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Bedeutet das geplante Leistungsschutzrecht das Ende von Dol2Day? |
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15.06.2012 07:31 Uhr |
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Ursprung des Gesetzes war ja eine "Lex Google" zu schaffen weil den Verlagen die News-Anzeige von Google ein Dorn im Auge war. Was die verlage dabei wohl vergaßen ist wie viele Nutzer überhaupt über Suchmaschinen auf die eigenen Seiten geleitet werden. Das dürfte ein Geben und Nehmen sein.
Ausbaden müssen es jetzt wieder die kleinen Nutzer, die weder die Efahrung noch die Zeit noch das finanzielle Polster haben, um es auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen. Selbst wenn sie ihn vermutlich gewinnen würden. Zum Kotzen das und die FDP mischt fröhlich mit. Noch schlimmer. |
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15.06.2012 08:24 Uhr |
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Es wäre mir neu, dass man die Produkte von Nachrichtenmedien bei korrekter Quellenangabe nicht zitieren dürfte. Also,... 1. darf man das, 2. freuen die sich sogar drüber, wenn ihr fünfmal rezitierter und 15x voneinander abgeschriebener Müll auch noch verlinkt wird. Um es richtig zu machen, sollte eine URL Funktion mit rel="nofollow" in die Diskussionsthreads eingebaut werden. |
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15.06.2012 09:31 Uhr |
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Der Autor gibt den Gesetzentwurf falsch wieder.
Das Zitatrecht wird vom Entwurf explizit erwähnt und bleibt erhalten. Und mehr war auch bisher nie erlaubt, die Übernahme ganzer Texte bleibt zu Recht verboten.
Damit ist der Entwurf eine Niederlage für die Verlage. Sie bekommen zwar dem Namen nach das von ihnen geforderte Leistungsschutzrecht, aber es ist praktisch wertlos. |
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15.06.2012 10:08 Uhr |
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@Deichgraf, ich gebe nur das wieder, was ein Rechtsanwalt von dem Gesetz hält (Link) - dieser sagt eindeutig, dass sich das Gesetz mit den Zitat-Recht beißt und das es hier eine rechtliche Grauzone geben wird, die zu Abmahnungen führen kann, wenn eine Seite gewerbsmäßig betrieben wird. Und Dol2Day verdient Geld mit Werbung, somit ist die Seite gewerbsmäßig. |
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15.06.2012 10:42 Uhr |
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@Teufel100:
Zitat:ich gebe nur das wieder, was ein Rechtsanwalt von dem Gesetz hält
Klar. Deswegen habe ich ja Autor geschrieben (also des Blogbeitrags), nicht Umfragesteller.
Zitat:dieser sagt eindeutig, dass sich das Gesetz mit den Zitat-Recht beißt
Und da ist er unlogisch. Habe ich in der Diskussion dort auch eingebracht.
Ich halte sonst viel von Udo Vetter, aber manchmal hat er schon eine gewisse Paranoia.
Wenn er Befürchtungen hat, das Zitatrecht wäre nicht deutlich genug etabliert - dann müßte er das belegen. Das wäre dann aber ein schon lange existierendes Problem.
Fakt ist jedenfalls, daß sich durch diesen Gesetzentwurf hier nichts ändern würde. Das Zitatrecht steht explizit drin und Vetter belegt auch nicht, wo sich da was ändern kann.
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15.06.2012 10:58 Uhr |
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@Deichgraf ich werde bei meiner nächsten Umfrage mehrere Links einfügen, um eine ausgewogene Meinungsbildung zuzulassen. Also Pro und Contra Meinung. Frage ist halt, wer liest die Links wirklich ;-)
Beim "Autor" bin ich davon ausgegangen, dass du den Autor der Umfrage meinst und der bin ja nun einmal ich ;-) |
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15.06.2012 11:22 Uhr |
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@Teufel100:
Nur um Mißverständnisse zu vermeiden: Ich halte die Umfrage für völlig in Ordnung!
Meine Kritik geht an den zitierten Blog (den ich wie schon gesagt ansonsten sehr schätze) - auf jeden Fall hat dol bestimmt nichts zu befürchten. |
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15.06.2012 17:03 Uhr |
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Das Ende ist es noch nicht. Aber doch ziemlich lästig.
Fakt ist: Sollte dieses Gesetz so kommen, ist es mit der paragraphenweise Kopie von Zeitungsartikeln hier zu Ende.
In der Tat die Zeit der bequemlichkeit ist wohl vorbei. Allerdings sowohl von Seiten der Rezipienten als auch von Seiten der Umfragesteller.
Ich sehe nämlich schon ein paar Vögel, die hier einen Link hierhin klatschen (ist auch weiterhin nicht verboten) irgendwelche Theorien aufstellen und behaupten diese würden durch den Artikel untermauert.
Ja es kommen lustige Zeiten auf uns zu. |
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15.06.2012 17:05 Uhr |
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Ich frage mich ernsthaft was mit den Altparteien los ist.
Reicht das bestehende Abmahnunwesen denn nicht schon aus? Muss man diese moderne Form der Wegelagerei unbedingt weiter ausbreiten?
Eines ist sicher - wenn der Entwurf so durchkommt, werden in den Abmahnkanzleien in ganz Deutschland die Champagnerkorken knallen! |
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15.06.2012 20:05 Uhr |
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Das Zitatrecht wird vom Entwurf explizit erwähnt und bleibt erhalten.
