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Ist ein Gehalts- bzw Girokonto für den Arbeitnehmer Pflicht oder nicht? |
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24.04.2020 09:41 Uhr |
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Eine gesetzliche Pflicht gibt es in Deutschland nicht, am Ende ist maßgeblich was der Arbeitsvertrag regelt. Wird Zahlung aufs Konto vereinbart und keine Zahlung ermöglicht, kommt es letztlich zum Annahmeverzug.
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24.04.2020 10:37 Uhr |
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@r.legis
Aber eine Betriebsvereinbarung kann da sehr wohl eine Pflicht zum Konto erzeugen.
Das habe ich mal rausgefunden. Schreibt der Gewerkschaftsbund. |
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24.04.2020 10:49 Uhr |
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@r.legis
Ich wollte nur selbst einen Beitrag zur Legendenaufräumung liefern.
Aber sind wir ehrlich, wer hat seit den 70er Jahren kein Gehaltskonto. Da wurde das doch sehr breit aufgestellt und die Lohntüte ist wohl seit damals Geschichte.
Ist wohl sehr theoretisch, dass die Gehaltsauszahlung bargeldtechnisch geschieht.
Einmal kam der Chef von der sich aus, weil er meinte, Du fährst am Samstag weg, hole es Dir, ich kann Dir nicht garantieren, dass es oben ist.
Das ist einmal in x Jahren passiert. |
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24.04.2020 10:53 Uhr |
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Keine Ahnung, wie es mit der gesetzlichen Regelung an dieser Stelle aussieht.
Allerdings kann ich mir gut vorstellen, dass es eine Regelung durch die Hintertür gibt, dass die Unternehmen nur noch in Ausnahmefällen ("Portokasse") Barauszahlungen vornehmen. |
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24.04.2020 10:56 Uhr |
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@J.Bercow
Sie werden Dir Deine Ãœberstunden nicht schwarz per Ãœberweisung auszahlen
Auch eine Urlaubsablöse schwarz wird wohl nicht übers Konto laufen.
Wobei letzteres macht keine Firma mehr. Kenne niemanden, der mit diesem Anlauf erfolgreich war.
Außer Du stückelst es so, dass Du es über jemand dritten laufen lässt, der damit keine Nachteile hat, weil unter den Steuergrenzen und gibst ihm eine Belohung für die Bereitstellung des Kontos.
2000 Euro an Freund, er hebt 1800 ab und gibt sie Dir.
Dann kannst es als Honorarnote legal übers Konto laufen lassen. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 24.04.2020 10:57 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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24.04.2020 11:05 Uhr |
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PS: Das geht natürlich nur bei gewissen Horonarnotengeschichten rein.
Das heißt, es muss eine (Schein-)Selbständigkeit vorhanden sein und die Meldepflicht für dieses Einkommen beim Empfänger liegen, der Quasi hier der Strohmann ist.
Meldet er das nicht, was er wohl kaum für das Taschengeld macht, und verknüpft die Prüfer das bei einer allfälligen Prüfung nicht, so fällt der Staat um seine Forderung um.
Zumindest wurde mir erzählt, dass das vor einigen Jahren so gemacht wurde um Prämien und Überstunden aus Firmen steuerschonend rauszukriegen.
Ob das heute so reingeht, weiß ich nicht. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 24.04.2020 11:05 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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24.04.2020 11:57 Uhr |
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@J.Bercow
Ich sagte Dir nur, was man machen kann, nicht was Du machen sollst |
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24.04.2020 12:06 Uhr |
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@Autriche
Machen kann man viel.
Ein seriöses Unternehmen würde das nie machen und ich würde nie für ein solches Unternehmen arbeiten, da man annehmen muss, dass es generell unseriös läuft. |
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24.04.2020 13:06 Uhr |
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@J.Bercow
Du meinst, wenn schon ned Du, dann wenigstens die Firma |
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24.04.2020 16:31 Uhr |
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Ein Gehaltskonto ist Pflicht, deswegen hat ja auch jeder ein Recht auf ein Konto. |
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24.04.2020 16:36 Uhr |
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Die Schwärzler, die mir vor Jahrzehnten erzählten, wieviel sie nebenbei verdienten, kann ich jetzt auch nicht mehr bemitleiden. Schluchzschluchzherzeleid, sowenig Rente. Fickdich! Damals wir. jetzt Du. |
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24.04.2020 17:14 Uhr |
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Kreuzeiche. Stell Dich nicht dumm.
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24.04.2020 17:15 Uhr |
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Zitat:Zitat:Ein Gehaltskonto ist Pflicht, deswegen hat ja auch jeder ein Recht auf ein Konto.
Echt?
Dann kannst Du mir sicher auch den Paragraph nennen, in dem ich das nachlesen kann, oder?
Würde mich auch mal interessieren. |
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24.04.2020 17:29 Uhr |
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Aber trotzdem, bevor Du weiterheulst (keiner wählt mich) hier der Link zum Vizekanzler (kichkich);
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/konsument/Geld/Konto/Recht_auf_ein_Girokonto.html
Die reichsdeutsche Version bitte selbst suchen. Halt jemanden mit Internetzugang fragen. |
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24.04.2020 17:35 Uhr |
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Ich bin mir realtiv sicher das es auch heute noch Arbeitgeber gibt die bar bezahle.
Putzfrauen in Privathausalten z.B. und nicht alle arbeiten da schwarz.
Als Schüler bin ich auch immer bar bezahlt worden, Quittung unterschrieben und gut. |
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