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Fragenübersicht Hältst du die Strafe für gerechtfertigt?
Anfang-2021 - 24 / 24 Meinungen
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23.12.2019 19:17 Uhr
Ah, der Mauli hat schon seltsame Ansichten. Wer zwei Tage unentschuldigt fehlt, betrügt den Arbeitgeber i.d.R. um ca. 10% der vereinbarten Monatsarbeitsleistung. Der kommt mit 25% Strafzahlung gut weg, ne ebenfalls angebrachte Kündigung wäre jedenfalls schmerzhafter.
Was hieltest du denn für angemessen? Nur die ausgefallene Tage nachzuzahlen und ne Belobigung dafür bekommen, dass man dem Kapitalistenarschloch von Arbeitgeber unnötige Verwaltungskosten verursacht hat?
24.12.2019 11:15 Uhr
Zitat:

Klar. War halt dumm von ihm. Aber wir reden von 1.000 Franken. Das steht in keinem Verhältnis und ich bezeichne es dennoch als gesetzlich legitimierten Diebstahl.


Also erstmal: unentschuldigt fehlen sollten zivilisierte Menschen sich nach dem Ende des Schulbesuchs abgewöhnt haben. Selbst da war das ja schon bekloppt.

Und dann

Zitat:

Klar. War halt dumm von ihm. Aber wir reden von 1.000 Franken. Das steht in keinem Verhältnis und ich bezeichne es dennoch als gesetzlich legitimierten Diebstahl.


Das halte ich bei Schweizer Gehältern für absolut vertretbar. Machste einen Monat lang 50% der Einkäufe hinter der Grenze beim Aldi in D und die Strafe ist wieder drin.

Wie soll ein Unternehmen mit Leuten planen, die einfach mal eben unentschuldigt fehlen? Ne Krankenquote kannst Du als Unternehmen beim Personalschlüssel einplanen, Leute, die einfach mal unentschsuldigt fehlen nicht.

Wenns dumm läuft und irgendwas ist dringend und muss fertig werden, müssen dann mehrere Andere Überstunden schieben, weil ein Idiot blau macht. Sonst muss das Unternehmen evtl. Konventionalstrafe zahlen- zum Beispiel wenn irgendwo ein Eröffnungstermin X gehalten werden muss.

Insofern geht das mit der Strafe völlig o.k.

Als nächtes will mir aber bestimmt jemand erzählen, eine Kündigung sei viel humaner........
24.12.2019 11:18 Uhr
Zitat:
Wenn ein Erwachsener kommentarlos nicht zur Arbeit erscheint, dann ist das m.E. nur akzeptabel, wenn er ein massives gesundheitliches Problem hat und nicht anrufen kann.


Völlig richtig. Sobald derjenige, warum auch immer, im Koma gelegen hätte und nicht hätte Bescheid sagen können, wär ich der erste, der empfehlen würde, gegen diese Strafe gerichtlich vorzugehen.

Aber wenn jemand ansprechbar ist und ein Telefon bedienen kann, habe ich für unetschuldigtes Fehlen kein Veständnis.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 24.12.2019 11:20 Uhr. Frühere Versionen ansehen
24.12.2019 11:18 Uhr
Zitat:
Das kritisiere ich auch nicht. Ich kritisiere nur die unverhältnismäßige Forderung, die hier schnell dazu führen kann in existenzielle Not zu geraten.


Tja, das muss der Arbeitnehmer sich halt überlegen, eh er unentschuldigt fehlt.
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