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Fragenübersicht Eine gesetzliche EU-Frauenquote wird es vorerst nicht geben. Wie findest Du das?
Anfang-2010 - 29 / 29 Meinungen
9
23.10.2012 18:12 Uhr
@il querulante

Zitat:
Europaweit ist doch allemal besser als in einem einzelnen Land.


"Besser" wenn man dafür ist. Das ist aber bei weitem nicht in jedem EU-Land mehrheitsfähig.
23.10.2012 18:14 Uhr
Zitat:
Das ist aber bei weitem nicht in jedem EU-Land mehrheitsfähig.


Ja, das ist wahr.
Da sind sich dann ausnahmsweise mal die deutschen Stammtischstrategen mit den Machos aus Süd- und Osteuropa vollkommen einig.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 23.10.2012 20:21 Uhr. Frühere Versionen ansehen
23.10.2012 18:17 Uhr
"Diskriminierend ist die bisherige Prxis, denn de facto wird im Zweoifelsfall gerade in den höheren Hierarchieebenen bei glicher eignung überwiegend der Mann bevorzugt."

Das ist eine Lüge die sich einfach nicht halten lässt.

Die letzten 10-20 Jahre wurden Jungs sowas von benachteiligt das man auf den Aufschrei vorbereitet werden muss wenn Mütter das mitbekommen.
23.10.2012 18:20 Uhr
Zitat:
Diskriminierend ist die bisherige Prxis, denn de facto wird im Zweoifelsfall gerade in den höheren Hierarchieebenen bei glicher eignung überwiegend der Mann bevorzugt.


selbstverständlich ist das so. und warum? weil dort wiederum hauptsächlich männer die entscheidungen treffen.

Zitat:
da diese willkürlich ausgrenzen und diskriminieren...


ich möchte darauf hinweisen, dass diese behauptung falsch ist.
23.10.2012 19:38 Uhr
Zitat:
selbstverständlich ist das so. und warum? weil dort wiederum hauptsächlich männer die entscheidungen treffen.


Ganz genau. Und das oberste Ziel topbezhalter Manager - Kulturkämpfe, die sie nunmal sind - ist es, ja keine Frau einzustellen.
23.10.2012 19:57 Uhr
Gegen die Frauenquote - nieder mit dem Ständestaat!
23.10.2012 20:05 Uhr
Ich halte nichts von einer Frauenquote. Eine Frau die sich durchsetzen will die Schaft es auch. Deutschland ist das beste Beispiel eine Frau ist an der Spitze der macht. Eine Position sollten nur die Leute bekommen die kompetent genug sind und nicht nach Geschlecht.
24.10.2012 02:52 Uhr
dann zitiere ich mir hier mal selbst, und gehe mal auf die histroischen ursachen ein, warum z.B. in österreich (und in deutschland wirds nicht viel anders sein) hauptsächlich männer in an den hebeln politischer und wirtschaftlicher macht sitzen, und darauf, warum es ohne qoute so schwer ist, hier eine eingermaßen gleiche verteilung zu schaffen:

Zitat:
Die in der Verfassung festgeschriebene Gleichberechtigung von Mann und Frau war bei weitem nicht immer Teil der österreichischen Staatsdoktrin und wurde in einer formalen „Urform“ erstmals 1920, also nach dem ersten Weltkrieg festgeschrieben. Man kann also unabhängig von der damals gegebenen „Ständeordnung“ davon ausgehen, dass sich Männer alleine auf Grund ihres Geschlechts in den knapp 120 Jahren davor, in denen Österreich erstmals als eigenständiger monarchistischer Vielvölkerstaat existierte, einen prinzipiellen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, und politischen Vorsprung erarbeiteten, der scheinbar bis heute nicht aufgeholt werden konnte. Wie wir im Folgenden sehen werden, war es damit aber 1920 nicht getan, ganz im Gegenteil. Große Teile der Männerwelt an den Hebeln der innerösterreichischen Macht taten auch in den nächsten Jahrzehnten (genaugenommen zum Teil bis heute) das, was ihnen logisch erschien. Sie versuchten und versuchen immer noch, ihren Machtvorteil und Machtvorsprung gegenüber den Frauen zumindest aufrechtzuerhalten.

