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Ph1L und Amateur tauschen Rollen, offiziell. (LES DEN HINTERGRUND!)
Dein Kommentar? |
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19.01.2021 16:59 Uhr |
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Aber der Vize kann nur Kanzler werden, wenn der amtierende kanzler zurücktritt (oder sich inaktiviert/löscht)
Richtig?
Richtig. |
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19.01.2021 17:07 Uhr |
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Zitat:Zitat:Also ist somit eine Rochade nach der Wahl ausgeschlossen.
Nein. Wieso?
Wenn der Kanzler zurücktritt wird rückt der Vize auf, so er denn will und keine Bedenken bzgl der Administrationsrechte bestehen.
Schon klar.
Aber dann hat er keinen offiziellen Vize mehr.
Richtig? |
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19.01.2021 17:08 Uhr |
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Können wir uns dann darauf einigen, rKa, dass der zurückgetretene Kanzler, dann nicht Vizekanzler werden kann, in diesem Sinne also kein Tausch stattfinden kann? |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 19.01.2021 20:18 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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19.01.2021 17:16 Uhr |
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Zitat:Zitat:Und wenn der Vize dann nachrückt, gibt es keinen Vize mehr. Er kann nicht vom neuen Kanzler nachnominiert werden. In dem Falle hier würde nach dem Rücktritt von Phil1 der Account Amateur Kanzler. Einen Vize gäbe es dann nicht mehr. Ein Rollentausch ist nicht möglich.
Auch das ist richtig.
Solange bis die Regierung evtl einen neuen Vize benennt.
Denn auch dazu steht nichts im Regelwerk.
Doch: "Scheidet ein amtierender Kanzler durch Rücktritt oder Inaktivierung oder Löschung aus, übernimmt der Vizerkanzler das Amt bis zum Ende der Legislaturperiode. Scheidet auch dieser vor Ende der Legislaturperiode aus, so ist das Kanzleramt bis zum nächsten Wahltermin vakant."
Außerdem ist letztes Jahr im Frühjahr ein Doliszit gescheitert, das gerade das Nachnominieren von Vizekanzlern wollte.
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19.01.2021 17:43 Uhr |
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Wandelbar, es ist wirklich bizarr. An jeder Ecke bestehst du darauf, dass die Spielregeln minutiös und buchstabengetreu befolgt werden.
Aber hier vollführst du einen Tanz, der auf Basis der Regeln mit keinem Buchstaben nachzuvollziehen ist.
1) Die Anforderungen bzgl. passivem Wahlrecht gelten nur für den Kanzler. Im entsprechenden Passus steht explizit nur der Kanzler und nicht der Vize.
2) Wenn ein Kanzler aus dem Amt scheidet, übernimmt der Vize das Amt des Kanzlers. Auch das steht eindeutig in den Regeln.
3) Der ins Kanzleramt nachgerückte Vize kann ernennen, wen er will - noch einen Vize oder auch 5 Vize oder Gott oder den König von China. Es gibt nichts, was ihm das verbieten könnte. Sollte der ins Kanzleramt nachgerückte Vize aus dem Amt scheiden, bleibt das Kanzleramt leer - auch das steht eindeutig in den Regeln. |
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19.01.2021 17:44 Uhr |
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Ziemlich lustig, dass man hier etwas wählen soll, was sich in offener Rotation befindet. So wird die Wahl zum Hütchenspiel. |
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19.01.2021 17:51 Uhr |
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Zitat:Wandelbar, es ist wirklich bizarr. An jeder Ecke bestehst du darauf, dass die Spielregeln minutiös und buchstabengetreu befolgt werden.
Aber hier vollführst du einen Tanz, der auf Basis der Regeln mit keinem Buchstaben nachzuvollziehen ist.
1) Die Anforderungen bzgl. passivem Wahlrecht gelten nur für den Kanzler. Im entsprechenden Passus steht explizit nur der Kanzler und nicht der Vize.
2) Wenn ein Kanzler aus dem Amt scheidet, übernimmt der Vize das Amt des Kanzlers. Auch das steht eindeutig in den Regeln.
3) Der ins Kanzleramt nachgerückte Vize kann ernennen, wen er will - noch einen Vize oder auch 5 Vize oder Gott oder den König von China. Es gibt nichts, was ihm das verbieten könnte. Sollte der ins Kanzleramt nachgerückte Vize aus dem Amt scheiden, bleibt das Kanzleramt leer - auch das steht eindeutig in den Regeln.
D. Vader, meine Einlassungen sind in diesem Faden von Sachlichkeit geprägt, ohne jegliche Anspielungen auf persönlicher Ebene, ich würde mich freuen, wenn du auch auf einer sachlichen Ebene argumentieren könntest. Die Einleitung deines Posts hier ist nicht auf dieser Ebene.
Das gilt auch für rKa, ich "echauffiere" mich hier gar nicht, sondern vertrete sachlich eine Regelauffassung. Und das werde ich Stück für Stück argumentativ auch weiterhin tun.
Übrigens wurde bisher meine Regelauffassung auch von anderen unterstützt. Es geht also gar nicht um Wandelbar!.
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 19.01.2021 17:55 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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19.01.2021 17:54 Uhr |
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Wenn du eine Regelauffassung vertreten würdest, dann könntest du anhand von Zitaten aus den Regeln deine Behauptung untermauern.
Stattdessen zitierst du aus den Regeln und im selbst formulierten Satz behauptest du etwas, was nirgends in den Regeln steht.
Das ist nicht das RL, wo man zum BGB noch ein paar tausend Seiten Erklärungen braucht, weil man sonst mit dem BGB nix anfangen kann. |
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20.01.2021 16:18 Uhr |
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Aha. Ich wollte frisch gestärkt ausholen zu einer weiteren Begründung meiner Regelauffassung. Angesichts der überraschenden Veränderung der Situation ist das nun gerade nicht mehr so akut notwendig. |
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