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Fragenübersicht Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen wegen DDoS-Attacke auf die Gema: Schiesst man hier mit Kanonen auf Spatzen?
1 - 14 / 14 Meinungen
14.06.2012 16:23 Uhr
Es sei mal dahin gestellt wie "schlimm" es für einen Verein, eine Firma oder Organisation ist, wenn man ihre Webseite, und wenn es nur für Stunden ist, nicht aufrufen kann.

Allerdings sind das (leider) Dinge, die einem im Internet passieren. Die Reaktionen deuten darauf hin, dass sich die GEMA vor allem selbst, bzw. ihren "Kunden" beweisen muss, dass sie nicht fehlbar und sehr mächtig ist. Als Auslaufmodell wird sie den zukünftigen Generationen irgendwann ihren Auftrag nicht mehr vermitteln können, auch heute werden die Modelle von Alternativen offen diskutiert. Klar, dass jeder "nicht beantwortete" Angriff, als ein Zeichen der Schwäche, aus Sicht der GEMA falsch wäre.
14.06.2012 16:31 Uhr
Ich (Umfragesteller) muss mich korrigieren.

laut Durchsuchungsbeschluss, war die Seite der GEMA zu keinem Zeitpunkt offline sondern nur langsamer zu gebrauchen.
14.06.2012 16:36 Uhr
Wenn ich einem Kind eine Ohrfeige gebe, ist der Schaden auch nicht sichtbar. Ich hoffe aber, dass ich dann mit Strafverfolgung zu rechnen habe.
14.06.2012 16:39 Uhr
@ Trollo:

Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich
14.06.2012 16:47 Uhr
Ich finde es fehlt jede Verhältnismässigkeit zwischen der zu Ermittelnden Straftat und der Ermittlungsmassnahme der Staatsanwaltschaft.

Die Seite der GEMA war ein paar Stunden lang langsamer. Und dafür mobilisiert man 106 mal ein Dutzend Beamter zur Hausdurchsuchung?

Was soll das?

Was kommt als nächstes?

Bei einem gemeinen Diebstahl von Dingen im Wert von 1000 Euro (immerhin 1000 Euro mehr Schaden als von diesen Scriptkiddies verursacht) käme keiner auf die Idee so einen Budenzauber zu veranstalten.

Vielleicht sind einige Opfer von Straftaten gleicher als andere und die GEMA ist am gleichsten?
14.06.2012 16:54 Uhr
Das sollten beide Spastenclubs unter sich ausmachen...
14.06.2012 17:24 Uhr
@tafka T.H.

Mir ging es auf der Metaebene um einen Schaden, der entstanden sein soll. In der Umfrage wird die Verhältnismäßigkeit angezweifelt. Demnach wird übertrieben, weil ein wirklich messbarer Schaden nicht vorhanden sei. Insofern ist der Vergleich auf den ersten Blick sicherlich befremdlich, aber eben korrekt.
14.06.2012 19:06 Uhr
@ trollo

njein.

Es geht um die Relation Ermittlungstätigkeit/Straftat.

Das ist so als liesse man CSI kommen um auf der Wange vom Kind jeden Mikrokrümel DNA zu pulen um die Sache dann nach 9 Monaten gegen die Zahlung von 250 Euro Strafgeld einzustellen.

Ausser Spesen nix gewesen.
14.06.2012 20:13 Uhr
Strafverfolgung ist keine Frage der Kosten. Wenn ein Händler überfallen wird und der Schaden beträgt 200 EUR aus der Kasse, besteht trotzdem ein Interesse an Strafverfolgung. Ist halt so. Da kannst du doch nicht sagen, dass außer Spesen nichts gewesen sei.
14.06.2012 21:41 Uhr
@ Trollo.

Und wieder hinkt dein Vergleich.

Das ist so als hätten drei maskierte Jugendliche die Ladenfront eines Händlers versaut, Einer sprühte die anderen beiden standen schmiere. Ihre Masken aber vor dem Geschäft liegen lassen.

Obwohl man weiss, dass man aller Wahrscheinlichkeit nichts bringen wird, lässt man CSI kommen die aus den Masken DNA puhlen wird. Ohne, dass man am Ende wird sagen können wer von den drein Geprüht hat.

Ausser Spesen - Nichts gewesen.

Es geht darum, dass der Schaden lächerlich gering ist gegenüber dem Aufwand der betrieben wird um mit 95%tiger Wahrscheinlichkeit NICHTS zu erreichen.
14.06.2012 22:24 Uhr
Die Kleinen hängt man - die Großen läßt man mit ihren Teppichen davonfliegen.
15.06.2012 05:57 Uhr
Das Vorgehen der Behörden war unangemessen, ungeeignet und unverhältnismäßig.

Es diente der vorsätzlichen Erzeugung eines Schadens durch die Hausdurchsuchungen, der eine potenzielle Strafe und auch den Schaden für den Betreiber weit übersteigt.

Das ist ein Akt staatlichen Terrorismus.

15.06.2012 06:00 Uhr
Zitat:
besteht trotzdem ein Interesse an Strafverfolgung


Das ist ein interessanter Aspekt.
Wenn auf einer normalen privaten Webseite ein DDoS-Angriff einschlägt, wird regelmäßig nicht mal ein Ermittlungsverfahren aufgenommen.

Hier in diesem Fall wurde jedoch ein Bohei gemacht, den man nicht mal bei einer Drogenrazzia machen würde.

Das der gleiche Sachverhalt bei unterschiedlichen Betroffenen so unterschiedlich gehandhabt wurde, ist ein deutliches Indiz für eine politische Motivation.
15.06.2012 13:53 Uhr
Ich halte die Strafbarkeit von DDoS-Attacken (als Ausdruck politischen Protests) sowieso für untragbar. Im Endeffekt sind in diesen Fällen derartige Attacken nichts anderes als eine Straßenblockade, halt nur im digitalen Raum und sollten meiner Meinung nach straffrei bleiben.
Wird eine DDoS-Attacke mit erpresserischen Absichten begangen und bspw. nur gegen Bezahlung einer gewissen Summe eingestellt, ist der Straftatbestand letztlich auch nicht notwendig, da hier ja bereits die Erpressung strafbar ist.
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