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Fragenübersicht Antrag auf Entfernung aus dem Amt: Wer AerysTargaryen für persönlich nicht geeignet hält das Amt des Moderators zu bekleiden, sollte hier für die Entfernung stimmen.
Anfang-2021 - 40 / 88 Meinungen+20Ende
20
18.02.2023 12:25 Uhr
Zitat:
Musst Du aber nicht unbedingt hier abarbeiten.

Machst du ja nicht anders.
Das ist ja gerade das Problem.
Du siehst das immer nur bei Anderen. Wenn du das machst, ist das völlig in Ordnung und gehört gelobpreist und besungen.
18.02.2023 12:27 Uhr
Zitat:
Was Eure Gesinnungstruppe, Du voran - SBF - versucht ist das systematische Demontieren einer Persönlichkeit. Dann wird auch tief in die Kiste der Injurien gegriffen. Immer mit der Absicht nach Möglichkeit ein bisschen Parfüm draufzupacken, damit man den braunen Gestank nicht so wahrnimmt.

Jetzt wir man also schon mit einem Gewohnheitsverbrecher und Intensivstraftäter verglichen? Zumindest fällt immer mehr die Fassade - geht ja auch, wenn man in AT einen Verbündeten auf Mod- und Redaxseite hat.




Die Doliquette ist das hier geltende Gesetzesbuch, wer diese Normen permanent bricht und zwar willentlich und in einer auffälligen Häufigkeit, verstößt gegen die Rechtsordnung dieser Plattform und ist damit, im Wortsinn, ein Verbrecher.


Deine obige Einlassung ist ein schönes Fallbeispiel dafür, dass sich diese Verhaltensweise bei dir bereits so verfestigt hat, dass du es selbst überhaupt nicht mehr merkst.
18.02.2023 12:28 Uhr
"und ist damit, im Wortsinn, ein Verbrecher."
18.02.2023 12:28 Uhr
Bin dagegen! Bei rund 75 Mitgliedern sind 7 Mod noch zu wenig. Ich würde eher noch die Anzahl verdoppeln, schließlich muß dol vor einer Unterwanderung durch Nazis und Putintrollen geschützt werden.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 18.02.2023 12:44 Uhr. Frühere Versionen ansehen
18.02.2023 12:30 Uhr
Das mit dem Verbrecher und Intensivtäter geht mir heute aber auch zu weit.

Die Verbrechensdefinition in Deutschland lehnt sich an die Höhe der Strafandrohung an und bei der behördlichen Definition zwischen Intensiv- und Wiederholungstäter gibt es auch nochmal einen Unterschied der in der Schwere der Störung des Rechtsfriedens liegt.

Ein wegen einfachen Diebstahls in Deutschland Verurteilter ist wegen dieser Tat kein Verbrecher, auch wenn er das Gesetz gebrochen hat.

Bleiben wir terminologisch bitte sauber.
18.02.2023 12:36 Uhr
Zitat:
Das mit dem Verbrecher und Intensivtäter geht mir heute aber auch zu weit.


Es war ein Vergleich, mit einem Bezug zum Realleben.
Auf dieser Plattform wird ein politisches System simuliert und auch hier gelten Bestimmungen, natürlich nur virtuell betrachtet.


Wie bezeichnet man denn Personen die ständig gegen die geltende Rechtsordnung verstossen?



Es gibt auf dieser Plattform Regeln und der Verstoß gegen diese Normen stellt im Sinne der Definition ein Verbrechen dar, dies wird entweder von den Mods sanktioniert, oder kommt vors Schiedsgericht.


Natürlich werden hier keine Straftaten im Sinne des BGB verübt, aber im Sinne der Doliquette.



Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 18.02.2023 12:37 Uhr. Frühere Versionen ansehen
18.02.2023 12:41 Uhr
Zitat:
Natürlich werden hier keine Straftaten im Sinne des BGB verübt, aber im Sinne der Doliquette.


Und ich dachte immer das StGB wäre da einschlägig - so kann man sich täuschen.
18.02.2023 12:41 Uhr
Zitat:
Natürlich werden hier keine Straftaten im Sinne des BGB verübt, aber im Sinne der Doliquette.


