Soll die per Redax-Verordnung eingeführte Regelung des Government Fun Package (GFP) bzgl. Regierungsverordnungen aufgehoben werden?

Begründung der Antragsteller für die Aufhebung der Redax-Verordnung:

Die Einführung einer erheblichen Kompetenzerweiterung der dol-Regierung (siehe Anlage) sollte intensiver diskutiert werden und auf eine breite demokratische Zustimmung stoßen. Die schnelle Einführung per Redax-Verordnung kommt diesem Anliegen nicht entgegen. Wir bezweifeln nicht das Recht der Betreiber, Reformen durchzuführen und letztendlich Entscheidungen zu treffen, glauben aber, dass möglichst vielen Dolern in dieser konkreten Frage die Möglichkeit und Zeit gegeben werden sollte, über einen wichtigen Teil von dol2day mitzuentscheiden und ihre Anregungen und ihre Kritik einzubringen.

Das schließt nicht aus, dass bei einer Mehrheit für die Aufhebung der Redax-Verordnung das vorgeschlagene Instrument der Regierungsverordnungen danach durch ein regelkonformes Doliszit eingeführt werden kann.

Anlage:

Die durch Basisdoliszit aufzuhebende Passage aus dem dol2day-Gesetzbuch - Leitfaden Regierung - lautet:

"Als Organ der Exekutive kann die Regierung Verordnungen erlassen, die die Änderung dieses Gesetzbuches zum Gegenstand haben. Eine Verordnung muss sich auf die Abänderung, Entfernung oder Hinzufügung einer einzigen Seite des Gesetzbuches beschränken und gilt als erlassen, sobald ihr Text an den Redaktionsaccount übermittelt, der Empfang von zwei Redakteuren per dol-Mail bestätigt und die Verordnung daraufhin im Wortlaut via Communityrundmail verkündet worden ist. Eine erlassene Verordnung tritt nach Ablauf von zwei Wochen in Kraft, sofern binnen dieser Frist weder die Redaktion ein Veto eingelegt noch die Community per Doliszit die Aufhebung selbiger Verordnung beschlossen hat. Die Regierung kann nicht mehr als eine Verordnung gleichzeitig erlassen, zudem darf auf eine erlassene Verordnung frühestens nach 14 Tagen die nächste folgen. Wird ein Basisdoliszit angestrengt, das einzig und explizit die Aufhebung einer noch nicht in Kraft getretenen Verordnung zum Gegenstand hat, entfallen der Prüfungsanspruch der Regierung sowie die übliche Mitgliederbefragung, sodass das Doliszit unmittelbar nach Erreichen des notwendigen Unterstützerquorums gestartet wird. Die Leitfäden "Regierung" und "Wahlen" sind durch Verordnungen unberührbar."

---- Mindestens 14 wahlberechtigte Dol-Mitglieder müssen dem Basisdoliszittext bis zum 5.5.2013, 13 Uhr, zustimmen, damit das Basisdoliszit gestartet werden kann.