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
|
GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
PsA |
LPP |
Volk, Sonstige |
|
|
| |
|
dol2day-Chat
Für die Benutzung des Chats ist eine Anmeldung erforderlich.
Nachrichten (30 min.): 0 Teilnehmer (30 min.): 0 Posts/Std. (24 Std.): 3.00
Wahlkampf
Highscore
Ansprechpartner
Initiativen gründen:
Moderatoren
Beschwerden über Doler:
Schiedsgericht
Sonstige Fragen und Hinweise an die Betreiber:
dol2day-team@gmx.de
Wahltermin
20.05.2024 23:59 Stichtag: Nominierung der Kanzlerkandidaten
01.06.2024 20:00 - 08.06.2024 20:00 Wahl zum/zur 76. Internet-Kanzler/-in
|