Um an den Diskussionen teilnehmen zu können, musst Du angemeldet sein. Hier geht es zur Anmeldung. Noch kein Mitglied? Starte hier!.
|
|
|
Aufruf zur Lynchjustiz im Mordfall Lena in Emden: 18-Jähriger muss zwei Wochen in Jugendarrest - Was sagst Du dazu?
|
|
30.05.2012 21:55 Uhr |
|
|
| |
Ich finde es gut, dass die Umfrage in dieser Kategorie ist. So sieht man, dass nicht alle Kategorien in die aktuellen Umfragen auf der Startseite Eingang finden. |
|
|
|
30.05.2012 22:12 Uhr |
|
|
| |
@Smurfy
Ich muss Dir leider mitteilen, dass Dein heutiger Tagessieg mit dem Tagessieg aus dem anderen Dol überschrieben werden wird ... sry! |
|
|
|
31.05.2012 14:03 Uhr |
|
|
| |
Also ich finde die Strafe total gerechtfertigt. Ein Aufruf zur Lynchjustiz ist keine Kleinigkeit, da kann er egentlich froh sein, daß er noch so preiswert davongekommen ist. Auch wenn man »emotional aufgeladen« ist, sollte man nicht zur Lynchjustiz aufrufen. |
|
|
|
31.05.2012 18:27 Uhr |
|
|
| |
super! |
|
|
|
31.05.2012 22:51 Uhr |
|
|
| |
Schade, dass es in solchen Fällen nur zu lächerlichen Strafen wie dieser reicht. Zwei Wochen sind viel zu wenig für einen Aufruf zum Mord. |
|
|
|
01.06.2012 02:12 Uhr |
|
|
| |
Ja, Strafe muss sein. Sowas macht man doch nicht! |
|
|
|
01.06.2012 05:58 Uhr |
|
|
| |
Geht in Ordnung. Länger wäre auch o.k. gewesen. |
|
|
|
01.06.2012 06:11 Uhr |
|
|
| |
Ist in Ordnung, auch von der Länge her, wenn er denn noch nicht Vorbestraft war.
Was er sich aber bewusst machen sollte ist, dass er, wenn sein Aufruf durch irgendwem umgesetzt wurden wäre, einen unschuldigen Menschen auf dem Gewissen gehabt hätte.
Darüber sollte er nachdenken und das kann er im Jugendarrest am besten. Sozialstunden wären hier nicht angebracht gewesen, wenn dann höchstens zusätzlich zum Arrest. |
|
|
|
01.06.2012 08:34 Uhr |
|
|
| |
Mehr nicht?
Ich finde nicht, dass ein Aufruf zum Mord ein Kavaliersdelikt ist. Besonders in so einem emotionalen Fall. |
|
|
|
01.06.2012 10:09 Uhr |
|
|
| |
Die Stimmung mag nach der Festnahme als hitzig und aufgebracht betrachtet werden, die Medien trugen ihren Teil gleichsam dazu bei. Dennoch kann dies nicht als Entschuldigung genommen werden, dass es zu solchen Aufrufen kommt. Zudem die Schuld nicht einmal bewiesen war.
Von daher sehe ich den Entscheid zur Bestrafung des Jugendlichen als richtig an... |
|
|
|
01.06.2012 11:27 Uhr |
|
|
| |
Keine Geldstrafe oder Schmerzensgeld in Höhe von mindesten 15000.- EUR? Außerdem wäre ein halbes Jahr zusätzlicher Sozialdienst angemessen gewesen.
Viel zu lasches Urteil. Aufruf zum Mord an Leben und Ruf sind keine Kinkerlitzchen. |
|
Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 03.06.2012 12:48 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
|
|
01.06.2012 13:04 Uhr |
|
|
| |
Wenn der Aufruf zur Lynchjustiz eines Tages salonfähig wird, ist es nicht mehr weit bis der erste tatsächlich Lynchjustiz verübt.
Der Staat muss da hart durchgreifen, auch wenn der Aufruf emotional oder naiv gewesen ist.