Die damals erstmals eingeflossenen geschlechterdemokratischen Ansätze waren trotz alledem eher formaler Art und prinzipiell auf das Wahlrecht bezogen, eine Ungleichbehandlung des Geschlechts im Rahmen des Gesetzes war nicht per se ausgeschlossen, und die diesbezüglichen Bestimmungen waren eher restriktiv auszulegen. Letztendlich wurde in der Praxis die gebotene Gleichheit immer wieder nach dem Kriterium der „Natur des weiblichen Geschlechtes“ eingeschränkt. Auch wenn es die Möglichkeit gab, gegen Benachteiligungen z.B. betreffend der Berufswahl vor den seit 1919 existierenden Verfassungsgerichtshof zu gehen, hatte dieses Ansinnen nur bedingte Erfolgschancen, weil der VFGH seinerseits nur von Männern besetzt war, welche aus ihrer rein männlichen Perspektive beurteilten, was der „weiblichen Natur“ entspräche. Auch waren manche auf den ersten Blick gleichheitswidrigen Bestimmungen im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch laut damaligen Verfassungsrechtlern wie z.B. Demeter Koropatnicki durchaus verfassungskonform.

Nichts desto trotz erkannten zumindest Teile der Rechtswissenschaft die Tragweite des Verfassungsartikel 7 B-VG für die Gleichstellung der Frau und die Ausbaufähigkeit des geschlechterdemokratischen Ansatzes an, der schon in den frühen 1930ern einen 12 Jahre andauernden Rückschlag hinnehmen musste. Die Errichtung des klerikalfaschistischen Ständestaates unter Engelbert Dollfuß und die damit verbundene Abschaffung einer demokratischen Verfassung erlaubte der totalitären und von christlich-abendländisch geprägten Werten Staatsführung „ihre Vorstellungen von einer natürlich und gottgewollten Geschlechterhierarchie umzusetzen“ . Somit hatten die österreichischen Frauen keine 14 Jahre später plötzlich wieder nur dann die „gleichen Rechte und Pflichten wie die Männer, soweit nicht durchs Gesetz anders bestimmt.“ . Der Gleichheitsgrundsatz wurde also kurzerhand unter Gesetzesvorbehalt gestellt, und das Frauenbild einem streng konservativen Frauenbild verpflichtet. Besser wurde die Lage auch ab 1938 nicht, als das nationalsozialistische Deutschland Österreich angliederte, und Österreich somit die nächsten 7 Jahre ohnehin zu existieren aufhörte. Auch wenn die rechtliche Stellung der Frau im Nationalsozialismus nur bedingt geklärt ist, kann man sich lange Abschweifungen in die Geschichte des dritten Reiches wohl insofern sparen, als dass das dritte Reich ohnehin keine prinzipiellen Grund- und Freiheitsrechte und somit auch keinen Gleichheitsgrundsatz kannte.

Nachdem Untergang des dritten Reiches wurde in Österreich die Verfassung jener Jahre weder hergestellt, die noch frei von österreichischem und deutschem Faschismus waren. Sie wurde an jene von 1920 angelehnt und bekannte sich zur Geschlechtergleichheit, ließ aber wieder eine Reihe von Schlupflöchern offen, um einerseits Ungleichbehandlung auf Grund „der weiblichen Natur“ und der „weiblichen Eigenarten“ und andererseits auf Grund des Vorhandensein anderer „Unterschiede im Tatsächlichen“ zu rechtfertigen. Somit verhinderten die männerdominierten Gesetzgebungsinstanzen einschließlich VFGH wieder ein gesellschaftsveränderndes Potential des Gleichheitsgrundsatzes. Eine kurze Hoffnung auf eine emanzipatorische Entwicklung kam im Zuge der Arbeit der Trümmerfrauen auf, deren hauswirtschaftliches Talent und ihre außerhäusliche Erwerbsarbeit in der ersten Nachkriegszeit zur Überlebensfrage wurden. Diese Chance wurde aber vertan, als die meisten Kriegsheimkehrer ihren alten Platz einforderten, und sich viele Frauen ihrer Ehe zu Liebe wieder ins alte Rollenbild drängen ließen. Letztendlich dauerte es bis in die 70er des 20. Jahrhunderts, initiiert durch die feministischen Bewegungen der ausgehenden 1960er, dass mit Verankerung eines neuen Abtreibungs- und Familienrechts endlich Fortschritte ins Recht einflossen, die der Gleichstellung dienlich waren .

