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Fragenübersicht Was halten ihr von diesem Urteil ?
Anfang-2021 - 40 / 82 Meinungen+20Ende
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18.08.2012 07:59 Uhr
@Nebelstrahl

Natürlich um Klassen zu hart. Zwei Jahre Weggesperrtsein für ein bißchen Krach ist wirklich daneben.

...ein bischen Krach? Es war und ist nicht der "Krach", der das Putine-Regime auf die Palme bringt. Die Reaktion des Regimes auf die Kritik der Band erinnert mehr als deutlich an irgendwelche Schauprozesse während der Stalin-Zeit. Diese Frauen haben nur ihr Menschenrecht in Anspruch genommen auf unhaltbare Zustände in ihrem Land, im Putin- und Kirill-Reich auf ihre Weise zum Ausdruck zu bringen.
18.08.2012 08:02 Uhr
@karlmann

Das man sowas nicht macht.


...was nicht macht? Kritik an einem Unrechtsregime äußern?
18.08.2012 08:03 Uhr
Wie auch immer, 2 Jahre ist für so ein Vergehen

...was für ein Vergehen?
18.08.2012 08:28 Uhr
Sakrileg, Hausfriedensbruch, Beleidigung, Diffamierung, Blasphemie, Gotteslästerung etc.
18.08.2012 08:30 Uhr
Das Putin-Regime beweist einmal mehr, wie "lupenrein demokratisch" es doch ist.
,
Aber Putin hat keine internationale Kritik zu befürchten, jedenfalls nicht im großen Stil. Sein Erdgas ist ein hübsches Trostpflaster für all die Biedermäner und -frauen in ihren Sonnntagsreden.

18.08.2012 08:35 Uhr
Nur ein diktatorisches Regime kann auf Strafverfolgung bei kriminellen Delikten willkürlich verzichten.
18.08.2012 08:38 Uhr
Zitat:
...was für ein Vergehen?


Man kommt - bei aller Sympathie, die man für die Mädels und ihre Anliegen bzw. bei aller Antipathie, die man gegenüber der Administration Putin und deren Anliegen haben mag, nicht umhin festzustellen dass die Aktion der Damen auch nach unserem Recht (und wohl dem jedes anderen Staates) eine Bestrafung zur Folge gehabt hätte.

Bei uns wär's vielleicht eine milde Geldstrafe wegen Hausfriedensbruchs (evtl. Beleidigung von Bekenntnissen gem. §166 StGB) geworden, in Saudi-Arabien Steinigung. Entsprechend sollte man mit seiner Empörung über die aus unserer Sicht harte Strafe auch nicht gleich das Augenmaß verlieren, finde ich.
18.08.2012 08:45 Uhr
ich halte es für scheisse und völlig überzogen, aber ansonsten gibts hier wohl nicht viel zu diskutieren...
18.08.2012 08:51 Uhr
Zitat:
Das Urteil ist gerecht und das Strafmaß abgewogen. Es ist für den inneren Frieden Deutschlands dringend notwendig, daß Blasphemie gegen christliche Inhalte wieder hart bestraft wird.


Was hat denn bitte das Eine mit dem Anderen zu tun?
18.08.2012 08:52 Uhr
Zitat:
Sakrileg, Hausfriedensbruch, Beleidigung, Diffamierung, Blasphemie, Gotteslästerung etc.


Hm - das meiste, lieber Brandy - aus der Argumentation ist ja eher klerikal geprägt. Du bist wahrscheinlich, das entnehme ich auch Deinen sonstigen Beiträgen durchaus empfänglich dafür, das die Trennung von Kirche und Staat nicht mehr so genau genommen wird. Der Iran oder andere islamistische Staaten geben da ja ein gelungenes Beispiel: Einführung der Scharia. Sollen wir Dir also folgen und befürworten, das neben diktatorischen und totalitären Willkürsprozessen auch der Glaube eine Hauptrolle in der Rechtsprechung einnehmen soll?

Ich sag nur: GOTT BEWAHRE!

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 18.08.2012 10:53 Uhr. Frühere Versionen ansehen
18.08.2012 08:56 Uhr
Die Trennung von Kirche und Staat ist in der Tat haltlos und sollte recht bald korrigiert werden. Sie kann auch rational nicht begründet werden.
18.08.2012 09:02 Uhr
Zitat:
Die Trennung von Kirche und Staat ist in der Tat haltlos und sollte recht bald korrigiert werden. Sie kann auch rational nicht begründet werden.


Eine solche Ansicht halte ich:

a) für irrational
b) für gefährlich
c) für nicht haltbar
d) für undemokratisch
e) für teilweise sogar menschenverachtend
18.08.2012 09:15 Uhr
Diese Meinung ist irrational!
18.08.2012 10:02 Uhr
Tja, da ist der lupenreine Demokrat wohl mit den Fremdsprachen durcheinander gekommen.

Von Vladimir Poutine, so seine französische Schreibweise, ist es nur ein kleiner Schritt zu "putain".

Aber ernsthaft:
Er zeigt mit diesem Urteil seine hässlich Fratze des Antidemokraten. Erstaunlich ist, dass die Kritik aus dem Ausland vorwiegend von Privatleuten oder privaten Organisationen kommt, nicht aber von Regierungen.
18.08.2012 10:04 Uhr
Zitat:
Sakrileg, Hausfriedensbruch, Beleidigung, Diffamierung, Blasphemie, Gotteslästerung etc.


Der Vorfall wäre auch in Deutschland bestraft worden, keine Frage. Aber zwischen eine paar Euro (in Deutschland) und 2 Jahren Arbeitslager (im Putin-Regime) besteht doch ein kleiner Unterschied, wie ich finde.
18.08.2012 10:04 Uhr
Der Rechtsstaat verlangte dieses Urteil. Es war rechtlich einwandfrei und es war der Tat angemessen, zudem die Täterinnen nicht das geringste Unrechtsbewußtsein zeigten.
18.08.2012 10:11 Uhr
Zitat:
Der Rechtsstaat verlangte dieses Urteil.


Na sicher doch.

Du wirst uns bestimmt gleich erzählen, dass die Opfer an der innerdeutschen Grenze auch das Resultat des DDR-"Rechtsstaats" waren, schließlich war ja "Republik"flucht verboten.
18.08.2012 10:25 Uhr
Das Rechtsstaatgebot erzwingt Legalität, ob es Dir nun paßt oder nicht. Und der allergrößte Teil der Urteile, die in der DDR gesprochen wurden, wurde übringes in der BRD anerkannt. Und in der BRD stehen Blasphemie, Hausfriedensbruch und Kundgebungsdelikte aller Art ebenfalls unetr Szrfandrohung. Für einen Hitlergruß z.B. kann man ohne weiteres 2, 3 oder mehr JAhre bestraft werden.
18.08.2012 10:40 Uhr
@Brandy:
Kannst du nicht lesen?

Ich schrieb oben folgendes:

Zitat:
Der Vorfall wäre auch in Deutschland bestraft worden, keine Frage. Aber zwischen eine paar Euro (in Deutschland) und 2 Jahren Arbeitslager (im Putin-Regime) besteht doch ein kleiner Unterschied, wie ich finde.
18.08.2012 10:46 Uhr
Zitat:
Kannst du nicht lesen?


Beratungsresistenz und eingefahrene Dogmen, haben nichts mit Legasthenie oder gar Rechtschreibschwäche oder beidem zu tun...
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