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Fragenübersicht Die Regierung hat die Themenwoche "Arbeitsrecht" gestartet, hast Du bezüglich der Themen einen Wunsch?
Anfang-206 - 25 / 25 Meinungen
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08.01.2022 14:29 Uhr
Zitat:
Arbeitet doch mal heraus, was man als Arbeitgeber von dem ganzen Schmonsens hat, oder warum man sein Kapital nicht lieber gleich in Länder verschieben sollte, die nicht so kommunistoid indoktriniert sind.


Ich gebe Bilch in dem Sinne Recht, das eine Umfrage 'welche Möglichkeiten bietet das Arbeitsrecht an, Unternehmern die outsourcen wollen, einen kräftigen Tritt in den Ar.. zu geben?' durchaus interessant sein könnte.
10.01.2022 22:22 Uhr
Annahmeverzug, ich hatte das Vergnügen über etliche Monate. Da hilft niemand, außer der Rechtsberatungshilfe. Alle Institutionen verweisen auf die Ansprüche aus dem laufenden Vertrag. Aber der Vertrag wird nicht erfüllt.
10.01.2022 22:29 Uhr
Mobbing gehört zum Themenkomplex. Denn der Umgang damit durch den Arbeitgeber ist interessant. Ich weiß inzwischen, dass ein Exkollege mich jahrelang hinter meinem Rücken schlechtgeredet hatte. Den störte dabei nicht meine Arbeitsqualität, sondern mein Lebensstil. Andere hatte der gerne in ihrer Arbeitsqualität schlechtgerdet, wenn er sie aus irgendeinem Grunde nicht mochte. Es gibt Branchen, da mögen die Führungsetagen den Konkurrenzkampf und das Zutragen von Informationen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 10.01.2022 22:30 Uhr. Frühere Versionen ansehen
10.01.2022 22:34 Uhr
Urlaubskultur - Es gibt Branchen, wo Mitarbeiter über Jahre Urlaubsansprüche vor sich herschieben. Ud wenn der Urlaub genommen wird, wird gemeckert Da läßt sich sicher eine Frage dazu gestalten. Und dann der Anruf oder gar Besuch, man müsse einspringen ...

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 10.01.2022 22:35 Uhr. Frühere Versionen ansehen
10.01.2022 22:38 Uhr
Auch ein interessanter Punkt ist der Arbeitsweg. Beim Wegeunfall, wenn etwa mit dem Fahrrad nicht der direkte Weg auf lauten, stinkenden Landesstraßen, sondern über ruhige Nebenwege genommen wird. Da stellt sich manche BG erst einmal quer.
10.01.2022 22:40 Uhr
Zitat:
Auch ein interessanter Punkt ist der Arbeitsweg. Beim Wegeunfall, wenn etwa mit dem Fahrrad nicht der direkte Weg auf lauten, stinkenden Landesstraßen, sondern über ruhige Nebenwege genommen wird. Da stellt sich manche BG erst einmal quer.


Nein. Das war lange Zeit tatsächlich so. Aber inzwischen hat die BG da ein Einsehen gezeigt.
Radfahrer dürfen inzwichen den Weg frei wählen.
10.01.2022 22:44 Uhr
Pausenkultur. - Wenn zum Teil 16-Stunden-Schichten angesetzt werden, aber niemand für Pausenablösung sorgt, nach 8 Stunden die nächste Schicht beginnt. Wenn Du vormittags 8 Stunden schuftest, Dich nach 6 Stunden nach 30 min Pause sehnst, aber Dich nicht zurückziehen kannst oder darfst.
Arbeitszeitgesetz. Ist es noch "vorrangig Bereitschaftsdienst", wenn erwartet wird, dass der Mitarbeiter durchgehend Präsenz zeigt?
10.01.2022 22:47 Uhr
Zitat:
Wenn Du vormittags 8 Stunden schuftest, Dich nach 6 Stunden nach 30 min Pause sehnst, aber Dich nicht zurückziehen kannst oder darfst.


Können kannst Du immer.
Die rigorose Trennung zwischen Arbeitszeit und Freizeit kann man lernen.
Wenn ich Feierabend, oder Pause habe, dann habe ich sie auch.
Der Hammer fällt und der Rest kann mich mal.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 10.01.2022 22:48 Uhr. Frühere Versionen ansehen
10.01.2022 22:50 Uhr
Zitat:
Zitat:
Wenn Du vormittags 8 Stunden schuftest, Dich nach 6 Stunden nach 30 min Pause sehnst, aber Dich nicht zurückziehen kannst oder darfst.


Können kannst Du immer.
Die rigorose Trennung zwischen Arbeitszeit und Freizeit kann man lernen.
Wenn ich Feierabend, oder Pause habe, dann habe ich sie auch.
Der Hammer fällt und der Rest kann mich mal.


