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Die Regierung hat die Themenwoche "Arbeitsrecht" gestartet, hast Du bezüglich der Themen einen Wunsch? |
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10.01.2022 22:22 Uhr |
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Annahmeverzug, ich hatte das Vergnügen über etliche Monate. Da hilft niemand, außer der Rechtsberatungshilfe. Alle Institutionen verweisen auf die Ansprüche aus dem laufenden Vertrag. Aber der Vertrag wird nicht erfüllt. |
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10.01.2022 22:29 Uhr |
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Mobbing gehört zum Themenkomplex. Denn der Umgang damit durch den Arbeitgeber ist interessant. Ich weiß inzwischen, dass ein Exkollege mich jahrelang hinter meinem Rücken schlechtgeredet hatte. Den störte dabei nicht meine Arbeitsqualität, sondern mein Lebensstil. Andere hatte der gerne in ihrer Arbeitsqualität schlechtgerdet, wenn er sie aus irgendeinem Grunde nicht mochte. Es gibt Branchen, da mögen die Führungsetagen den Konkurrenzkampf und das Zutragen von Informationen. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 10.01.2022 22:30 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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10.01.2022 22:34 Uhr |
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Urlaubskultur - Es gibt Branchen, wo Mitarbeiter über Jahre Urlaubsansprüche vor sich herschieben. Ud wenn der Urlaub genommen wird, wird gemeckert Da läßt sich sicher eine Frage dazu gestalten. Und dann der Anruf oder gar Besuch, man müsse einspringen ... |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 10.01.2022 22:35 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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10.01.2022 22:38 Uhr |
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Auch ein interessanter Punkt ist der Arbeitsweg. Beim Wegeunfall, wenn etwa mit dem Fahrrad nicht der direkte Weg auf lauten, stinkenden Landesstraßen, sondern über ruhige Nebenwege genommen wird. Da stellt sich manche BG erst einmal quer. |
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10.01.2022 22:44 Uhr |
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Pausenkultur. - Wenn zum Teil 16-Stunden-Schichten angesetzt werden, aber niemand für Pausenablösung sorgt, nach 8 Stunden die nächste Schicht beginnt. Wenn Du vormittags 8 Stunden schuftest, Dich nach 6 Stunden nach 30 min Pause sehnst, aber Dich nicht zurückziehen kannst oder darfst.
Arbeitszeitgesetz. Ist es noch "vorrangig Bereitschaftsdienst", wenn erwartet wird, dass der Mitarbeiter durchgehend Präsenz zeigt? |
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10.01.2022 22:50 Uhr |
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Zitat:Zitat:Wenn Du vormittags 8 Stunden schuftest, Dich nach 6 Stunden nach 30 min Pause sehnst, aber Dich nicht zurückziehen kannst oder darfst.
Können kannst Du immer.
Die rigorose Trennung zwischen Arbeitszeit und Freizeit kann man lernen.
Wenn ich Feierabend, oder Pause habe, dann habe ich sie auch.
Der Hammer fällt und der Rest kann mich mal.
Das geht aber nur in sehr wenigen Berufen! Du genie0t da ein Privileg! |
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10.01.2022 22:53 Uhr |
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Lohngerechtigkeit - Wieso setzt das Mindestlohngesetz keinen Zuschlag für Zeitarbeiter voraus? So nach dem Motto: Zeitarbeitskräfte bekommen zwei Euro Aufschlag auf den betriebsüblichen Stundenlohn, weil sie flexibel sind. |
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10.01.2022 22:57 Uhr |
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Zitat:Zitat:Wenn Du vormittags 8 Stunden schuftest, Dich nach 6 Stunden nach 30 min Pause sehnst, aber Dich nicht zurückziehen kannst oder darfst.
Können kannst Du immer.
Die rigorose Trennung zwischen Arbeitszeit und Freizeit kann man lernen.
Wenn ich Feierabend, oder Pause habe, dann habe ich sie auch.
Der Hammer fällt und der Rest kann mich mal.
Ich denke, der Auftraggeber hätte es nicht so witzig gefunden, wenn mitten in der Fertigung alle Tore geschlossen würden, ein "Schildchen am Eingang hinge, 30-minütige Pause nach Arbeitszeitgesetz. Ich bin gleich wieder für Sie da." Und weißt Du, wer da im Zweifel der Arsch wäre, der packen dürfte? Sicher nicht die Deppen, welche die vorgeschriebene Pause nicht ermöglichen, keinen Sozialraum zum Zurückziehen bieten. 8 Stunden Terrarium.
Nachtrag: mal bei 12 Stunden Standwache zur Toilette gegangen. Die versprochene Pausenablösung kam nicht. 10 min weg, schon bricht das Chaos aus. "Wieso haben Sie Ihren Posten verlassen?" Leider nicht erwidert: "Ach, muß ich hier pissen? Schwanz heraus oder in die Hose?" |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 10.01.2022 23:01 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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10.01.2022 23:03 Uhr |
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Zitat:Zitat:Und weißt Du, wer da im Zweifel der Arsch wäre, der packen dürfte?
Und genau dafür gibts Arbeitsgerichte.
Leider hat kaum einer die Eier das konsequent durchzuziehen.
