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Hamburg gewährt Muslimen Anrecht auf Feiertage.
Einverstanden?
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15.08.2012 09:07 Uhr |
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Halte ich für wenig sinnvoll.
Abgesehen davon, daß Aleviten ebenfalls Moslems sind, stellen sich eine Reihe von Fragen:
1. Haben nur die moslemischen Schüler an diesen Feiertagen (z.B. Zuckerfest) frei, oder auch alle anderen?
2. Haben die moslemischen Schüler dann nur an den moslemischen Feiertagen frei oder zusätzlich auch an den christlichen?
3. Was geschieht, wenn andere Religionsgruppen (Buddhisten, Mennoniten, Baptisten, Anhänger von Naturreligionen, Zeugen Johovas, Jesiden usw.) das gleiche für sich beanspruchen?
4. Mit welchen moslemischen Gruppen außer den Aleviten soll der Vertrag geschlossen werden? Ditib, IGM, Zentralrat der Muslime? Was ist mit den nicht organisierten Moscheegemeinden?
5. Welche Pflichten enthält der Vertrag?
Alles in allem scheint mir das ganze sehr unausgegoren. |
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15.08.2012 09:45 Uhr |
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als Arbeitgeber werde ich in Zukunft nur noch "Nichtgläubige" einstellen. Deren restliche Feiertage werden dann zur Rettung des Euros sicher auch noch geopfert.... |
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15.08.2012 09:50 Uhr |
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So wie ich es verstanden habe, gelten die drei zusätzlichen freien Tage nur für Schüler, während Arbeitnehmer lediglich einen Anspruch haben, an den genannten islamischen Feiertagen einen ihrer (insgesamt dadurch nicht vermehrten) Urlaubstage zu nehmen.
Ob sich dadurch rechtlich überhaupt etwas ändert, weiß ich nicht. Als Arbeitgeber mit einem Betrieb im mehrheitlich protestantischen Schleswig-Holstein müsste ich meinen katholischen Mitarbeitern auch jetzt schon an den entsprechenden Tagen frei geben, ich weiß allerdings nicht, ob das nun in irgendeinem Gesetz oder nur im Tarifvertrag steht.
Ich habe nichts gegen drei zusätzliche freie Tage für Schüler, solange das pädagogisch vertretbar ist. Ich habe aber etwas dagegen, Religionsgemeinschaften - egal welche - gegenüber anderen Vereinen oder Verbänden zu bevorzugen.
Wenn ein Kind von Taubenzüchtern, das selbst aktiver Taubenzüchter ist, an einem Brieftaubenwettbewerb teilnehmen will, der während seiner Schulzeit stattfindet, weshalb soll dieses Kind gegenüber einem Kind benachteiligt werden, das an einer religiösen Zeremonie teilnimmt?
Brieftaubenzucht gehört zu Deutschland - um das einmal ganz glasklar zu sagen!
Muslime, Scientologen, Orthodoxe, Yeziden, Hindus etc. pp. - ich gönne ihnen ihre Feste, und ich finde, Schulen und Arbeitgeber sollten so flexibel sein, den Anhängern zu ermöglichen, sie auch zu feiern. Wenn sie mich einladen, bin ich auch gerne einmal dabei.
Wenn man aber (und in der Regel dürfte das auch der Fall) sein, drei (oder meinetwegen auch mehr) zusätzliche freie Tage bei Schülern für vertretbar hält, dann muss dies für jeden und für jeden Anlass gelten: eine Sportveranstaltung, eine Vereinssitzung oder auch Opas 90. Geburtstag. |
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15.08.2012 09:57 Uhr |
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Doppelt schwachsinnige Regelung.
Im Berufsleben ist es jetzt schon so, daß sich jeder Urlaubstage frei nehmen kann, wenn der betriebliche Ablauf es zuläßt. Da braucht es also überhaupt keine Sonderregelung.
Und in der Schule wird es hochproblematisch, wenn nun jede Glaubensrichtung ihre Kinder aus dem Unterricht nehmen kann.
Und dann fängt man ausgerechnet noch mit der Glaubensrichtung an, deren Kinder die größten Schulprobleme haben ... |
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15.08.2012 10:19 Uhr |
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Was ist mit den 6.Januar und Maria Himmelfahrt?
Das sind auch gesetzliche Feitage in einigen Bundesländern. Darüber regt sich niemand auf |
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15.08.2012 10:48 Uhr |
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das ganze problem für die schüler/innen würde sich in nichts auflösen, wenn wir die schulpflicht endlich abschaffen würden, und unseren kindern diese zu großen teilen kontraproduktive und sozial fragwürdige zeit ersparen würden bzw. durch eine freiwillige grundlage die struktur und inhalte weitestgehend öffnen. so wie es in vielen anderen ländern auch funktioniert. |
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15.08.2012 11:41 Uhr |
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Dass die Redaktion inhaltlich - testweise - aktiv wird, finde ich toll. So stelle ich mir das vor, das darf ruhig mehr werden.
In anderen Foren sind redaktionelle Beiträge und Gastbeiträge üblich. |
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15.08.2012 11:47 Uhr |
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Wenn gesetzlicher Feiertag, dann für alle.
Wenn es nur um die Kinder geht:
Bisher wird man das Kind wohl kurzerhand krank gemeldet oder unentschuldigt daheimgelassen, was ein wenig mit der Schulpflicht kollidiert. Hier 2-3 Tage pro Jahr legalisieren, das bringt keinen Schüler auf die schiefe Bahn und erspart den Eltern die Abwägung zwischen Recht und Sittlichkeit. Anmeldung gleich zu Jahresbeginn, so kann sich keiner um bekannte Klausurtermine herummogeln.
Das sollte aber religionsneutral geregelt werden. Schließlich haben auch andere Glaubensgemeinschaften ihre Tage, die nicht unbedingt gesetzliche Feiertage sind. Auch wer nicht glaubt, hat vielleicht seine Rituale, die die private Sittlichkeit gebietet.
Man könnte dafür die allgemeinen Ferien etwas kürzen. |
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15.08.2012 12:56 Uhr |
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Religiöse Feiertage sollten ganz grundsätzlich abgeschafft und nicht deren Zahl auch noch erhöht werden. Wenn es aber trotzdem gemacht wird, dann bitte auch jüdische Feiertage berücksichtigen. |
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