Das geht aber nur in sehr wenigen Berufen! Du genie0t da ein Privileg!
10.01.2022 22:53 Uhr
Lohngerechtigkeit - Wieso setzt das Mindestlohngesetz keinen Zuschlag für Zeitarbeiter voraus? So nach dem Motto: Zeitarbeitskräfte bekommen zwei Euro Aufschlag auf den betriebsüblichen Stundenlohn, weil sie flexibel sind.
10.01.2022 22:57 Uhr
Zitat:
Zitat:
Wenn Du vormittags 8 Stunden schuftest, Dich nach 6 Stunden nach 30 min Pause sehnst, aber Dich nicht zurückziehen kannst oder darfst.


Können kannst Du immer.
Die rigorose Trennung zwischen Arbeitszeit und Freizeit kann man lernen.
Wenn ich Feierabend, oder Pause habe, dann habe ich sie auch.
Der Hammer fällt und der Rest kann mich mal.


Ich denke, der Auftraggeber hätte es nicht so witzig gefunden, wenn mitten in der Fertigung alle Tore geschlossen würden, ein "Schildchen am Eingang hinge, 30-minütige Pause nach Arbeitszeitgesetz. Ich bin gleich wieder für Sie da." Und weißt Du, wer da im Zweifel der Arsch wäre, der packen dürfte? Sicher nicht die Deppen, welche die vorgeschriebene Pause nicht ermöglichen, keinen Sozialraum zum Zurückziehen bieten. 8 Stunden Terrarium.

Nachtrag: mal bei 12 Stunden Standwache zur Toilette gegangen. Die versprochene Pausenablösung kam nicht. 10 min weg, schon bricht das Chaos aus. "Wieso haben Sie Ihren Posten verlassen?" Leider nicht erwidert: "Ach, muß ich hier pissen? Schwanz heraus oder in die Hose?"

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 10.01.2022 23:01 Uhr. Frühere Versionen ansehen
10.01.2022 22:59 Uhr
Zitat:
Und weißt Du, wer da im Zweifel der Arsch wäre, der packen dürfte?


Und genau dafür gibts Arbeitsgerichte.
Leider hat kaum einer die Eier das konsequent durchzuziehen.
10.01.2022 23:03 Uhr
Zitat:
Zitat:
Und weißt Du, wer da im Zweifel der Arsch wäre, der packen dürfte?


Und genau dafür gibts Arbeitsgerichte.
Leider hat kaum einer die Eier das konsequent durchzuziehen.


Das könnte am eiskalt kalkulierten Kostenrisiko vor Arbeitsgerichten liegen. Dass der Arbeitnehmer auch bei Sieg seine Kosten selbst tragen darf, ist Dir bekannt?
10.01.2022 23:03 Uhr
Zitat:
Pausenkultur. - Wenn zum Teil 16-Stunden-Schichten angesetzt werden, aber niemand für Pausenablösung sorgt, nach 8 Stunden die nächste Schicht beginnt. Wenn Du vormittags 8 Stunden schuftest, Dich nach 6 Stunden nach 30 min Pause sehnst, aber Dich nicht zurückziehen kannst oder darfst.
Arbeitszeitgesetz. Ist es noch "vorrangig Bereitschaftsdienst", wenn erwartet wird, dass der Mitarbeiter durchgehend Präsenz zeigt?


Es kommt natürlich immer auf die Umstände und Möglichkeiten an. Ich hab mich da meist immer angepasst. Allerdings gibt es definitiv Grenzen. Das hab ich meinen AG's auch immer gezeigt. Wenn's sein muss vor's Arbeitsgericht. Aber lustig war wie ein Kollege in einer Schicht irgendeines Industriebetriebes nach 3h abgelöst werden sollte. Da kam aber niemand. Das hat sich bis 6h hingezogen. Also ist er gegangen. In der Firma gab's dann richtig Ärger. Hat er richtig gemacht. Hat ihn nicht interessiert. Das wäre aber eine Kultur mit der man was erreichen könnte.
10.01.2022 23:08 Uhr
Zitat:
Zitat:
Und weißt Du, wer da im Zweifel der Arsch wäre, der packen dürfte?


Und genau dafür gibts Arbeitsgerichte.
Leider hat kaum einer die Eier das konsequent durchzuziehen.


