Leitfaden Wahlen
Text neu:
B) Wahlablauf
1) Anmeldung einer Kandidatur
Bei der Anmeldung muss angegeben werden:
• Kanzlerkandidat
• Vizekanzlerkandidat
• Wahlinitiative
2) Rücktritt von Kandidatur oder Amt
Tritt ein Kandidat von seiner Kandidatur zurück oder wird sein Account inaktiviert oder gelöscht, so scheidet er aus.
Scheidet ein Kanzlerkandidat vor der Wahl aus, so verfällt die Kandidatur. Scheidet er während der laufenden Wahl aus, so werden alle Stimmen regulär ausgezählt. Gewinnt ein bereits ausgeschiedener Kanzlerkandidat die Wahl, oder scheidet der siegreiche Kanzlerkandidat zwischen Ende der Wahl und Amtsübergabe aus, so ist der Nächstplatzierte Wahlsieger.
Scheidet ein amtierender Kanzler durch Rücktritt oder Inaktivierung oder Löschung aus, so übernimmt der Vizekanzler das Amt. Erklärt der Vizekanzler seinen Rücktritt, so findet im Folgemonat die Wahl statt. Der Vizekanzler ist bei Übernahme des Amtes des Kanzlers berechtigt einen Vizekanzler zu ernennen.
3) Wahltermin und Fristen
Die Kanzlerwahl findet alle 4 Monate statt. Ist das Kanzleramt vakant, so kann eine vorgezogene Neuwahl im Folgemonat des Rücktritts/Ausscheidens statt.
Die Wahl beginnt am 1. eines Monats um 20.00 Uhr und dauert bis zum 8. des Monats um 20.00 Uhr.
Die Frist zur Anmeldung einer Kandidatur endet am 20. des Vormonats um 23.59 Uhr.
Text alt:
B) Wahlablauf
1) Anmeldung einer Kandidatur
Bei der Anmeldung muss angegeben werden:
• Kanzlerkandidat
• Wahlinitiative
2) Rücktritt von Kandidatur oder Amt
Tritt ein Kandidat von seiner Kandidatur zurück oder wird sein Account inaktiviert oder gelöscht, so scheidet er aus.
Scheidet ein Kanzlerkandidat vor der Wahl aus, so verfällt die Kandidatur. Scheidet er während der laufenden Wahl aus, so werden alle Stimmen regulär ausgezählt. Gewinnt ein bereits ausgeschiedener Kanzlerkandidat die Wahl, oder scheidet der siegreiche Kanzlerkandidat zwischen Ende der Wahl und Amtsübergabe aus, so ist der Nächstplatzierte Wahlsieger.
Scheidet ein amtierender Kanzler durch Rücktritt oder Inaktivierung oder Löschung aus, so ist das Kanzleramt bis zum nächsten Wahltermin vakant.
3) Wahltermin und Fristen
Die Kanzlerwahl findet alle 4 Monate statt. Ist das Kanzleramt vakant, so kann eine vorgezogene Neuwahl per Doliszit beschlossen werden. Hierfür muss das Doliszit allerdings spätestens am 10. des Vormonats des vorgezogenen Wahltermins beendet sein. Eine Verschiebung der Kanzlerwahl ist per Doliszit nicht möglich.
Die Wahl beginnt am 1. eines Monats um 20.00 Uhr und dauert bis zum 8. des Monats um 20.00 Uhr.
Die Frist zur Anmeldung einer Kandidatur endet am 20. des Vormonats um 23.59 Uhr.
Leitfaden Regierung
Neu:
2) Rücktritt
Der Kanzler kann jederzeit freiwillig zurücktreten. In diesem Fall kann der Vizekanzler das Amt übernehmen. Alles Weitere regelt der Leitfaden Wahlen.
Alt:
2) Rücktritt
Der Kanzler kann jederzeit freiwillig zurücktreten. In diesem Fall bleibt das Amt vakant, bis es zu Neuwahlen kommt. Alles weitere regelt der Leitfaden Wahlen.