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Ist die CKP nicht eigentlich formal verfassungsfeindlich und müßte daher bei dol2day gelöscht werden? |
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31.08.2012 10:25 Uhr |
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Zitat:Du meinst, ich könnte vernunftbegabt sein?!?
Vernunftbegabt wohl ziemlich sicher. Was du aus dem Talent machst, steht allerdings auf einem anderen Blatt.
Zitat:Das ist die eigentlich interessante Fragestellung bei diesem Thema.
Dann mach eine Umfrage daraus ...
Zitat:Ist doch längst geklärt: nein, ist es nicht, solange es eine parlamentarische Demokratie ist.
Nein, das ist nicht wirklich geklärt. Denn das Parlament (alleine) könnte keine neue Verfassung einführen. |
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31.08.2012 10:31 Uhr |
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@Pomerius:
Nein, aber dass eine Irre-gerechte Antwort in jedem Fall so aussieht, wie von WMB beschrieben, bestreite ich. |
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31.08.2012 10:52 Uhr |
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@Djilas
Bundestag und Bundesrat haben aber keine verfassungsgebenden Befugnisse und ich glaube kaum, dass das Bundesverfassungsgericht diesbezüglich anderer Meinung wäre. |
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31.08.2012 11:12 Uhr |
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@ Irre
Zitat:Die Abschaffung eines GG-Artikels, der duch Ewigkeitsklausel geschützt ist, ginge nur über die Einführung einer neuen Verfassung. In dem Punkt hatte Pomerius durchaus recht.
Hey, eine Meinungsänderung Deinerseits aufgrund eines Beitrages meinerseits. Ich bin gerührt.
Zitat:Nein, das ist nicht wirklich geklärt. Denn das Parlament (alleine) könnte keine neue Verfassung einführen.
Hmm? Wir haben uns doch eben geeinigt: über Art. 146 GG geht das. Und das ist ein verfassungskonformer Weg, kein verfassungsfeindlicher. |
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31.08.2012 11:17 Uhr |
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Zitat:Hey, eine Meinungsänderung Deinerseits aufgrund eines Beitrages meinerseits. Ich bin gerührt.
Ja. Ich hoffe nur, dass das jetzt nicht dein Weltbild aus den Angeln hebt?! ;-)
Zitat:Hmm? Wir haben uns doch eben geeinigt: über Art. 146 GG geht das. Und das ist ein verfassungskonformer Weg, kein verfassungsfeindlicher.
Das ist meines Wissens unter Staatsrechtlern relativ umstritten, inwiefern eine auf diesem Wege neu konstituierte Verfassung den bisherigen Ewigkeitsklauseln des GG widersprechen bzw. die Staatsform der Republik außer Kraft setzen dürfte. |
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31.08.2012 11:21 Uhr |
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@ Irre
Zitat:Ja. Ich hoffe nur, dass das jetzt nicht dein Weltbild aus den Angeln hebt?! ;-)
Nein. Ich bin kein Dogmatiker.
Zitat:Das ist meines Wissens unter Staatsrechtlern relativ umstritten, inwiefern eine auf diesem Wege neu konstituierte Verfassung den bisherigen Ewigkeitsklauseln des GG widersprechen bzw. die Staatsform der Republik außer Kraft setzen dürfte.
Schon klar, keine Meinung ist abwegig genug, als daß sie nicht einen Verteter fände. Aber hier geht's jetzt mal um Meinung und Deinung und soweit waren wir uns doch schon einig, daß das GG nicht die grundsätzliche Verfassungsgebungskompetenz des Volkes einschränken kann. Oder machst Du gerade einen Rückzieher? |
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31.08.2012 11:28 Uhr |
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Zitat:Aber hier geht's jetzt mal um Meinung und Deinung und soweit waren wir uns doch schon einig, daß das GG nicht die grundsätzliche Verfassungsgebungskompetenz des Volkes einschränken kann. Oder machst Du gerade einen Rückzieher?
Nein, ich beziehe mich nur auf Art. 20, Abs. 1:
"Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat."
...sowie die dazugehörige Erläuterung:
"Absatz 1 enthält Staatszielbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland. Dies sind die Demokratie, das Sozialstaatsprinzip, die Bundesstaatlichkeit und das republikanische Prinzip."
Und darauf dann bezugnehmend auf Art. 20, Abs. 4:
"Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."
Das Ganze berührt jetzt also im Prinzip die Frage, ob ein Gedankengut nur deshalb bzw. nur dann nicht mehr als verfassungsfeindlich anzusehen wäre, nur weil es an einem bestimmten Tag X möglicherweise 50% + X der Bevölkerung in einer Abstimmung zum Ausdruck brächte?! |
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GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
LPP |
Volk, Sonstige |
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