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Fragenübersicht Ist ein Gehalts- bzw Girokonto für den Arbeitnehmer Pflicht oder nicht?
1 - 20 / 34 Meinungen+20Ende
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24.04.2020 09:41 Uhr
Eine gesetzliche Pflicht gibt es in Deutschland nicht, am Ende ist maßgeblich was der Arbeitsvertrag regelt. Wird Zahlung aufs Konto vereinbart und keine Zahlung ermöglicht, kommt es letztlich zum Annahmeverzug.
24.04.2020 10:37 Uhr
@r.legis

Aber eine Betriebsvereinbarung kann da sehr wohl eine Pflicht zum Konto erzeugen.

Das habe ich mal rausgefunden. Schreibt der Gewerkschaftsbund.
24.04.2020 10:42 Uhr
Zitat:
@r.legis

Aber eine Betriebsvereinbarung kann da sehr wohl eine Pflicht zum Konto erzeugen.

Das habe ich mal rausgefunden. Schreibt der Gewerkschaftsbund.


Das ist natürlich möglich und Betriebsvereinbarungen haben auch verbindliche Wirkung - allerdings eben nur im Betrieb und nicht allgemein
24.04.2020 10:49 Uhr
@r.legis

Ich wollte nur selbst einen Beitrag zur Legendenaufräumung liefern.

Aber sind wir ehrlich, wer hat seit den 70er Jahren kein Gehaltskonto. Da wurde das doch sehr breit aufgestellt und die Lohntüte ist wohl seit damals Geschichte.

Ist wohl sehr theoretisch, dass die Gehaltsauszahlung bargeldtechnisch geschieht.

Einmal kam der Chef von der sich aus, weil er meinte, Du fährst am Samstag weg, hole es Dir, ich kann Dir nicht garantieren, dass es oben ist.

Das ist einmal in x Jahren passiert.
24.04.2020 10:53 Uhr
Keine Ahnung, wie es mit der gesetzlichen Regelung an dieser Stelle aussieht.

Allerdings kann ich mir gut vorstellen, dass es eine Regelung durch die Hintertür gibt, dass die Unternehmen nur noch in Ausnahmefällen ("Portokasse") Barauszahlungen vornehmen.
24.04.2020 10:56 Uhr
@J.Bercow

Sie werden Dir Deine Ãœberstunden nicht schwarz per Ãœberweisung auszahlen

Auch eine Urlaubsablöse schwarz wird wohl nicht übers Konto laufen.

Wobei letzteres macht keine Firma mehr. Kenne niemanden, der mit diesem Anlauf erfolgreich war.

Außer Du stückelst es so, dass Du es über jemand dritten laufen lässt, der damit keine Nachteile hat, weil unter den Steuergrenzen und gibst ihm eine Belohung für die Bereitstellung des Kontos.

2000 Euro an Freund, er hebt 1800 ab und gibt sie Dir.

Dann kannst es als Honorarnote legal übers Konto laufen lassen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 24.04.2020 10:57 Uhr. Frühere Versionen ansehen
24.04.2020 11:05 Uhr
PS: Das geht natürlich nur bei gewissen Horonarnotengeschichten rein.

Das heißt, es muss eine (Schein-)Selbständigkeit vorhanden sein und die Meldepflicht für dieses Einkommen beim Empfänger liegen, der Quasi hier der Strohmann ist.

Meldet er das nicht, was er wohl kaum für das Taschengeld macht, und verknüpft die Prüfer das bei einer allfälligen Prüfung nicht, so fällt der Staat um seine Forderung um.

Zumindest wurde mir erzählt, dass das vor einigen Jahren so gemacht wurde um Prämien und Überstunden aus Firmen steuerschonend rauszukriegen.

Ob das heute so reingeht, weiß ich nicht.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 24.04.2020 11:05 Uhr. Frühere Versionen ansehen
24.04.2020 11:55 Uhr
Zitat:


Sie werden Dir Deine Ãœberstunden nicht schwarz per Ãœberweisung auszahlen



Ich arbeite in einem seriösen Unternehmen. Und ich habe auch in keinem Unternehmen gearbeitet, das solche Schwarzauszahlungen gemacht hätte.

Das was bei früheren AG grau war, ist, dass Mehrarbeit bezahlt wurde und der per BV vorgesehene Freizeitausgleich dafur entfallen ist.
24.04.2020 11:57 Uhr
@J.Bercow

Ich sagte Dir nur, was man machen kann, nicht was Du machen sollst
24.04.2020 12:06 Uhr
@Autriche
Machen kann man viel.
Ein seriöses Unternehmen würde das nie machen und ich würde nie für ein solches Unternehmen arbeiten, da man annehmen muss, dass es generell unseriös läuft.
24.04.2020 13:06 Uhr
@J.Bercow

Du meinst, wenn schon ned Du, dann wenigstens die Firma
24.04.2020 16:31 Uhr
Ein Gehaltskonto ist Pflicht, deswegen hat ja auch jeder ein Recht auf ein Konto.
24.04.2020 16:36 Uhr
Die Schwärzler, die mir vor Jahrzehnten erzählten, wieviel sie nebenbei verdienten, kann ich jetzt auch nicht mehr bemitleiden. Schluchzschluchzherzeleid, sowenig Rente. Fickdich! Damals wir. jetzt Du.
24.04.2020 16:38 Uhr
Zitat:
Ein Gehaltskonto ist Pflicht, deswegen hat ja auch jeder ein Recht auf ein Konto.


Echt?

Dann kannst Du mir sicher auch den Paragraph nennen, in dem ich das nachlesen kann, oder?
24.04.2020 17:14 Uhr
Kreuzeiche. Stell Dich nicht dumm.
24.04.2020 17:15 Uhr
Zitat:
Zitat:
Ein Gehaltskonto ist Pflicht, deswegen hat ja auch jeder ein Recht auf ein Konto.


Echt?

Dann kannst Du mir sicher auch den Paragraph nennen, in dem ich das nachlesen kann, oder?


Würde mich auch mal interessieren.
24.04.2020 17:21 Uhr
Zitat:
Kreuzeiche. Stell Dich nicht dumm.


Was hat das mit dumm stellen zu tun?

Ich möchte nur die Rechtsgrundlage deiner Aussage wissen!
24.04.2020 17:29 Uhr
Aber trotzdem, bevor Du weiterheulst (keiner wählt mich) hier der Link zum Vizekanzler (kichkich);
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/konsument/Geld/Konto/Recht_auf_ein_Girokonto.html
Die reichsdeutsche Version bitte selbst suchen. Halt jemanden mit Internetzugang fragen.
24.04.2020 17:35 Uhr
Ich bin mir realtiv sicher das es auch heute noch Arbeitgeber gibt die bar bezahle.
Putzfrauen in Privathausalten z.B. und nicht alle arbeiten da schwarz.

Als Schüler bin ich auch immer bar bezahlt worden, Quittung unterschrieben und gut.
24.04.2020 17:41 Uhr
Zitat:
Aber trotzdem, bevor Du weiterheulst (keiner wählt mich) hier der Link zum Vizekanzler (kichkich);
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/konsument/Geld/Konto/Recht_auf_ein_Girokonto.html
Die reichsdeutsche Version bitte selbst suchen. Halt jemanden mit Internetzugang fragen.


Du verwechselst da was lieber Leo-Fan!

Natürlich hat jeder das Recht auf ein Girokonto!

Die Frage war aber, ob ein Girokonto verpflichtend ist, um eine Arbeitsstelle anzutreten.
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