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Fragenübersicht Was hältst Du davon, dass die GEZ-Gebühren für Werbung für die GEZ anstatt für gutes Fernsehprogramm ausgegeben werden?
Anfang-2021 - 40 / 44 Meinungen+20Ende
20
07.02.2013 23:58 Uhr
@ DoroCat

Du arbeitet also für einen ÖR-Sender? Wie erklärst Du Dir den Hinweis von *Mensch*, daß der BR Rundfunkgebühren im Wege eines Mahnbescheides eintreibt? Der Schuldner muß nur Widerspruch einlegen, und dann müßte der BR klagen, wenn er doch noch sein Geld sehen will.
07.02.2013 23:59 Uhr
@DoroCat
Du arbeitest bei einer Landesrundfunkanstalt oder bei der GEZ?
08.02.2013 00:00 Uhr
@Pomerius
Zwei Dumme, ein Gedanke? *gg*

Ich geh jetzt mal ieber ins Bett..
08.02.2013 00:07 Uhr
Zitat:
Du arbeitet also für einen ÖR-Sender? Wie erklärst Du Dir den Hinweis von *Mensch*, daß der BR Rundfunkgebühren im Wege eines Mahnbescheides eintreibt? Der Schuldner muß nur Widerspruch einlegen, und dann müßte der BR klagen, wenn er doch noch sein Geld sehen will.


Ja, ich arbeite für den WDR. Nein, der BR muß nicht klagen. Die Gebühren-/Beitragsschulden die der "Rundfunkteilnehmer" anhäuft können durch einen Gerichtsvollzieher der Stadt oder ähnliches (Creditreform) eingetrieben werden. Vorher gibt es ein normales Widerspruchsverfahren. Wenn der Teilnehmer dieses in Anspruch nimmt steht ihm der Klageweg durchaus offen. Aber die Rundfunkanstalten eröffnen keine Verfahren.
08.02.2013 00:14 Uhr
@ DoroCat

Ich bin ganz bei Dir. Aber *Mensch* hat berichtet, daß es beim BR offenbar Fälle gibt, in denen Rundfunkgebühren im Wege eines (zivilrechtlichen) Mahnbescheides eingetrieben werden sollen. Ich kann das kaum glauben, sehe aber auch keinen Grund, warum *Mensch* das nur erfunden haben sollte.
08.02.2013 00:16 Uhr
Zitat:
Du arbeitest bei einer Landesrundfunkanstalt oder bei der GEZ?


Ich arbeite beim WDR. Dieser sowie alle anderen Landesrundfunkanstalten könnten aber ohne Rundfunkgebühren/Rundfunkbeitrag nicht existieren. Die "GEZ" ist das Rechenzentrum aller öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Sie ist weisungsgebunden (auch wenn sie das nicht gerne hört). Ich weiß natürlich nicht welche Sender Du schaust /hörst. Ich muß ernsthaft sagen, dass ich beim Zappen selten im "Privatfernsehen" lande.
08.02.2013 00:25 Uhr
@ DoroCat
Zitat:
Ich arbeite beim WDR. Dieser sowie alle anderen Landesrundfunkanstalten könnten aber ohne Rundfunkgebühren/Rundfunkbeitrag nicht existieren.

Ich habe nix gegen die Rundfunkgebühren, außer vielleicht, daß beim Fernsehen das Preis/Leistungsverhältnis nicht stimmt. Ich habe aber gewaltig was gegen den Rundfunkbeitrag, weil er Leuten, die entweder kein Fernsehen oder gar keinen Rundfunk nutzen wollen, keinerlei legale Möglichkeit mehr bietet, der Beitragspflicht zu entgegen. Das ist eine Wohnungssteuer, keine Teilnehmergebühr. Ich werde nicht zahlen und - so wie andere es schon getan haben - klagen. Und ich hoffe, daß das viele so machen.
08.02.2013 00:28 Uhr
Zitat:
Ich bin ganz bei Dir. Aber *Mensch* hat berichtet, daß es beim BR offenbar Fälle gibt, in denen Rundfunkgebühren im Wege eines (zivilrechtlichen) Mahnbescheides eingetrieben werden sollen. Ich kann das kaum glauben, sehe aber auch keinen Grund, warum *Mensch* das nur erfunden haben sollte.


Nö, hat er sicher nicht erfunden. Du gehst mit den Rundfunkgebühren/dem Rundfunkbeitrag keinen Vertrag ein. Das ist eine gesetzliche Vorgabe. Aber wie gesagt, die Landesrundfunkanstalten gehen von sich aus nicht vor Gericht, weil sie erst mal davon ausgehen, dass die Gebühren/der Beitrag zurecht erhoben werden.

Stell Dir doch mal vor es gäbe nur noch private Sender, die von der Industrie gesponsert werden.... Ich möchte das nicht.
08.02.2013 00:30 Uhr
Zitat:
Ich habe nix gegen die Rundfunkgebühren, außer vielleicht, daß beim Fernsehen das Preis/Leistungsverhältnis nicht stimmt. Ich habe aber gewaltig was gegen den Rundfunkbeitrag, weil er Leuten, die entweder kein Fernsehen oder gar keinen Rundfunk nutzen wollen, keinerlei legale Möglichkeit mehr bietet, der Beitragspflicht zu entgegen. Das ist eine Wohnungssteuer, keine Teilnehmergebühr. Ich werde nicht zahlen und - so wie andere es schon getan haben - klagen. Und ich hoffe, daß das viele so machen.


