Hinweis für Gäste
Um an den Diskussionen teilnehmen zu können, musst Du angemeldet sein.
Hier geht es zur Anmeldung.
Noch kein Mitglied? Starte hier!.
Fragenübersicht Die Regierung hat die Themenwoche "Arbeitsrecht" gestartet, hast Du bezüglich der Themen einen Wunsch?
Anfang-2021 - 25 / 25 Meinungen
20
10.01.2022 23:16 Uhr
Ein Fall aus meinem Umfeld: Eingestellt wurde jemand, um saisonal ein paar Stunden in der Kasse zu arbeiten. Es war bekannt, dass er wegen eines unfallbedingt geschädigten Armes nur wenig dazuverdienen darf und keine schweren Arbeiten machen kann. Außerdem bat er vor Einstellung darum, nur an bestimmten Tagen eingesetzt zu werden. Die "Unternehmerin" erwies sich als sehr chaotisch und unzuverlässig. Nach wenigen Tagen hatte der Betroffene ein Gespräch mit seiner Vorgängerin und erfuhr, weshalb die nicht weitermachen wollte. Während und nach der Saison fand er sich plötzlich in der Grünpflege wieder, trotz kaputtem Arm. Außerdem zahlte die Arbeitgeberin unzuverlässig. Deshalb drohte Ärger mit dem Jobcenter. Zwischen Tür und Angel wurde er gekündigt. DDer erwählte Anwalt versuchte sich erst gar nicht in gütlicher Einigung, nachdem er die stümperhaften, handgeschriebenen Arbeitsvertrag und Kündigungsschreiben sah. Die Sache ist nun beim Arbeitsgericht. Form von Arbeitsvertrag und Kündigungsschreiben sowie Unternehmenskultur sind interessante Themen.
10.01.2022 23:47 Uhr
Was bin ich froh, jetzt Freiberufler zu sein.
11.01.2022 00:04 Uhr
Zitat:
Dass der Arbeitnehmer auch bei Sieg seine Kosten selbst tragen darf, ist Dir bekannt?

Tut mir leid, aber das Märchen wird nicht wahrer wenn es ständig wiederholt wird:

Selbst tragen musst Du schlechtestenfalls die Kosten Deines Anwalts. Der aber in der ersten Instanz nicht zwingend ist.
11.01.2022 11:35 Uhr
Zitat:
Zitat:
Dass der Arbeitnehmer auch bei Sieg seine Kosten selbst tragen darf, ist Dir bekannt?

Tut mir leid, aber das Märchen wird nicht wahrer wenn es ständig wiederholt wird:

Selbst tragen musst Du schlechtestenfalls die Kosten Deines Anwalts. Der aber in der ersten Instanz nicht zwingend ist.


Konkretisierung:
Ab­ge­se­hen von den Kos­ten für den ei­ge­nen Rechts­an­walt sind bei ei­nem Kla­ge­ver­fah­ren vor dem Ar­beits­ge­richt im­mer auch die Ge­richts­gebühren in Rech­nung zu stel­len. Hier gilt wie vor je­dem Ge­richt:

Wer den Pro­zess ver­liert, zahlt die Ge­richts­gebühren.
Wer den Pro­zess ge­winnt, zahlt kei­ne Ge­richts­gebühren.
Wer den Pro­zess teil­wei­se ge­winnt und teil­wei­se ver­liert, zahlt Ge­richts­gebühren in dem Verhält­nis, in dem er ge­won­nen bzw. ver­lo­ren hat.
Die Ge­richts­gebühren sind al­ler­dings aus fol­gen­den Gründen bei ei­nem Ver­fah­ren vor dem Ar­beits­ge­richt ein eher zweit­ran­gi­ges The­ma:

Ers­tens wird die Kla­ge auch oh­ne Vor­schuss für die Ge­richts­gebühren zu­ge­stellt. Das Ge­richt ver­langt al­so - an­ders als zum Bei­spiel das Amts- oder Land­ge­richt in ei­ner zi­vil­recht­li­chen An­ge­le­gen­heit - kei­ne "Vor­kas­se", son­dern er­bringt sei­ner­seits ei­ne zunächst ein­mal gebühren­freie Vor­leis­tung.

Zwei­tens fal­len die Gebühren nicht an, wenn man den ge­sam­ten Pro­zess durch ei­nen Ver­gleich er­le­digt, d.h. das Ge­richt will in die­sem Fall kein Geld. Das glei­che gilt im Fal­le der Rück­nah­me der Kla­ge vor Stel­lung der Anträge.

Drit­tens sind die vom Ar­beits­ge­richt er­ho­be­nen Gebühren ge­rin­ger als die gewöhn­lich, d.h. vom Amts- oder Land­ge­richt er­ho­be­nen Gebühren.
11.01.2022 12:02 Uhr
Die deutschen Arbeitsgerichte (alle Instanzen) bieten auch online inzwischen einen Kostenrechner an.

Hier als Beispiel das LAG Hamm:

https://www.arbg-hamm.nrw.de/
infos/kosten/rechner1/index.php
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   LPP
  Volk, Sonstige
Fragenübersicht
Anfang-2021 - 25 / 25 Meinungen