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Bundesverfassungsgericht erlaubt Einsatz militärischer Mittel im Inland - Was sagst Du dazu?
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17.08.2012 13:15 Uhr |
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Offenbar nichts aber auch rein gar nichts gelernt aus der Geschichte. Es hatte gute und historische Gründe, weshalb Bundeswehreinsätze im Innern bislang tabu waren. Hier wurde klar die Verfassung geändert und mal wieder gibts als Vorgabe v.a. interpretierbares Geschwurbel. "Katastrophische" Entscheidung, die da gefällt wurde. |
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17.08.2012 14:16 Uhr |
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Noch zwei Abschnitte aus dem Sondervotum, die verdeutlichen, daß jene damals schon umstrittenen Kriterien, die in den Notstandsgesetzen der 1960er festgelegt wurden, aufgeweicht werden:
Zitat:Entgegen der Auffassung des Plenums hat der Rechtsausschuss
des Bundestages im Rahmen der Notstandsgesetzgebung im Jahr 1968 eine
klare Entscheidung getroffen und in seinem damaligen Bericht, der
Grundlage für den Gesetzgebungsbeschluss des Bundestages zur
Verfassungsänderung war, unmissverständlich vorgeschlagen, den Einsatz
militärisch bewaffneter Streitkräfte auf den Staatsnotstand als eine
besonders gefährdende Situation des inneren Notstandes (Art. 87a Abs. 4
GG) zu beschränken. Zudem lässt das Plenum völlig außer Acht, dass zur
Zeit der Notstandsgesetzgebung eine weitergehende Zulassung des
Einsatzes militärisch bewaffneter Einheiten der Streitkräfte im Inneren
politisch nicht durchsetzbar gewesen wäre. Im Einklang damit steht die
Systematik, die das Grundgesetz mit der Implementierung der
„Notstandsverfassung“ erfahren hat. Die strikte Trennung der Regelung
des Katastrophennotstandes einerseits von der des inneren Notstandes
andererseits belegt, dass diese beiden Fälle des Streitkräfteeinsatzes
im Inneren völlig unterschiedliche, sich nicht überschneidende
Anwendungsbereiche haben und deshalb nicht durch die Zulassung
spezifisch militärischer Bewaffnung auch in Fällen des
Katastrophennotstandes vermengt werden dürfen.
(...)
Der Plenarbeschluss kann mit den von ihm entwickelten Kriterien eine
Umgehung der engen Voraussetzungen des inneren Notstandes nach Art. 87a
Abs. 4 GG durch die weniger strengen Voraussetzungen des
Katastrophennotstandes nicht verhindern. Der Versuch der weiteren
Eingrenzung des bewaffneten Streitkräfteeinsatzes durch das Erfordernis
eines „unmittelbar bevorstehenden“ Schadenseintritts „von
katastrophischen Dimensionen“ wird der nötigen Klarheit und
Berechenbarkeit nicht gerecht. Es handelt sich um gänzlich unbestimmte,
gerichtlich kaum effektiv kontrollierbare Kategorien, die in der
täglichen Anwendungspraxis - etwa bei regierungskritischen
Großdemonstrationen - viel Spielraum für subjektive Einschätzungen, wenn
nicht gar voreilige Prognosen lassen. Das ist jedenfalls bei
Inlandseinsätzen militärisch bewaffneter Streitkräfte nicht hinnehmbar.
Im Schatten eines Arsenals militärischer Waffen kann freie
Meinungsäußerung schwerlich gedeihen.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg12-063.html |
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17.08.2012 14:22 Uhr |
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Bereitet sich da ein machterhaltungsgesteuertes Establishment auf den Ernstfall vor? |
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17.08.2012 14:25 Uhr |
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Mir wäre wohler bei dem Gedanken, dass das Konzept 'Terroristischer Angriff' aufs genaueste definiert wäre.
Vielleicht noch kombiniert mit der Verpflichtung, dass militärische Mittel erst eingesetzt werden dürfen, wenn zivile nicht mehr ausreichend sind. |
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17.08.2012 15:34 Uhr |
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@Pomerius
Danke.
Und da steht jetzt, dass die da üben Demonstrationen niederzuschlagen? |
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17.08.2012 16:29 Uhr |
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Ich finde es bedrohlich. |
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17.08.2012 16:39 Uhr |
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1.
respekt, Mensch1
du kritisierst andere bzgl. ihrer Art der Umfragenstellung und lieferst selber eine echt gut gemachte Umfrage! so kann ich die Kritik super etragen. du kritisierst und machst es dann auch selbst besser. respekt!
2.
Das urteil missfällt mir. das damalige Urteil des Ersten Senats, das einen Einsatz der Streitkräfte im Inland „mit spezifisch militärischen Waffen“ generell ausgeschlossen hat, gefiel mir besser.
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17.08.2012 16:56 Uhr |
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Einfach nur folgerichtig.
Wenn das Militär im inneren eingestzt werden muss wird das Verfassungsgericht ohnehin nicht gefragt.
Mein Liebliengsbeispiel aus BRD Vergangenheit; Hamburger Flutkatastrophe.
Schmidt sinngemäss: da habe ich nicht nach dem Grundgesetz gefragt als ich das Militär zu Hilfe gebeten habe. |
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17.08.2012 17:01 Uhr |
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Ich finde es bedrohlich.
Ich versteh das nicht warum man sich da bedroht fühlt.
Wenn es eine Lage gibt in der das Militär im inneren eingesetzt werden muss (und das wird es dann ohnehin egal was irgendwelche alten Männer aus Karlsruhe sagen) ist die Kacke schon so am dampfen das man nur noch froh sein kann das dann Ordnungshüter eingreifen. |
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17.08.2012 18:20 Uhr |
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"Wir reden hier nicht von Schlauchbooten und Sandsäcken, sondern von "spezifisch militärischen Gewaltmitteln" wie Maschinenkanonen, Panzern, Raketen, Bomben, Artillerie, Minen, etc."
Und wenn die gebraucht werden ist die Kacke so am dampfen das es eh keine Sau interessiert was das Verfassungsgericht dazu sagt.
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17.08.2012 20:30 Uhr |
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MILITÄR = Ordnungshüter ?
Das sehe ich nicht so, @Karlmann !
Wenn Ordnungshüter versagen und Militär im eigenen Land eingesetzt werden muß, dann kann das schon sehr bedrohliche Ausmaße annehmen.
Mich erinnert das sehr an einiges,was in der ehemaligen DDR geschah am sogenannten Schutzwall oder welche Vorbereitungen getroffen waren, um den Montagsdemonstranten in Leipzig im weiteren zu begegnen.Mir äußerte ein junger Soldat im Wochenendurlaub, daß er Angst habe, dort eingesetzt zu werden...und wir hatten alle Angst, denn auch die bereitgestellten Blutkonserven waren ein offenes Geheimnis. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 17.08.2012 22:32 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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18.08.2012 00:22 Uhr |
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Ich halte es vorwiegend für sehr gefährlich. Wir wissen doch wohl wie leicht einige Interpretationen aus diesem Urteil nur zu leicht entsprechend so gebogen werden können, dass es zu dem führt, was wir nicht wollen.
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GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
LPP |
Volk, Sonstige |
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