18.02.2023 12:42 Uhr
Zitat:
"Mods werden von der Redax eingesetzt und müssen deren Vertrauen genießen."

c) Moderatorenwahl
Zwei weitere Moderatoren werden von der Community direkt gewählt. Die Amtszeit eines derart gewählten Moderators beträgt acht Monate.

Oder ist das dol-Gesetzbuch nur Makulatur?


Nein. Ist es nicht.
Bitte auch alles lesen.

Die Wahl beginnt am 1. eines Monats um 20.00 Uhr und dauert bis zum 8. desselben Monats um 20.00 Uhr. Die Frist zur Anmeldung von Kandidaturen endet mit Ablauf des 20. des jeweiligen Vormonats.

Keine Kandidaten = keine Wahl

Wenn sich niemand zu Verfügung stellt gibt es nichts zu wählen.


Desweiteren:

Das passive Wahlrecht besitzt, wer über das aktive Wahlrecht verfügt und darüber hinaus die folgenden Bedingungen erfüllt:
10 Umfragen und 250 Meinungen
sechs Monate Mitgliedschaft
keine aktiven Ermahnungen oder Verwarnungen
keine Sperrung in den zurückliegenden sechs Monaten
Die Redaktion kann zudem entscheiden, eine Kandidatur aus anderen Gründen nicht zur Wahl zuzulassen. Ein derartiger Beschluss erfolgt vor Veröffentlichung der Bewerberliste. Die Gründe werden dem jeweiligen Kandidaten mitgeteilt.


Und da wird es dann doch schon sehr sehr eng mit möglichen Kandidaten


18.02.2023 12:43 Uhr
Zitat:
Du siehst das immer nur bei Anderen. Wenn du das machst, ist das völlig in Ordnung und gehört gelobpreist und besungen.


Und Du wunderst Dich, dass ich Dir völlige Unfähigkeit vorwerfe? Du kannst Dich gerne bei SBF unterhaken und weiter Leuten etwas vorwerfen, was diese wahlweise weder gesagt, noch gemeint, noch gewollt haben - aber bitteschön, mach dich doch zum willfährigen Werkzeug von Brunnenvergiftern aus der KDP.
18.02.2023 12:43 Uhr
Zitat:
. Und ich dachte immer das StGB wäre da einschlägig - so kann man sich täuschen.


Willst das wirklich?

„ Das Schimpfwort „Arschloch“ kann im Strafrecht den Tatbestand der Beleidigung nach § 185 StGB erfüllen. Beleidigung ist die Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung gegenüber dem beleidigten Opfer oder Dritten in dem Willen, dass diese Äußerung auch zur Kenntnis genommen wird.“

https://de.wikipedia.org/wiki/Arschloch





Mir geht es aber um die Übertragung dieser Rechtsstruktur auf die virtuelle Ebene, es gibt hier ein Gesetzbuch, einen Sanktionsmechanismus und Funktionsträger, die das Geschehen überwachen.

18.02.2023 12:44 Uhr
Zitat:
Ist es in dem Punkt, ja. Keiner der momentanen Mods wurde gewählt.


Das ist nicht korrekt.
Mindestens ein gewählter Mod ist immer dabei.
18.02.2023 12:45 Uhr
Zitat:
Die Redaktion kann zudem entscheiden, eine Kandidatur aus anderen Gründen nicht zur Wahl zuzulassen. Ein derartiger Beschluss erfolgt vor Veröffentlichung der Bewerberliste. Die Gründe werden dem jeweiligen Kandidaten mitgeteilt.

Und da wird es dann doch schon sehr sehr eng mit möglichen Kandidaten


Klingt ja sehr transparent. Die anderen Gründe liegen vermutlich völlig im Gusto der Redax - korrekt?
18.02.2023 12:47 Uhr
Zitat:
Zitat:
Die Redaktion kann zudem entscheiden, eine Kandidatur aus anderen Gründen nicht zur Wahl zuzulassen. Ein derartiger Beschluss erfolgt vor Veröffentlichung der Bewerberliste. Die Gründe werden dem jeweiligen Kandidaten mitgeteilt.

Und da wird es dann doch schon sehr sehr eng mit möglichen Kandidaten


Klingt ja sehr transparent. Die anderen Gründe liegen vermutlich völlig im Gusto der Redax - korrekt?