Auch wenn Vergewaltiger, Kinderschänder und Rassisten wohl kaum Gnade verdienen, so sind wir es unserem Gerechtigkeitssinn und unserem Rechtssystem schuldig, dass die Gerechtigkeit der Justiz vorbehalten ist. |
|
|
|
01.06.2012 20:13 Uhr |
|
|
| |
Es wird immer wieder bedauert, dass Schwerverbrecher oftmals nur mit einer geringen Strafe davonkommen. Wird die Verhältnismäßigkeit gewahrt, dann ist dieser Aufruf zur Lynchjustiz ausreichend hart bestraft worden.
Wer in diesem Fall ein härteres Urteil erwartet oder gewünscht hat, sollte sich dann auch fragen, ob diese Forderung auch bei tatsächlichen Kapitalverbrechen vorzubringen ist.
|
|
|
|
01.06.2012 20:39 Uhr |
|
|
| |
Viel zu wenig. Wir brauchen härtere Strafen. Statt 2 Wochen Vollpension hätte es ein Wochenende in Isolationshaft mit Akte seines Falles, einer Bibel und einer Pritsche sowie einem Stuhl und Tisch werden sollen. |
|
|
|
02.06.2012 16:52 Uhr |
|
|
| |
2 Wochen halte ich für angemessen. Ich bin froh das dem unschuldigen Tatverdächtigen nichts passiert ist. |
|
|
|
03.06.2012 00:43 Uhr |
|
|
| |
Zitat:Es wird immer wieder bedauert, dass Schwerverbrecher oftmals nur mit einer geringen Strafe davonkommen. Wird die Verhältnismäßigkeit gewahrt, dann ist dieser Aufruf zur Lynchjustiz ausreichend hart bestraft worden.
Wer in diesem Fall ein härteres Urteil erwartet oder gewünscht hat, sollte sich dann auch fragen, ob diese Forderung auch bei tatsächlichen Kapitalverbrechen vorzubringen ist.
§111 (Öffentliche Aufforderung zu Straftaten) i.V.m. §211 StGB (Mord) sagt aus: Wer öffentlich zu einer Straftat auffordert, die dann nicht stattfindet, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren belangt werden. Hier handelt es sich um eine Aufforderung zum Mord, der immer mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft wird, also der schwersten im StGB aufgeführten Straftat. Findest du es wirklich verhältnismäßig, dass ein 18jähriger Täter, der auch nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt hätte werden können, mit gerade einmal 2 Wochen Jugendarrest (das ist kein Gefängnis!) davon kommt, wenn er ansonsten Jahre in den Knast gemusst hätte?
Ich verlange nicht, dass so jemand ewig weggesperrt werden muss. Es ist ein Aufruf aus einer Emotion heraus, aber mit entsprechender Wirkung. Wenn man aus emotionalen Gründen einen Totschlag begehe, würde man dafür mindestens 5 Jahre eingesperrt. Man gilt dann sicher auch als Schwerverbrecher und die Tat ist in der Regel nicht einmal geplant gewesen. Selbst bei einer fahrlässigen Tötung, die z.B. unbeabsichtig bei einem Verkehrsunfall stattfindet, kann man fünf Jahre ins Gefängnis kommen. Wo ist die Verhältnismäßigkeit, wenn jemand im Heranwachsenenalter (nochmal betont: Erwachsenenstrafrecht möglich) zwei Wochen Jugendarrest für einen Mordaufruf bekommt? |
|
Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 03.06.2012 02:43 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
|
GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
LPP |
Volk, Sonstige |
|
|
|
| |
|
dol2day-Chat
Für die Benutzung des Chats ist eine Anmeldung erforderlich.
Nachrichten (30 min.): 8 Teilnehmer (30 min.): 3 Posts/Std. (24 Std.): 2.58
Wahlkampf
Highscore
Ansprechpartner
Initiativen gründen:
Moderatoren
Beschwerden über Doler:
Schiedsgericht
Sonstige Fragen und Hinweise an die Betreiber:
dol2day-team@gmx.de
Wahltermin
20.05.2024 23:59 Stichtag: Nominierung der Kanzlerkandidaten
01.06.2024 20:00 - 08.06.2024 20:00 Wahl zum/zur 76. Internet-Kanzler/-in
|