Nebelwerferei!
Till Kreutzer schreibt zu diesem Aspekt:
Zitat:Links sollen nach Aussage des Entwurfs weiterhin frei bleiben. Allerdings wäre das – angesichts des Schutzes einzelner Formulierungen und Überschriften durch das Leistungsschutzrecht – eindeutig nur auf die Angabe der reinen URL beziehen. Und das auch nur insoweit, als die URL nicht etwa die Überschrift enthält wie es zum Beispiel heute oft üblich ist (etwa: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Justizministerium-legt-Entwurf-fuer-neues-Leistungsschutzrecht-vor-1617614.html). Links, die mit einem Snippet kombiniert sind (wie in jeder Suchmaschine), werden ohnehin unter das Leistungsschutzrecht fallen.
Hieran ändert das Zitatrecht ebenso wenig wie die Tatsache, dass durch die weiten Formulierungen des Referentenentwurfs übliche Praktiken in der Blogosphäre, auf Twitter oder Facebook unter das Leistungsschutzrecht fallen dürften. Auch hierfür sorgt die Ausdehnung von Monopolrechten auf Snippets. Sofern ein Twitter-Nutzer gewerbliche Ziele verfolgt, fiele eine typische Meldung unter das Leistungsschutzrecht, wie zum Beispiel:
@zeitonline: „Schwarz-Gelb einigt sich auf Leistungsschutzrecht“ http://bit.ly/KtSSrf #lsr [der Teil in Anführungszeichen ist die Überschrift des Artikels]
Es wäre auch kein Zitat im urheberrechtlichen Sinne. Ebenso wenig wäre eine typische Blog-Meldung über das Erscheinen eines Artikels ein urheberrechtliches Zitat. Sie wäre aber eine Nutzung nach dem Leistungsschutzrecht. Wie zum Beispiel bei so einem Eintrag:
Habe gerade gesehen, dass Konrad Lischka auf Spiegel Online über das Leistungsschutzrecht (http://bit.ly/OHvhB8) berichtet. Er folgert: [Ab hier die Übernahme] „Die Regierungskoalition hat es in den drei Jahren Debatte nicht geschafft, die Unklarheiten bei dem Vorhaben auch nur zu benennen. In dem Protokoll des Koalitionsausschusses vom Sonntag fehlt jeder Hinweis auf neue Ideen, wie ein Leistungsschutzrecht aussehen könnte, das die Zitatfreiheit im Netz sichert und innovative Netzangebote fördert.“
Bislang sind solche Hinweise auf andere Publikationen frei, weil ein solcher Absatz unterhalb der urheberrechtlichen Schöpfungshöhe liegt – und nicht wegen des Zitatrechts. Das Zitatrecht würde hier nicht greifen, weil die Übernahme länger ist als der eigene Text. Das heißt, dass ein (gewerblicher) Blogger nach Einführung des LSR eine Lizenz benötigen würde, weil es sich bei dem Satz um einen Teil des Presseerzeugnisses handelt, der zwar nicht unter das Urheberrecht, aber das LSR fallen würde.
Ohnehin ist das Zitatrecht kein Ersatz oder Ausgleich für die Schöpfungshöhe, die dafür sorgen soll, dass Sprache an sich nicht monopolisiert werden kann. Das Zitatrecht sieht bestimmte – im Detail sehr komplizierte – Regeln vor, die bei der Übernahme ungeschützter Snippets nicht einzuhalten sind. Vor allem aber ist das Zitatrecht nicht dafür da, eigene Formulierungen zu erlauben, sondern dafür, fremde Formulierungen zu verwenden (z. B. online zu publizieren oder in einem Buch), um sich damit auseinanderzusetzen. Es ist ein erheblicher Unterschied, ob eine Überschrift erst monopolisiert wird und dann vom Monopol eng begrenzte Ausnahmen gewährt werden oder ob sie gänzlich frei von Rechten ist.
http://irights.info/?q=content/referentenentwurf-zum-leistungsschutzrecht-eine-erste-ausfuhrliche-analyse |
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16.06.2012 00:06 Uhr |
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@ sol.
Absolute Zustimmung!
Man zitiert Satz - aber nicht Paragraphenweise.
Ein Zitat beschränkt sich auf das Notwendigste, gehört eingebettet in einen eigenen Textbeitrag zu dessen Untermauerung es gebraucht wird. Das haben hier einige NIE verstanden. Die meinen nur weil sie das absolute Maximum von 1/3 des Originaltextes respektieren, hätten sie rechtsgültig zititert.
Dabei haben sie schlicht 1/4 des Ursprungstextes einfach so übernommen. Sowas ist fahrlässig, hirnverbrannt und wird von den Moderatoren in Zukunft gestoppt werden müssen, oder einer dieser irren Abmahnheinis wird das für uns erledigen. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 16.06.2012 02:08 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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16.06.2012 07:27 Uhr |
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Nein, das bedeutet es nicht. Es ist ein Anti-Google-Gesetz, wenn man genau hinschaut. Diskussionsplattformen werden auch weiterhin kein Problem haben. Das Gesetz ist jedoch mal wieder der Beweis für gut gemachte Lobbyarbeit (Springer und Co.) und schlechte Politikerarbeit, die sich von einer Lobby mal wieder maßgeschneiderte Gesetze vorgeben lassen. |
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GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
LPP |
Volk, Sonstige |
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