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Fragenübersicht Sollte man im Hintergrund einer Umfrage, in der man Fachwörter oder im Zweifel nicht allgemein bekannte Termini verwendet, eine kurze Erklärung derselben anbringen?
1 - 19 / 19 Meinungen
02.08.2019 12:24 Uhr
Da das ja auf die Umfrage zur lohnabhängigen Beschäftigung abzielte nochmal hier der Hinweis: Das ist kein nicht allgemein bekannter Begriff.

Ganz im Allgemeinen kommt es drauf an. Im Grundsatz greife ich aber nötigenfalls auch zu Google, finde ich jetzt nicht wahnsinnig schlimm. Oder ich halte mich halt raus, wenn ich den Begriff nicht kenne, aber Gefahr laufe, einer völligen Fehlinterpretation zu erliegen.
02.08.2019 12:24 Uhr
Ja, eindeutig. Wer teilnehmeroffen diskutieren will, sollte sicherstellen, dass alle Teilnehmer dieselbe Grundlage haben.
02.08.2019 12:25 Uhr
Manchmal genügt es schon, nicht hinter jedem unbekannten Begriff eine klassenkämpferische Sozialistenverschwörung zu wittern.
02.08.2019 12:25 Uhr
Zitat:
Das ist kein nicht allgemein bekannter Begriff.

Das zweifle ich immer noch an.
Gerade bei den Kollegen kurz eruiert, bis auf den Chef kannte das keiner.
02.08.2019 12:26 Uhr
Zitat:
kurz eruiert


Bitte keinen Schweinkram hier.
02.08.2019 12:36 Uhr
Zitat:
Bitte keinen Schweinkram hier.


Keine Gefahr - den Begriff kennt hier offensichtlich Keiner...
02.08.2019 12:39 Uhr
Zitat:
Das zweifle ich immer noch an.
Gerade bei den Kollegen kurz eruiert, bis auf den Chef kannte das keiner.


Ich habe mich jetzt mal durch die Curricula einiger Berufsausbildungen geklickt (da ich den Begriff ja selbst erstmals in der Berufsschule gehört habe): Nach wenigem Suchen stellte ich fest, dass dieser Begriff zum Unterrichtsstoff unter anderem für die Ausbildungsberufe Verwaltungsfachangestellter, Berufe der Systemgastronomie (!), Bankkaufmann ist; zudem steht es in den Lehrplänen vieler Länder im Bereich der Fachoberschulen, also weiterführenden Schulen nach der Sekundarstufe, die keine Gymnasien sind; im Land Berlin ist es Teil des Lehrplans für Ausbildungen im Bereich der Sozialpädagogik. Im Freistaat Bayern (ist nur eine Stichprobe) ist Teil des Lehrplans Wirtschaft und Recht für die Klassenstufe neun der Umgang mit grundlegenden Vorschriften im Arbeitsrecht und dem Umgang mit Lohn und Gehalt.

So ganz eindeutig ist es also nicht...
02.08.2019 12:40 Uhr
Zitat:
Curricula


Was hat denn der alte römische Kaiser mit seinen Sex-Exzessen hier zu suchen?
02.08.2019 12:46 Uhr
Zitat:
Zitat:
Curricula


Was hat denn der alte römische Kaiser mit seinen Sex-Exzessen hier zu suchen?


Sie denken zu sehr in Exzessen, Herr Nordisch!
02.08.2019 12:52 Uhr
Zitat:
Sie denken zu sehr in Exzessen, Herr Nordisch!


02.08.2019 12:53 Uhr
Könnte man die Aussagen oben bitte mal adäquat verifizieren? Mir scheint, nicht jeder fühlt sich hier gemüßigt, sich eines elaborierten Codes zu bedienen!
02.08.2019 12:54 Uhr
Wer nicht in der Lage ist, gewisse Begriffe zu ergooglen, der sollte lieber sich in ein Wendy und Pferdforum zurückziehen.

Variante I ist, dass man sich es ergoogelt oder erfragt. Alles andere ist wohl wirklich unwürdig für einen Kultureuropäer.
02.08.2019 12:56 Uhr
Lohnabhängige Beschäftigung. Also bitte, ob das jetzt ein marxistischer Kampfbegriff ist oder nicht. Was kann es schon bedeuten.

Das jemand in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis ist, also einen Lohn erhält.

02.08.2019 12:57 Uhr
Sollte ich die Begriffe demnächst verwenden, hier schon mal die Erklärung:

Jedes Mitglied einer Gesellschaft ist zugleich Subjekt und Objekt von Handlungsorientierungen. Die gegenseitige Abhängigkeit der Gesellschaftsmitglieder wird „Interdependenz“, die Verflechtung und wechselseitige Durchdringung ihrer Handlungen „Interpenetration“ genannt. Wenn bisher unverbundene Personen und soziale Sachverhalte in Zusammenhänge gebracht werden, entsteht ein soziales System.

02.08.2019 13:00 Uhr
Zitat:
also einen Lohn erhält.


Nein, nein, Türkismagenta - es kann auch ein Gehalt sein. Wir haben doch gelernt: Nutze lieber die Vokabel "Entgelt".

So - schließlich sollen meine kleinen Einwürfe nachhaltig sein.
02.08.2019 13:01 Uhr
Halte ich selten für notwendig. Jeder kann auch googeln.
02.08.2019 13:03 Uhr
In Österreich heißt die Vollstreckung (z.B. bei der Pfändung) Exekution. Bin kein Österreicher, aber meine Frau hat das mal beruflich in Österreich durchgezogen. Sie war zuerst erschrocken, als ihr der österreichische Beamte am Telefon versichert hat, die beantragte Exekution sei vollzogen. :-)
02.08.2019 13:08 Uhr
Zitat:
In Österreich heißt die Vollstreckung (z.B. bei der Pfändung) Exekution. Bin kein Österreicher, aber meine Frau hat das mal beruflich in Österreich durchgezogen. Sie war zuerst erschrocken, als ihr der österreichische Beamte am Telefon versichert hat, die beantragte Exekution sei vollzogen. :-)


Das heißt der Running gag wäre dann, dass man in Deutschland anruft und sagt, ihre Exekution wird gerade vollzogen und im Hintergrund platzt einer eine Plastiktüte (Plastiksackerl) ? *g*

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 02.08.2019 13:09 Uhr. Frühere Versionen ansehen
02.08.2019 13:13 Uhr
Bei der intendierten Realisierung der linguistischen Simplifizierung des regionalen Idioms resultiert die Evidenz der Opportunität extrem apparent, den elaborienten und quantitativ opulenten Usus nicht assimilierter Xenologien konsequent zu eliminieren.
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  CKP, KDP   UNION   NIP   LPP
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