Bis sich 1974 das „Fristen-Indikationen-Modell“, vielleicht besser bekannt als dreimonatige Fristenlösung, durchsetzte und unter schwerem Widerstand der ÖVP seinen Weg ins Strafgesetzbuch fand, waren Frauen nicht einmal wirklich „Herren“ über ihre Leibesfrucht, da Abtreibung generell unter Strafe gestellt wurde. Nichts anderes als ein weiterer Ausdruck hierarchischer Geschlechterverhältnisse also, da bis zu diesem Zeitpunkt Männer in ihrer Dominanz als Politiker, Ärzte, Richter und vor allem auch Kirchenvertreter über etwas bestimmen konnten, was sie nur sekundär betraf, und sie den gesetzlichen Zwang für Frauen, Kinder austragen zu müssen, bis dato als Machtmittel nutzen konnten. Gleiches galt fürs Familienrecht, in dem bis zur großen Familienrechtsreform, die 1975 ihren Anfang nahm, der Mann nicht nur vom gesellschaftlichen Verständnis her als Familienoberhaupt galt, sondern auch rechtlich. Erst 1975 wurde verankert, dass Ehefrau und -mann in ihren Rechten und Pflichten zueinander gleich sind, und erst 1978(!) wurde die Frau von einem vermögensrechtlich fremd-, weil ehemannbestimmten Wesen zu einem selbstbestimmten Privatrechtssubjekt, auch diesmal wieder gegen den Widerstand der ÖVP. 1980 unterzeichnete dann Österreich die „UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau“, allerdings auch erst nach einem internationalem Anstoß. 1993 folgte das Bundesgleichbehandlungsgesetz, welches erstmals auch Frauenförderungsmaßnahmen wie z.B. Quotenregelungen beinhaltete und nicht nur als reine Antidiskriminierungsvorschrift anzusehen war. Somit dauerte es über 70 Jahre, bis auch erstmals daran gedacht wurde nicht nur zukünftige Diskriminierungen zu verhindern, sondern auch bestehende zu verringern.


Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 24.10.2012 04:54 Uhr. Frühere Versionen ansehen
24.10.2012 02:58 Uhr
Krux mit dem Kind und der „gläsernen Decke“

Zitat:
Durch die Geburt eines Kindes erfolgen also ein Karriereknick und eine massive Benachteiligung bei den Aufstiegschancen und Verdienstmöglichkeiten infolge von Karenzzeit und Kinderbetreuung. Während bei den meisten berufstätigen Männern aufgrund ihrer ohne Unterbrechung andauernden Erwerbstätigkeit zumeist auch das Einkommen kontinuierlich steigt, fallen Frauen durch Schwangerschaft und Kinderbetreuung oft für mehrere Jahre aus dem Berufsleben. Dieser Ausfall hat starke Auswirkungen auf die Einkommensentwicklung, vor allem weil Frauen danach oftmals wieder bei null anfangen müssen. Am deutlichsten zu sehen ist dieser Einbruch, der meist von fehlenden kollektivvertraglichen Rahmenbedingungen begleitet wird, im Alter zwischen 30 und 39 Jahren. Gleiches gilt wie schon erwähnt auch für innerbetriebliche Aufstiegschancen. Man würde sich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, wenn man nicht nur den kindesbedingten Ausfall als Hindernis für das erklimmen der Karriereleiter erachtet, sondern alleine schon die Möglichkeit, dass eine Frau ja theoretisch eins bekommen könnte, eine Entscheidende Rolle bei der Vergabe von höheren Positionen spielt. Eine Erhebung der österreichischen Arbeiterkammer zeigt, dass in den Geschäftsführungen der 200 größten österreichischen Unternehmen nur ein Frauenanteil von 4,6% herrscht. In den Aufsichtsräten halten zu 89% Männern die Mandate, und auch in Bezug auf die höheren und hochqualifizierten Angestelltenpositionen haben Männer (ausgehend von gleicher Qualifikation) bei weiten besseren Aufstiegschancen, als die Frauen. Diese Erscheinung wird als sogenannte „gläserne Decke“ bezeichnet.

Der Begriff der „gläsernen Decke“ (engl. glass ceiling) versucht also das Phänomen zu beschreiben, „dass gut ausgebildete Frauen irgendwo auf dem Weg in die Entscheidungsetagen des Managements von Unternehmen und Organisationen bleiben. Es kommen nur sehr wenige oben, obwohl sie die gleichen Leistungen zeigen wie die Männer, die diese Spähren weiterhin dominieren.[…] Die Barrieren, die Frauen abhält ist unsichtbar, aber doch sehr stabil, deshalb das Wort ‚gläsern‘.“ Wenn man die (mögliche) Mutterschaft als Hindernis erkennt, wird man desweiteren feststellen, dass strukturelle Mängel wie z.B. fehlende Krippenplätze es der Frau alles andere als erleichtern, Kind und Karriere unter einem gemeinsamen Hut zu bringen. Männer sind hier übrigens ebenfalls keine große Hilfe. Die Tageszeitung „die Presse“ berichtet mit Verweis auf Statistiken des Familienministeriums, dass nur knapp fünf Prozent aller Eltern, die im Juli 2010 Kinderbetreuungsgeld bezogen haben, Männer sind .

