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Fragenübersicht Hamburg gewährt Muslimen Anrecht auf Feiertage. Einverstanden?
Anfang-2033 - 52 / 52 Meinungen
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15.08.2012 13:13 Uhr
Damit bin ich nicht einverstanden. Religionsunterricht für Muslime ja, Moscheen ja, aber das geht eindeutig zu weit und ist für mich ein zu massivver Eingriff in unsere christliche Tradition, die dieses Land meiner Meinung nach eben hat. Ihr könnt da gerne anderer Meinung seim.
15.08.2012 14:21 Uhr
Redax zerdingsen!
15.08.2012 14:25 Uhr
Da sehe ich kein Problem, insbesondere nicht bei der Schule. Jedes Kind bekommt ein Kontigent von 10 Wochen Ferien und Lehrer bekommen ganz normal Urlaubsanspruch. Los geht's.
15.08.2012 14:33 Uhr
Zitat:
Hamburg gewährt Muslimen Anrecht auf Feiertage.


Wenn mich nicht alles täuscht, ist die Aussage nicht korrekt.
15.08.2012 14:37 Uhr
Wieso überhaupt müssen wir die unterschiedliche Handhabung UNSERER gesetzlichen Feiertage in den einzelnen Bundesländern akzeptieren?

Eine einheitliche Regelung ist überfällig!
15.08.2012 14:53 Uhr
Aus dem Artikel:


Zitat:
....Tatsächlich wird sich rechtlich durch die Verträge in Hamburg kaum etwas ändern. Arbeitnehmer müssen an muslimischen und alevitischen Feiertagen nach wie vor Urlaub nehmen oder nacharbeiten. In Schulen wurde Schülern bisher an wichtigen muslimischen Festen ohnehin freigegeben. Es handelt sich bei den Verträgen in Hamburg also vor allem um Symbolik, um den manifestierten Willen zur Gleichberechtigung und Anerkennung von Muslimen und Aleviten.....
15.08.2012 15:15 Uhr
Ich hoffe, an den christlichen Feiertagen wird dann zum Ausgleich für ordentlich Arbeit gesorgt.
15.08.2012 15:46 Uhr
Zitat:
Andererseits, sollte die Muslime zahlenmäßig weiter zunehmen wäre das wohl der Schritt, den man irgendwann gehen muss - ich halte, wie gesagt den Zeitpunkt aber für nicht optimal und man sollte dann auch genau schauen, welchen Feiertag man dann auswählt.


Grundsätzlich muß man sowas überhaupt nicht. Im Gegenteil, dringend geboten wäre, die Kunst wieder zu erlernen, EIGENE Interessen zu vertreten und nicht die anderer. Die vertreten die ihren schon von ganz alleine.
15.08.2012 16:12 Uhr
Zitat:
Einverstanden?
Ja, warum nicht?
Man könnte sich ja auch mal überlegen, ob man nicht generell die wichtigsten Feiertage der Weltreligionen zu allgemeingültigen Feiertagen erklärt, an denen dann alle frei haben.
Damit meine ich jetzt aber nicht alle katholischen und/oder evangelischen Feiertage, an denen wir jetzt schon frei haben..
15.08.2012 16:13 Uhr
Zitat:
und ich wette das die muslimen auch an den christlichen feiertagen frei bekommen
So pauschal stimmt das nicht, denn es gibt da durchaus christliche Feiertage, an denen sie "ran müssen" - zumindest in der Privatwirtschaft.
15.08.2012 16:16 Uhr
Zitat:
Merkwürdig ist dabei,das ein Bundesland in dieser Sache eine Einzellösung vollzogen hat und dieses nicht einheitlich auf Bundesebene thematisiert wird.
Warum ist das merkwürdig? Bayern hat doch auch wesentlich mehr katholische Feiertage als andere Bundesländer, während - ich glaube - Sachsen z.B. noch den Buß- und Bettag hat, den dafür die anderen Bundesländer gestrichen haben..
Ist also nix besonderes.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 15.08.2012 18:28 Uhr. Frühere Versionen ansehen
15.08.2012 16:49 Uhr
Ein vernünftiger Staat (na ja, ein Widerspruch in sich) vor allem, wenn er sich als demokratisch versteht, vereinbart überhaupt keine Staats(kirchen)verträge (Konkordate, Konventionen) mit Religionsgemeinschaften. Will er diesen Gutes widerfahren lassen, dann sollte er das in Gesetzen regeln.

Staatsverträge zwischen verschiedenen Staaten gehören zum Völkerrecht. Da geht es oft nicht ohne sie. Entsprechende Staats(kirchen)verträge zwischen Staaten und Religionsgemeinschaften sprechen diesen einen Status und eine Legitimation zu, die sie nicht haben und auch nicht verdienen.

Mit solchen Verträgen (Konkordaten oder wie immer sie heißen) bindet sich ohne Not der (im konkreten Hamburger Fall) demokratisch legitimierte Staat gegenüber Vereinigungen, die über diese Legitimation nicht verfügen. (Vielleicht verfügen sie aus ihrer eigenen Sicht über eine viel höhere Legitimation, aber das ist Privatsache.)

