Hinweis für Gäste
Um an den Diskussionen teilnehmen zu können, musst Du angemeldet sein.
Hier geht es zur Anmeldung.
Noch kein Mitglied? Starte hier!.
Fragenübersicht Finnische Polizei beschlagnahmt mit Winnie-Pooh-Aufklebern verzierten Laptop eines 9jährigen Mädchens, weil dieses versucht haben soll, ein Musikalbum eines Pop-Sternchens illegal herunterzuladen. Angemessen?
1 - 20 / 24 Meinungen+20Ende
0
26.11.2012 18:12 Uhr
Ich glaube das Problem ist dass die Musikindustrie zu gierig ist und dass wir Musikhörer immer alles nur billig oder umsonst haben wollen. Wir brauchen einen Weg dazwischen
26.11.2012 18:24 Uhr
Wenn ich von Ticketpreisen um die 100 € für ein Konzert lese, hält sich einerseits mein Mitleid mit der Musikbranche in sehr engen Grenzen.

Andererseits sehe ich die Urheberrechte durchaus auch als ein schützenwertes Gut an, es gibt ja nicht nur die top acts der Szene ....

Gurndsätzlich bin ich also in dieser Frage unschlüssig - der geschilderte Fall ist freilich vollkommen unangemessen. Aber wie es immer ist - in die sensatiosngeile Presse kommen ja auch nur solche Ausnahmefälle ...

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 26.11.2012 19:37 Uhr. Frühere Versionen ansehen
26.11.2012 18:37 Uhr
Ich schließe mich da mal vollumfänglich Detti an.

Manche Gesetze erscheinen blöde - aber solange es sie gibt muss man mit Folgen rechnen, wenn man sie bricht.
26.11.2012 18:58 Uhr
Um Himmels Willen, die haben Probleme, die ich gerne hätte...
26.11.2012 19:04 Uhr
Das Mädchen könnte es wieder tun. Sicherungsverwahrung erscheint daher angebracht.
26.11.2012 19:11 Uhr
Was der Aufkleber nun mit dem Vorgang zu tun hat, erschließt sich mir nicht wirklich.
26.11.2012 19:12 Uhr
Ich finde es übertrieben, aber hätte sie massiv downloads gestartet und es aktiv anderen angeboten, dann wäre eine Beschlagnahmung sicher gerechtfertigt.
26.11.2012 19:18 Uhr
Da der Vater wohl auf nichts reagiert hat...ja. Er hätte es problemlos abwenden können.
26.11.2012 19:36 Uhr
Das ist wieder mal so ein Fall, in dem irgendwelche angeblichen Rechteinhaber völlig über das Ziel hinausschießen.

Fehlen nur noch die hierzulande üblichen Abmahnabzocker, die den Eltern noch ein paar Tausender rausleiern wollen.

Warum schiebt der Gesetzgeber derartigen Machenschaften nicht endlich einen Riegel vor, indem z.B. die Schadensersatzforderunngen mit einer Obergrenze versehen werden oder sie detailliert Cent für Cent nachvollziehbar dargestellt werden müssen.
26.11.2012 19:42 Uhr
Schon erstaunlich mit 9 Jahren am PC Musik runterladen...wer das wohl vorgemacht hat?
26.11.2012 19:51 Uhr
Herbert, das braucht niemand vorzumachen. Das sind Basics ab 6
26.11.2012 19:56 Uhr
Wers vormacht, sollte auch bestraft werden.
26.11.2012 20:03 Uhr
@Herbert:

Die Frage war, ob die Beschlagnahme des Laptops des Mädchens angemessen war/ist. Kommt von Dir dazu noch etwas?

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 26.11.2012 21:03 Uhr. Frühere Versionen ansehen
26.11.2012 20:07 Uhr
@BAsilisk:
Da düfte selbst Herbert eingesehen haben, dass er argumentativ schlechte Karten:

- Schaden durch den Download des Albums: 15 € (darin enthalten MwSt. und Aufschlag für den Händler, was man beides noch abziehen muss, da ja der Künstler klagt und nicht der Staat und nicht der Händler).

- 400 e für das enteignete Notebook.

Hm. Wie war das nochmal mit der Verhältnismäßigkeit?
26.11.2012 20:11 Uhr
Die Polizei hat ein Beweismittel beschlagnamt. Und nu?

Wenn ich mir nen Winnipoo aufkleber auf meine P8 bappe darf ich die dann legal führen?
26.11.2012 20:12 Uhr
@ François:

Ich wollte einfach ma Herberts Meinung dazu hören. Aber außer, einen allgemeinen Ruf nach Bestrafung hier hereinzustreuen und ansonsten wie immer ablehnend durch alle Meinungen zu ziehen, kommt wohl auch diesmal nicht mehr als heiße warme Luft.
26.11.2012 20:13 Uhr
"Schaden durch den Download des Albums: 15 € (darin enthalten MwSt. und Aufschlag für den Händler, was man beides noch abziehen muss, da ja der Künstler klagt und nicht der Staat und nicht der Händler).

- 400 e für das enteignete Notebook.

Hm. Wie war das nochmal mit der Verhältnismäßigkeit?"

Das Notebook wird ja nicht eingezogen. Es werden die Beweise gesichert und dann zurück gegeben.
26.11.2012 20:15 Uhr
Zitat:
Das Notebook wird ja nicht eingezogen. Es werden die Beweise gesichert und dann zurück gegeben.


Das mag ja sein. Nur hat im konkreten Fall offenbar gar kein Download stattgefunden...

Aber viel Spaß bei Deiner nächsten Hausdurchsuchung, wenn die Polizei Deine Plastik-P9 beschlagnahmt. Bekommst sie ja auch wieder :-).
26.11.2012 20:16 Uhr
Zitat:
Es werden die Beweise gesichert und dann zurück gegeben.


Und was soll das bringen? Das Kind ist 9 Jahre alt und damit wohl kaum zu belangen.

Hat die Justiz in Finnlad keine dringenderen Probleme?


Was würde eigentlich passieren, wenn man diese komischen Anti-Raubkopierer-Verein wegen Betrugs anzeigen würde?
(Begründung: Die Künstlerin steht auf der Seite des Kindes und die geforderten 600 € stehen in keiner Relation zum angestrebten Schaden, der noch nicht mal entstanden ist.)
26.11.2012 20:16 Uhr
"Nur hat im konkreten Fall offenbar gar kein Download stattgefunden"

Dann ist ja alles in Ordnung. Dann gibt es das Gerät zurück
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
Fragenübersicht
1 - 20 / 24 Meinungen+20Ende