Das könnte am eiskalt kalkulierten Kostenrisiko vor Arbeitsgerichten liegen. Dass der Arbeitnehmer auch bei Sieg seine Kosten selbst tragen darf, ist Dir bekannt? |
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10.01.2022 23:08 Uhr |
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Zitat:Zitat:Und weißt Du, wer da im Zweifel der Arsch wäre, der packen dürfte?
Und genau dafür gibts Arbeitsgerichte.
Leider hat kaum einer die Eier das konsequent durchzuziehen.
Macht ja auch nicht immer Sinn. Und das Problem ist oft das die meisten Menschen in kleinen und mittleren Betrieben arbeiten. Und da klärt man Probleme gleich unmittelbar mit dem Chef. Diese Nähe wird viele davon abhalten. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 10.01.2022 23:19 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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10.01.2022 23:16 Uhr |
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Ein Fall aus meinem Umfeld: Eingestellt wurde jemand, um saisonal ein paar Stunden in der Kasse zu arbeiten. Es war bekannt, dass er wegen eines unfallbedingt geschädigten Armes nur wenig dazuverdienen darf und keine schweren Arbeiten machen kann. Außerdem bat er vor Einstellung darum, nur an bestimmten Tagen eingesetzt zu werden. Die "Unternehmerin" erwies sich als sehr chaotisch und unzuverlässig. Nach wenigen Tagen hatte der Betroffene ein Gespräch mit seiner Vorgängerin und erfuhr, weshalb die nicht weitermachen wollte. Während und nach der Saison fand er sich plötzlich in der Grünpflege wieder, trotz kaputtem Arm. Außerdem zahlte die Arbeitgeberin unzuverlässig. Deshalb drohte Ärger mit dem Jobcenter. Zwischen Tür und Angel wurde er gekündigt. DDer erwählte Anwalt versuchte sich erst gar nicht in gütlicher Einigung, nachdem er die stümperhaften, handgeschriebenen Arbeitsvertrag und Kündigungsschreiben sah. Die Sache ist nun beim Arbeitsgericht. Form von Arbeitsvertrag und Kündigungsschreiben sowie Unternehmenskultur sind interessante Themen. |
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10.01.2022 23:47 Uhr |
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Was bin ich froh, jetzt Freiberufler zu sein. |
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11.01.2022 11:35 Uhr |
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Zitat:Zitat:Dass der Arbeitnehmer auch bei Sieg seine Kosten selbst tragen darf, ist Dir bekannt?
Tut mir leid, aber das Märchen wird nicht wahrer wenn es ständig wiederholt wird:
Selbst tragen musst Du schlechtestenfalls die Kosten Deines Anwalts. Der aber in der ersten Instanz nicht zwingend ist.
Konkretisierung:
AbÂgeÂseÂhen von den KosÂten für den eiÂgeÂnen RechtsÂanÂwalt sind bei eiÂnem KlaÂgeÂverÂfahÂren vor dem ArÂbeitsÂgeÂricht imÂmer auch die GeÂrichtsÂgebühren in RechÂnung zu stelÂlen. Hier gilt wie vor jeÂdem GeÂricht:
Wer den ProÂzess verÂliert, zahlt die GeÂrichtsÂgebühren.
Wer den ProÂzess geÂwinnt, zahlt keiÂne GeÂrichtsÂgebühren.
Wer den ProÂzess teilÂweiÂse geÂwinnt und teilÂweiÂse verÂliert, zahlt GeÂrichtsÂgebühren in dem VerhältÂnis, in dem er geÂwonÂnen bzw. verÂloÂren hat.
Die GeÂrichtsÂgebühren sind alÂlerÂdings aus folÂgenÂden Gründen bei eiÂnem VerÂfahÂren vor dem ArÂbeitsÂgeÂricht ein eher zweitÂranÂgiÂges TheÂma:
ErsÂtens wird die KlaÂge auch ohÂne VorÂschuss für die GeÂrichtsÂgebühren zuÂgeÂstellt. Das GeÂricht verÂlangt alÂso - anÂders als zum BeiÂspiel das Amts- oder LandÂgeÂricht in eiÂner ziÂvilÂrechtÂliÂchen AnÂgeÂleÂgenÂheit - keiÂne "VorÂkasÂse", sonÂdern erÂbringt seiÂnerÂseits eiÂne zunächst einÂmal gebührenÂfreie VorÂleisÂtung.
ZweiÂtens falÂlen die Gebühren nicht an, wenn man den geÂsamÂten ProÂzess durch eiÂnen VerÂgleich erÂleÂdigt, d.h. das GeÂricht will in dieÂsem Fall kein Geld. Das gleiÂche gilt im FalÂle der RückÂnahÂme der KlaÂge vor StelÂlung der Anträge.
DritÂtens sind die vom ArÂbeitsÂgeÂricht erÂhoÂbeÂnen Gebühren geÂrinÂger als die gewöhnÂlich, d.h. vom Amts- oder LandÂgeÂricht erÂhoÂbeÂnen Gebühren. |
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11.01.2022 12:02 Uhr |
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Die deutschen Arbeitsgerichte (alle Instanzen) bieten auch online inzwischen einen Kostenrechner an.
Hier als Beispiel das LAG Hamm:
https://www.arbg-hamm.nrw.de/
infos/kosten/rechner1/index.php |
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GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
LPP |
Volk, Sonstige |
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