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Fragenübersicht Wie findest Du es, wenn Verstorbene mitteilen, dass ein Beschluss betreffend ihres Status aufgehoben wurde?
1 - 8 / 8 Meinungen
08.06.2023 11:21 Uhr
Ich lasse euch mal schreiben, später erzähle ich euch die Geschichte dazu.
08.06.2023 11:22 Uhr
Da kommen wir auf das juristisch heftig umstrittene Gebiet der Rechtsfähigkeit von Geistern. Ein mutiger und wie ich meine richtungsweisender Beschluss.
08.06.2023 11:31 Uhr
Geschichte ist jene, dass der Herr 1944 in Rumänien im Namen der Wehrmacht in Bukarest war und dort nach dem Umsturz in Gefangenschaft geriet und in Verdacht kam Spionage oder sowas betrieben zu haben. Er war in Wahrheit ein harmloser Bote.

Ein Rückkehrer meldete seinen Tod. Ging davon aus, dass er die sowjetischen Geheimdienstkeller nicht überlebt hat.

1953 kommt er doch nach Hause. Und ist für Tod erklärt. Tragische Geschichte.

Der Eintrag samt seiner Anführungszeichensetzung ist Welt. Wie ich das seinem Sohn zeigte lachten wir beide. Auch wenn uns menschliche Drama des Vaters sehr bewusst war.
08.06.2023 11:32 Uhr
Zitat:
Wie ich das seinem Sohn zeigte lachten wir beide. Auch wenn uns menschliche Drama des Vaters sehr bewusst war.


Muss dem Beamten, der das so eingetragen hat, ähnlich gegangen sein.
08.06.2023 12:01 Uhr
Kommt vor, dass jemand, der für tot erklärt wurde, wieder auftaucht. Könnte bei Karl-Erivan Haub (Tengelmann, Obi, Kik usw.) auch noch passieren. Der kam als versierter Skifahrer nicht vom Ski fahren zurück, wurde gesucht und dann schließlich für tot erklärt. Mittlerweile soll es im Bereich des Möglichen liegen, dass er sich in Russland oder China aufhält.
08.06.2023 12:18 Uhr
Zitat:
Da kommen wir auf das juristisch heftig umstrittene Gebiet der Rechtsfähigkeit von Geistern. Ein mutiger und wie ich meine richtungsweisender Beschluss.


Also, wenn ich die Geschichte durchlese, die Anubis nachgeliefert hat, kommen wir eigentlich überhaupt gar nicht auf dieses Gebiet.

Ein für tot Erklärter ist nicht verstorben, wenn er noch lebt und dies dann auch zu erkennen gibt. Sowas schafft nicht mal ein Verwaltungsakt. Das ist eben die Grenze der Fiktionswirkung.

Postmortaler Persönlichkeitsschutz ist aber natürlich wichtig und natürlich kann ein Mensch Zeit seines Lebens Willenserklärungen auch über den Tod hinaus abgeben.
08.06.2023 12:24 Uhr
Zitat:
und natürlich kann ein Mensch Zeit seines Lebens Willenserklärungen auch über den Tod hinaus abgeben.


Definitiv zum Beispiel die Generalvollmacht.

Wäre dem nicht so, könnte ein Nachkomme erst Rechtsgeschäfte im Namen des Verstorbenen (z.B. Kündigung von Versicherungen) tätigen, wenn der Erbschein vorliegt. Und das kann unter Umständen lange dauern.
08.06.2023 12:28 Uhr
Zitat:
Zitat:
und natürlich kann ein Mensch Zeit seines Lebens Willenserklärungen auch über den Tod hinaus abgeben.


Definitiv zum Beispiel die Generalvollmacht.

Wäre dem nicht so, könnte ein Nachkomme erst Rechtsgeschäfte im Namen des Verstorbenen (z.B. Kündigung von Versicherungen) tätigen, wenn der Erbschein vorliegt. Und das kann unter Umständen lange dauern.


Genau, ein sehr gutes Beispiel.

Und man kann es auch in eine Richtung allgemeiner machen: Abgegebene Angebote erlöschen nicht dadurch, dass der Antragende stirbt (§ 130 Abs. 2, 153 BGB).
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