Selbst wenn (wie in HH) im Prinzip nur der status quo vertraglich vereinbart wurde, kommt der Staat doch aus so einer Geschichte nicht mehr heraus. Gesetze lassen sich jederzeit mit den dafür erforderlichen Mehrheiten ändern, aber Verträge sind einzuhalten, es sei denn beide Seiten einigten sich auf eine Aufhebung oder Änderung.

Und wie sehr die bereits durch solche Abkommen privilegierten etablierten Kirchen an ihren vertraglich zugesicherten Vorrechten festhalten, ist bekannt und ist ein Ärgernis.

Nun gilt das oben gesagte ganz streng genommen nur für die Konkordate oder Konventionen (strenggenommen war aus katholischer Sicht das Reichskonkordat vom 20.07.1933 gar kein Konkordat, vielmehr eine Konvention, da noch nicht der Katholik Hitler, sondern der Protestant Hindenburg deutsches Staatsoberhaupt war) mit der katholischen Kirche, da der Heilige Stuhl ein Völkerrechtssubjekt ist. De facto werden aber auch alle anderen Staatskirchenverträge gleich behandelt, und eine Bevorzugung der katholischen Kirche in solchen Dingen wäre ihrerseits verfassungsgrechtlich nicht unproblematisch.
15.08.2012 16:54 Uhr
In Bayern ist heute ein katholisch motivierter gesetzlicher Feiertag. Davon profitiere ich. Kathole bin ich aber nicht.
15.08.2012 17:04 Uhr
Zitat:
In Bayern ist heute ein katholisch motivierter gesetzlicher Feiertag. Davon profitiere ich. Kathole bin ich aber nicht.
Eben, eben.
Deshalb wäre ich ja - wenn man denn schon religiöse Feiertage zuläßt - dafür, dass man dann die bekanntesten/wichtigsten aus ALLEN Weltreligionen nimmt. Das wäre letztlich nur fair.
15.08.2012 19:44 Uhr
Ja, einverstanden.
15.08.2012 19:57 Uhr
müssten jetzt jüdische feiertage nicht auch berüksichtigt werden?

und:
Es ist gut, dass die Gedanken , für die Stroebele seinerzeit übelst beschimpft wurde, jetzt zu Regelungen werden.:))
16.08.2012 08:40 Uhr
Es gibt keine zusätzlichen gesetzlichen Feiertage.

Arbeitgeber müssen sich nur darauf einstellen, dass Muslime jetzt an diesen Tagen das Recht auf Urlaub haben. Vielleicht werden nun Fastfood-Ketten an diesen Tagen nicht mehr geöffnet haben.

Interessant ist, dass Schüler die verloren Schultage nicht nachholen müssen. Ich sehe da schon interessante Streitereien nach Klassenarbeiten.
18.08.2012 14:08 Uhr
Zitat:
als Arbeitgeber werde ich in Zukunft nur noch "Nichtgläubige" einstellen.


Angaben zur Religion sind zum Glück freiwillig - auch wenn mancher gerne wieder Sterne aufnähen würde.

18.08.2012 15:11 Uhr
So wie es im Hintergrund beschrieben ist, ist das Blödsinn. Es gibt keine christlichen, muslimischen, jüdischen Feiertage etc., sondern es gibt gesetzliche Feiertage. Das heisst dann aber, dass alle frei dem Grundsatz nach frei haben. Wegen mir sollen die den Feiertag "Fastenbrechen" einführen und es haben alle (schul-)frei. Dass aber eine Gruppe sonder-frei wegen religiösem Türülü bekommt, derweil der Rest der Schulpflicht fröhnen und im Stoff weitergehen soll ist kompletter Nonsens und im übrigen eine völlig einseitige Bevorzugung einer einzelnen Religion. Setzen, sechs!
19.08.2012 10:36 Uhr
Zitat:
Angaben zur Religion sind zum Glück freiwillig - auch wenn mancher gerne wieder Sterne aufnähen würde.


falsch, wenn ich Mitglied der rk oder ev-Kirche bin kann ich mich nicht dadurch vor der Kirchensteuer drücken, dass ich meinem Arbeitgeber meine Religionszugehörigkeit verschweige- das wäre dann wohl Steuerhinterziehung

wenn wir aber demnächst hier Sonderfeiertage für Muslime bekommen, an denen nur diese frei bekommen, dann trete ich glaub ich doch aus der rk-Kirche aus und behaupte gegenüber meinem Arbeitgeber ich sei jetzt Muslim in Ingos privater Muslimbruderschaft und hätte von daher jetzt bitteschön meinen Feiertag- zusätzlich zu den gesetzlichen Feiertagen, die mir als Angehörigem von Ingos privater Muslimbruderschaft ja dann selbstverständlich auch zustehen, denn sonst werde ich ja diskriminiert

schon putzig, was die Kriminellen in Hamburg sich da ausgedacht haben....
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