Macht ja auch nicht immer Sinn. Und das Problem ist oft das die meisten Menschen in kleinen und mittleren Betrieben arbeiten. Und da klärt man Probleme gleich unmittelbar mit dem Chef. Diese Nähe wird viele davon abhalten.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 10.01.2022 23:19 Uhr. Frühere Versionen ansehen
10.01.2022 23:16 Uhr
Ein Fall aus meinem Umfeld: Eingestellt wurde jemand, um saisonal ein paar Stunden in der Kasse zu arbeiten. Es war bekannt, dass er wegen eines unfallbedingt geschädigten Armes nur wenig dazuverdienen darf und keine schweren Arbeiten machen kann. Außerdem bat er vor Einstellung darum, nur an bestimmten Tagen eingesetzt zu werden. Die "Unternehmerin" erwies sich als sehr chaotisch und unzuverlässig. Nach wenigen Tagen hatte der Betroffene ein Gespräch mit seiner Vorgängerin und erfuhr, weshalb die nicht weitermachen wollte. Während und nach der Saison fand er sich plötzlich in der Grünpflege wieder, trotz kaputtem Arm. Außerdem zahlte die Arbeitgeberin unzuverlässig. Deshalb drohte Ärger mit dem Jobcenter. Zwischen Tür und Angel wurde er gekündigt. DDer erwählte Anwalt versuchte sich erst gar nicht in gütlicher Einigung, nachdem er die stümperhaften, handgeschriebenen Arbeitsvertrag und Kündigungsschreiben sah. Die Sache ist nun beim Arbeitsgericht. Form von Arbeitsvertrag und Kündigungsschreiben sowie Unternehmenskultur sind interessante Themen.
10.01.2022 23:47 Uhr
Was bin ich froh, jetzt Freiberufler zu sein.
11.01.2022 00:04 Uhr
Zitat:
Dass der Arbeitnehmer auch bei Sieg seine Kosten selbst tragen darf, ist Dir bekannt?

Tut mir leid, aber das Märchen wird nicht wahrer wenn es ständig wiederholt wird:

Selbst tragen musst Du schlechtestenfalls die Kosten Deines Anwalts. Der aber in der ersten Instanz nicht zwingend ist.
11.01.2022 11:35 Uhr
Zitat:
Zitat:
Dass der Arbeitnehmer auch bei Sieg seine Kosten selbst tragen darf, ist Dir bekannt?

Tut mir leid, aber das Märchen wird nicht wahrer wenn es ständig wiederholt wird:

Selbst tragen musst Du schlechtestenfalls die Kosten Deines Anwalts. Der aber in der ersten Instanz nicht zwingend ist.


Konkretisierung:
Ab­ge­se­hen von den Kos­ten für den ei­ge­nen Rechts­an­walt sind bei ei­nem Kla­ge­ver­fah­ren vor dem Ar­beits­ge­richt im­mer auch die Ge­richts­gebühren in Rech­nung zu stel­len. Hier gilt wie vor je­dem Ge­richt:

Wer den Pro­zess ver­liert, zahlt die Ge­richts­gebühren.
Wer den Pro­zess ge­winnt, zahlt kei­ne Ge­richts­gebühren.
Wer den Pro­zess teil­wei­se ge­winnt und teil­wei­se ver­liert, zahlt Ge­richts­gebühren in dem Verhält­nis, in dem er ge­won­nen bzw. ver­lo­ren hat.
Die Ge­richts­gebühren sind al­ler­dings aus fol­gen­den Gründen bei ei­nem Ver­fah­ren vor dem Ar­beits­ge­richt ein eher zweit­ran­gi­ges The­ma:

Ers­tens wird die Kla­ge auch oh­ne Vor­schuss für die Ge­richts­gebühren zu­ge­stellt. Das Ge­richt ver­langt al­so - an­ders als zum Bei­spiel das Amts- oder Land­ge­richt in ei­ner zi­vil­recht­li­chen An­ge­le­gen­heit - kei­ne "Vor­kas­se", son­dern er­bringt sei­ner­seits ei­ne zunächst ein­mal gebühren­freie Vor­leis­tung.

Zwei­tens fal­len die Gebühren nicht an, wenn man den ge­sam­ten Pro­zess durch ei­nen Ver­gleich er­le­digt, d.h. das Ge­richt will in die­sem Fall kein Geld. Das glei­che gilt im Fal­le der Rück­nah­me der Kla­ge vor Stel­lung der Anträge.

Drit­tens sind die vom Ar­beits­ge­richt er­ho­be­nen Gebühren ge­rin­ger als die gewöhn­lich, d.h. vom Amts- oder Land­ge­richt er­ho­be­nen Gebühren.
11.01.2022 12:02 Uhr
Die deutschen Arbeitsgerichte (alle Instanzen) bieten auch online inzwischen einen Kostenrechner an.

Hier als Beispiel das LAG Hamm:

https://www.arbg-hamm.nrw.de/
infos/kosten/rechner1/index.php
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   LPP
  Volk, Sonstige
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