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Hamburg gewährt Muslimen Anrecht auf Feiertage.
Einverstanden?
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15.08.2012 13:13 Uhr |
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Damit bin ich nicht einverstanden. Religionsunterricht für Muslime ja, Moscheen ja, aber das geht eindeutig zu weit und ist für mich ein zu massivver Eingriff in unsere christliche Tradition, die dieses Land meiner Meinung nach eben hat. Ihr könnt da gerne anderer Meinung seim. |
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15.08.2012 14:21 Uhr |
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Redax zerdingsen! |
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15.08.2012 14:25 Uhr |
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Da sehe ich kein Problem, insbesondere nicht bei der Schule. Jedes Kind bekommt ein Kontigent von 10 Wochen Ferien und Lehrer bekommen ganz normal Urlaubsanspruch. Los geht's. |
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15.08.2012 14:37 Uhr |
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Wieso überhaupt müssen wir die unterschiedliche Handhabung UNSERER gesetzlichen Feiertage in den einzelnen Bundesländern akzeptieren?
Eine einheitliche Regelung ist überfällig! |
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15.08.2012 15:15 Uhr |
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Ich hoffe, an den christlichen Feiertagen wird dann zum Ausgleich für ordentlich Arbeit gesorgt. |
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15.08.2012 16:12 Uhr |
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Ja, warum nicht?
Man könnte sich ja auch mal überlegen, ob man nicht generell die wichtigsten Feiertage der Weltreligionen zu allgemeingültigen Feiertagen erklärt, an denen dann alle frei haben.
Damit meine ich jetzt aber nicht alle katholischen und/oder evangelischen Feiertage, an denen wir jetzt schon frei haben.. |
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15.08.2012 16:49 Uhr |
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Ein vernünftiger Staat (na ja, ein Widerspruch in sich) vor allem, wenn er sich als demokratisch versteht, vereinbart überhaupt keine Staats(kirchen)verträge (Konkordate, Konventionen) mit Religionsgemeinschaften. Will er diesen Gutes widerfahren lassen, dann sollte er das in Gesetzen regeln.
Staatsverträge zwischen verschiedenen Staaten gehören zum Völkerrecht. Da geht es oft nicht ohne sie. Entsprechende Staats(kirchen)verträge zwischen Staaten und Religionsgemeinschaften sprechen diesen einen Status und eine Legitimation zu, die sie nicht haben und auch nicht verdienen.
Mit solchen Verträgen (Konkordaten oder wie immer sie heißen) bindet sich ohne Not der (im konkreten Hamburger Fall) demokratisch legitimierte Staat gegenüber Vereinigungen, die über diese Legitimation nicht verfügen. (Vielleicht verfügen sie aus ihrer eigenen Sicht über eine viel höhere Legitimation, aber das ist Privatsache.)
Selbst wenn (wie in HH) im Prinzip nur der status quo vertraglich vereinbart wurde, kommt der Staat doch aus so einer Geschichte nicht mehr heraus. Gesetze lassen sich jederzeit mit den dafür erforderlichen Mehrheiten ändern, aber Verträge sind einzuhalten, es sei denn beide Seiten einigten sich auf eine Aufhebung oder Änderung.
Und wie sehr die bereits durch solche Abkommen privilegierten etablierten Kirchen an ihren vertraglich zugesicherten Vorrechten festhalten, ist bekannt und ist ein Ärgernis.
Nun gilt das oben gesagte ganz streng genommen nur für die Konkordate oder Konventionen (strenggenommen war aus katholischer Sicht das Reichskonkordat vom 20.07.1933 gar kein Konkordat, vielmehr eine Konvention, da noch nicht der Katholik Hitler, sondern der Protestant Hindenburg deutsches Staatsoberhaupt war) mit der katholischen Kirche, da der Heilige Stuhl ein Völkerrechtssubjekt ist. De facto werden aber auch alle anderen Staatskirchenverträge gleich behandelt, und eine Bevorzugung der katholischen Kirche in solchen Dingen wäre ihrerseits verfassungsgrechtlich nicht unproblematisch. |
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15.08.2012 16:54 Uhr |
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In Bayern ist heute ein katholisch motivierter gesetzlicher Feiertag. Davon profitiere ich. Kathole bin ich aber nicht. |
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15.08.2012 19:44 Uhr |
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Ja, einverstanden. |
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15.08.2012 19:57 Uhr |
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müssten jetzt jüdische feiertage nicht auch berüksichtigt werden?
und:
Es ist gut, dass die Gedanken , für die Stroebele seinerzeit übelst beschimpft wurde, jetzt zu Regelungen werden.:)) |
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16.08.2012 08:40 Uhr |
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Es gibt keine zusätzlichen gesetzlichen Feiertage.
Arbeitgeber müssen sich nur darauf einstellen, dass Muslime jetzt an diesen Tagen das Recht auf Urlaub haben. Vielleicht werden nun Fastfood-Ketten an diesen Tagen nicht mehr geöffnet haben.
Interessant ist, dass Schüler die verloren Schultage nicht nachholen müssen. Ich sehe da schon interessante Streitereien nach Klassenarbeiten. |
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18.08.2012 15:11 Uhr |
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So wie es im Hintergrund beschrieben ist, ist das Blödsinn. Es gibt keine christlichen, muslimischen, jüdischen Feiertage etc., sondern es gibt gesetzliche Feiertage. Das heisst dann aber, dass alle frei dem Grundsatz nach frei haben. Wegen mir sollen die den Feiertag "Fastenbrechen" einführen und es haben alle (schul-)frei. Dass aber eine Gruppe sonder-frei wegen religiösem Türülü bekommt, derweil der Rest der Schulpflicht fröhnen und im Stoff weitergehen soll ist kompletter Nonsens und im übrigen eine völlig einseitige Bevorzugung einer einzelnen Religion. Setzen, sechs! |
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