Mach das, viel Erfolg...
08.02.2013 00:33 Uhr
@ Pomerius
Ich lasse mich in der Regel auf solche Disskussionen auch gar nicht ein, weil eigentlich nur Dummquatsch dabei rauskommt.
08.02.2013 00:34 Uhr
@ DoroCat
Zitat:
Mach das, viel Erfolg...

Keine Sorge, das meine ich völlig ernst. Daß der ÖR bisher auch für die abstrusesten Ansichten bei den Gerichten auf Erfolg abonniert war, ist mir schon klar. Dennoch: wenn das Schule machen würde, könnte man Euch locker für ein Jahr oder so finanziell austrocknen.
08.02.2013 00:37 Uhr
@ DoroCat
Zitat:
Ich lasse mich in der Regel auf solche Disskussionen auch gar nicht ein, weil eigentlich nur Dummquatsch dabei rauskommt.

Da sind wir ganz einer Meinung. In letzter Zeit habe ich selten mehr Unfug gelesen als zur Verteidigung des neuen Beitragssystems.
08.02.2013 00:45 Uhr
@ DoroCat
Zitat:
Nö, hat er sicher nicht erfunden. Du gehst mit den Rundfunkgebühren/dem Rundfunkbeitrag keinen Vertrag ein. Das ist eine gesetzliche Vorgabe. Aber wie gesagt, die Landesrundfunkanstalten gehen von sich aus nicht vor Gericht, weil sie erst mal davon ausgehen, dass die Gebühren/der Beitrag zurecht erhoben werden.

Dann hast Du nicht verstanden, was ein Mahnbescheid ist. Das ist ein zivilrechtliches Instrument, das der Schuldner durch ein simples "Ich widerspreche!" stoppen kann. Dann muß der Gläubiger vor dem Amtsgericht klagen oder er sieht kein Geld.

Zitat:
Stell Dir doch mal vor es gäbe nur noch private Sender, die von der Industrie gesponsert werden....

So wie im Pressewesen? Schrecklich, nicht?

Zitat:
Ich möchte das nicht.

Und ich möchte nicht für zwei Dutzend Fernsehsender zahlen, wenn ich mit dem Deutschlandfunk mehr als zufrieden bin. Bisher ging das auch.
08.02.2013 00:45 Uhr
Himmmelhilf, probiers einfach. Wenn Du Argumente hast, die Dich aus dem Staatsvertrag raushalten hast Du ne Chance. Die hättest Du allerdings auch mit Deiner Landesrundfunkanstalt ohne Gericht. Ansonsten kann ich die jeweilige Staatskanzlei empfehlen.
08.02.2013 00:49 Uhr
Zitat:
Dann hast Du nicht verstanden, was ein Mahnbescheid ist. Das ist ein zivilrechtliches Instrument, das der Schuldner durch ein simples "Ich widerspreche!" stoppen kann. Dann muß der Gläubiger vor dem Amtsgericht klagen oder er sieht kein Geld.


Richtig, der Mahnbescheid ist das Ding, welches der Gerichtsvollzieher in der Hand hat wenn er vor Deiner Türe steht.
08.02.2013 00:53 Uhr
@ DoroCat
Zitat:
Himmmelhilf, probiers einfach.

Sicher. Sagte ich schon zweimal.

Zitat:
Wenn Du Argumente hast, die Dich aus dem Staatsvertrag raushalten hast Du ne Chance.

Da ich nicht obdachlos bin, habe ich tatbestandlich keine Chance. Aber in Euren Kreisen sind sicher die Namen Ermano Geuer und Christoph Degenhart bekannt, oder? Mit der Argumentation muß man es zumindest versuchen.

Zitat:
Die hättest Du allerdings auch mit Deiner Landesrundfunkanstalt ohne Gericht.

Bin Zwangskunde beim WDR. Die kennen keine Gnade.

Zitat:
Ansonsten kann ich die jeweilige Staatskanzlei empfehlen.

Die finden alles klasse, wie es ist. Ich versuche mich da lieber beim Wählen, aber wie das so ist, wenn ein paar Millionen anders stimmen...

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 08.02.2013 01:56 Uhr. Frühere Versionen ansehen
08.02.2013 00:55 Uhr
@ DoroCat
Zitat:
Richtig, der Mahnbescheid ist das Ding, welches der Gerichtsvollzieher in der Hand hat wenn er vor Deiner Türe steht.

Dann machen Eure Gerichtsvollzieher was falsch. Solange er keinen Vollstreckungsbescheid dabei hat, schicke ich ihn ohne Geld wieder nachhause.

Aber jetzt genug des Dummquatsches. Ich will auch mal schlafen. Gute Nacht!
08.02.2013 01:01 Uhr
@ Pomerius

Schlaf gut und lass Dich von Harz 4 TV in süsse Träume wiegen.
08.02.2013 06:28 Uhr
Zitat:
@Pomerius
Zwei Dumme, ein Gedanke? *gg*


Pomerius ist nicht dumm!
08.02.2013 07:38 Uhr
Kein Cent sollte dieser Verein für sich selbst ausgeben.
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