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Urteil des OLG Hamm: Tochter darf Namen von Samenspender erfahren - Wie findest Du das?
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06.02.2013 16:34 Uhr |
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Kann ein Spender eventuelle Unterhaltszahlungen vom Arzt zurückfordern, weil dieser ihn falsch informiert hat? |
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06.02.2013 18:12 Uhr |
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Vollkommen richtig.
Wer ein Kind zeugt muss sich immer bewusst sein das dies Konsequenzen hat. |
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06.02.2013 23:41 Uhr |
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Ich finde das Urteil richtig, weil meiner Meinung nach jeder wissen dürfen soll, von wem er abstammt.
Muss irgendwie am Klima in Hamm liegen, dass dort desöfteren unorthodoxe Urteile herkommen. Das kennt man ja auch schon vom Landesarbeitsgericht Hamm. |
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06.02.2013 23:41 Uhr |
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Ich finde das Urteil richtig, weil meiner Meinung nach jeder wissen dürfen soll, von wem er abstammt.<br />\r\n<br />\r\nMuss irgendwie am Klima in Hamm liegen, dass dort desöfteren unorthodoxe Urteile herkommen. Das kennt man ja auch schon vom Landesarbeitsgericht Hamm. |
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07.02.2013 07:12 Uhr |
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Das finde ich gut und richtig. Jeder Mensch hat ein Recht darauf zu erfahren, wer er ist, also auch, von wem er abstammt. |
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07.02.2013 11:15 Uhr |
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Schwierig, schwierig.
Aber am idiotischsten finde ich immer noch, Auskunft darüber zu erklagen.
Will man wirklich wissen wollen, wessen Wixphantasie man in der Männerkabine entsprungen ist? |
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08.02.2013 07:18 Uhr |
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Das Urteil ist wenig überraschend.
Nur die Begründung ist verlogen, denn es geht natürlich nicht um Identität oder Sozialromantik der jungen Frau, sondern es geht knallhart ums Geld, um Erbschaftserschleichung sowie Unterhaltsregress durch das Sozialamt und natürlich um eine fette Finanzspritze für die Ausbildung.
Das Interessante ist ja, dass sich trotz all dieser Urteile immer noch die Jungs drängeln, ins Glas spritzen zu dürfen.
Offenbar überwiegt die eigene Eitelkeit bei weitem jede rationale Überlegung zu den Folgekosten.
Aber vielleicht ändert sich das ja in Zukunft ein wenig, so dass nur noch Sozialversager Sperma spenden, die kein finanzielles Disaster zu befürchten haben.
Ist eh ein Witz, dass bisher Sperma im Angebot ist: "Akademiker, sportlich, gutaussehend". Künftig wohl eher: "Alkoholiker, arbeitslos, vorzeitig gealtert."
Na wenn schon, dem Genpool kann das nur gut tun! |
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08.02.2013 07:23 Uhr |
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130 € Einnahmen, denen Ausgaben von minimal 130.000 € gegenüber stehen. Na wenn das kein Geschäft ist... |
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08.02.2013 07:31 Uhr |
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Zitat:Die Konsequenz muss letztlich sein, dass niemand mehr, der noch bei Verstand ist, anonym Samen spendet oder sich auch nicht Samen für eigene Zwecke einfrieren lässt (einen entsprechenden "lustigen" Fall inklusive Urkundenfälschung gab es ja auch dieser Tage; Ausnahme: schwere Erkrankung wie Hodenkrebs oder so).
Auch bei bevorstehender Unfruchtbarkeit ist die Aufbewahrung von Sperma nicht empfehlenswert, da heute bereits routinemäßig Sperma aus der Kryostasis gestohlen wird. Die Kontrollen der Samenbanken sind praktisch nicht existent und selbst FALLS man der Samenbank Schlamperei nachweisen kann, bleibt man dennoch auf dem größten Teil des Unterhaltsschadens sitzen, da die Samenbank nur den Mindestunterhalt bezahlt.
Generell sollte ein Mann, der noch bei Verstand ist, GAR KEINE Kinder zeugen und sein SPerma (selbst das in gebrauchten Kondomen) niemals aus der Hand geben. Das gilt selbst in der Ehe.
Die Unterhaltsansprüche sind einfach zu weit ausgewuchert, die Rechte von Männern zu gering geworden.
Und wie man an der nach wie vor lausigen Reproduktionsrate ablesen kann, halten sich auch immer mehr Männer an diesen Rat.
Solange die Exzesse im Unterhaltsrecht nicht beseitigt werden, wird das auch so bleiben. |
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08.02.2013 10:23 Uhr |
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@ Solid
Keine Ahnung, wo Dein Unterhaltstrauma herkommt. Für wieviele Kinder mußt Du denn Alimente zahlen? Ich bin selbst Vater und käme nicht mal auf die Idee, daß der Staat/nur die Mutter/meine Großtante/die Stadtwerke/Solid/die Deutsche Bank/Kristina Schröder dafür verantwortlich sein sollten, an meiner Stelle für den Unterhalt meiner Tochter aufzukommen. |
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08.02.2013 13:21 Uhr |
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@Pomerius
Warum genau sollte ein von einer Frau vergewaltigter Mann für das daraus gezeugte Kind Unterhalt bezahlen müssen? |
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08.02.2013 13:51 Uhr |
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@ Solid
Nein, sollte er nicht. Allerdings - gab es so einen Fall auch außerhalb Deiner Phantasie? |
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10.02.2013 11:22 Uhr |
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sicher gibt hier zwei Seiten. Der Wunsch des Kindes ist in jed2m Fall nachvollziehbar. Dem Wunsch des Spenders auf Anonymität wird ja offensichtlich oftmals vertraglich zugesichert. Dass es hier jetzt keine Rechtssicherheit mehr gibt und sogar noch Unterhaltsforderungen auf den Spender zukommen könnten ist ein Witz! Daran sollte jeder in Zukunft denken, der Samen spenden will. |
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11.02.2013 08:46 Uhr |
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Wenn dem Samenspender damals Anonymität zugesichert worden ist, hat man sich daran zu halten und kann nun nicht plötzlich darüber anders entscheiden. Ich würde dagegen klagen. |
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