Werd Redax, trag die Verantwortung mit.
Dann können wir weiterreden. Bis dahin entscheidet logischerweise derjenige darüber, dessen Arsch da rechtlich dran hängt, wen er zu seiner moderativen Vertretung bestimmt und wen nicht.
18.02.2023 12:48 Uhr
Zitat:
Du kannst Dich gerne bei SBF unterhaken und weiter Leuten etwas vorwerfen, was diese wahlweise weder gesagt, noch gemeint, noch gewollt haben - aber bitteschön, mach dich doch zum willfährigen Werkzeug von Brunnenvergiftern aus der KDP.


Dieser Vorwurf ist ja nicht neu, seit Jahren bringst du ihn vor und wenn ich dich dann auffordere, deine Vorhaltungen auch mal zu belegen, kommt entweder der nächste verbale Ausfall, oder gar nichts mehr.




Ich weiss gar nicht, wie oft du mir gedroht, mich beleidigt, oder mich herabgewürdigt hast, ich kann diese Vorfälle überhaupt nicht mehr zählen und trotzdem begegne ich dir noch immer mit einen Grundrespekt.

Hat für mich etwas mit Anstand und Charakterstärke zu tun, ich kann halt nicht anders.




Aber jetzt mal konkret, was genau ist dein Problem?


18.02.2023 12:49 Uhr
Zitat:
Die anderen Gründe liegen vermutlich völlig im Gusto der Redax - korrekt?


Korrekt.

Das wären zB unsanktionierte DA-Haltung.
Dauerpöbelei im Rande der Regeln.
Fortgesetzte Angriffe auf Mitglieder der Administration und/oder anderweitige Erkenntnisse die die Redaktion aus Datenschutzgründen nicht veröffentlicht.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 18.02.2023 21:58 Uhr. Frühere Versionen ansehen
18.02.2023 12:49 Uhr
Zitat:
„ Das Schimpfwort „Arschloch“ kann im Strafrecht den Tatbestand der Beleidigung nach § 185 StGB erfüllen. Beleidigung ist die Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung gegenüber dem beleidigten Opfer oder Dritten in dem Willen, dass diese Äußerung auch zur Kenntnis genommen wird.“


jetzt mal Ambach: Du wagst es hier auch nur anzudeuten eine strafrechtliche Würdigung in Betracht zu ziehen. Und das, obwohl man Dir mit einiger Akribie und Geduld nachweisen könnte, dass Du eine Mobbing-Kampagne führst, die nur sehr schlecht getarnt daherkommt?

Außerdem war Arschloch hier schon zigmal Thema von SG-Verfahren und galt nicht als sanktionswürdig. Wenn sich das jetzt ändert, weil SBF trotz stetigem Bemühens seine Konflikte auch ja am Köcheln zu halten (was in letzter Zeit nie unterbunden wurde) und damit seine Ziele, die ich als niedere einstufe zu verfolgen, dann bin ich hier wirklich nicht mehr richtig.

Sperrt mich einfach permanent - denn ich bin ja der Unruheherd.

18.02.2023 12:50 Uhr
Zitat:
Sperrt mich einfach permanent - denn ich bin ja der Unruheherd.


Aktuell trifft das zu, ja.
18.02.2023 12:52 Uhr
Zitat:
denn ich bin ja der Unruheherd.


immerhin ist das unbestritten und eine Mehrheit für Deine hiesige Abstimmung wirst Du nichtmal am St. Nimmerleinstag bekommen. Glückwunsch, Du weißt zu überzeugen.
18.02.2023 12:52 Uhr
Zitat:
Und das, obwohl man Dir mit einiger Akribie und Geduld nachweisen könnte, dass Du eine Mobbing-Kampagne führst, die nur sehr schlecht getarnt daherkommt?



Ja bitte, erbringe diesen Nachweis endlich mal, vielleicht ist die damit verbundene Recherche für dich erkenntnisfördernd und du erkennst deinen Trugschluss.


Also Anteros, auch hier und nicht zum ersten Mal, fordere ich dich auf, deine Vorwürfe konkret zu belegen.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   LPP
  Volk, Sonstige
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