Auch wenn eine Mutterschaft bzw. die Möglichkeit dazu und die damit verbundene „Angst“ eines Ausfalls der Mutter seitens der Personalverantwortlichen eine entscheidende Rolle für das Entstehen dieser gläsernen Decke spielen, müssen hier aber auch noch andere wichtige Faktoren verortet werden. Neben der obligatorischen Mehrförderung von Männern durch Männer (man erinnere sich an 4,6% Frauenanteil in den Geschäftsführungen und den Anteil von bloß 11% weiblicher Aufsichtsräte) kommt dazu noch das oftmalige Ausschließen von Frauen aus wichtigen beruflichen Netzwerken, welche für die Karriere wichtige informelle Kontakte liefern.

24.10.2012 06:06 Uhr
Weil ich ein harter Gegner jeglicher Quotenregeln bin, finde ich das okay.
24.10.2012 06:25 Uhr
Passt schon.
24.10.2012 07:18 Uhr
Wenn in den MINT-Fächern 50% der Studierenden Frauen sind, könnte man über eine Quote nachdenken.

Die Vorstände mit Geisteswissenschaftlern anzureichern (sowas studieren Frauen bevorzugt), halte ich nicht so viel.
24.10.2012 07:24 Uhr
Zitat:
Wenn in den MINT-Fächern 50% der Studierenden Frauen sind, könnte man über eine Quote nachdenken.



Zumindest auf nationaler Ebene ist da etwas im Gange
http://www.komm-mach-mint.de/

Eine solche Initiative auf EU-Ebene (Stichwort ESF) wäre wünschenswert, zumal der ESF in anderen Gleichstellungsförderprogrammen durchaus dabei ist.

Zitat:
Die Vorstände mit Geisteswissenschaftlern anzureichern (sowas studieren Frauen bevorzugt), halte ich nicht so viel.


Warum nicht?

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 24.10.2012 09:31 Uhr. Frühere Versionen ansehen
24.10.2012 07:26 Uhr
Ich finde es gut, dass Frauen damit nicht auf ihre Geschlechtsteile reduziert werden, sondern sich normal qualifizieren müssen. Die Frauenquote ist sexistischer Müll.
24.10.2012 08:42 Uhr
Zitat:
Zitat:
Die Vorstände mit Geisteswissenschaftlern anzureichern (sowas studieren Frauen bevorzugt), halte ich nicht so viel.


Warum nicht?


Die verschiedenen Disziplinen haben unterschiedliche herangehensweisen an Probleme. Naturwissenschaftler und Ingenieure benutzen(!) z.B. Mathematik, Juristen gar nicht.
24.10.2012 09:38 Uhr
Wenn dieses Thema anders nicht zu "erschlagen" ist, bin ich auch für eine Quote.

In meinen Augen mach eine Quote aber nur Sinn, wenn ich die auch erfüllen kann.

Einem Unternehmen, das dieser Quote unterliegt, müssen ja auch die geeigneten Bewerber für die zubesetzenden Stellen zur Verfügung stehen.

Ich kenne jetzt nicht die Zahlen, wie viele Stellen jedes Jahr in Dax-Unternehmen in Führungspositionen zu besetzen sind und wieviel weibliche Bewerber den männlichen gegenüberstehen.

Vielleicht hat ja von euch einer Zahlen irgendwo ausfindig gemacht, die da Aufschluß geben.
24.10.2012 10:43 Uhr
Gute Entscheidung.

War ja auch entlarvend, daß die Quote nur für Privatunternehmen vorgesehen war. Sich selber wollten die EU-Politiker aber von der Quote ausnehmen - sonst wären diverse EU-Kommissare über die Klinge gesprungen.
24.10.2012 10:45 Uhr
@il querulante:
Zitat:
Diskriminierend ist die bisherige Prxis, denn de facto wird im Zweoifelsfall gerade in den höheren Hierarchieebenen bei glicher eignung überwiegend der Mann bevorzugt.

Das ist eine Propagandalüge, die auch durch ständige Wiederholung nicht wahrer wird.
Es ist schon länger so, daß Unternehmen bevorzugt Frauen befördern würden - wenn es sie denn in der benötigten Qualifikation gäbe.
24.10.2012 12:12 Uhr
Zitat:
Propagandalüge


Nee, is' klar.
25.10.2012 09:43 Uhr
Ich finde es gut, dass es keine EU-weite gesetzliche starre Quote geben wird.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   LPP
  Volk, Sonstige
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