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Fragenübersicht Bei Polizeikontrolle auf A 10: 32-Jähriger mit gestohlenen Bierkrügen aus Bayern erwischt. - Hast du auch schon einmal ein Bierkrug mitgehen lassen?
1 - 11 / 11 Meinungen
30.08.2022 16:18 Uhr
Ja, muss ich gestehen.
Als 17-jähriger habe ich auf dem Dorfest einen Maßkrug meiner Lieblingsbrauerei mitgehen lassen.
30.08.2022 16:18 Uhr
Ja, habe ich - wenn mir der Aufdruck gefiel. Allerdings nicht aus dem Restaurant, sondern auf Dorffesten o.ä.

Da zahlt man zuweilen 2 Euro für das Pfand. Das scheint mir ein angemessener Preis für ein Glas zu sein.
30.08.2022 16:21 Uhr
Ja Anfang der 90er habe ich mal ein Bierglas mitgehen lassen, weil ich keine Lust hatte auf die Pfanderstattung zu warten.
30.08.2022 16:27 Uhr
Ich bin entsetzt! Alles Kriminelle hier!
Gut, dass ich nur Aschenbecher (meist in Italien) mitgehen lasse...
30.08.2022 18:19 Uhr
Ich gestehe. Ich habe einen original-bayerischen-Bierkrug auf einem Dorffest mitgehen lassen. Allerdings habe auch ich Pfand dafür bezahlt.
30.08.2022 18:21 Uhr
Ups - in einem Hotel auf Rügen habe ich vor etlichen Jahren mal ein tolles Störtebeker-Weizenglas mitgehen lassen. Ich muss zu meiner Entschuldigung allerdings anbringen, dass ich zum Zeitpunkt etwas angetüddelt war.

Ich bin somit Wiederholungstäter. (2 Biergefäße innerhalb von 12 Jahren) - sperrt mich weg...
30.08.2022 18:26 Uhr
Zitat:
Ups - in einem Hotel auf Rügen habe ich vor etlichen Jahren mal ein tolles Störtebeker-Weizenglas mitgehen lassen. Ich muss zu meiner Entschuldigung allerdings anbringen, dass ich zum Zeitpunkt etwas angetüddelt war.

Ich bin somit Wiederholungstäter. (2 Biergefäße innerhalb von 12 Jahren) - sperrt mich weg...


Gewerbsmäßigkeit
30.08.2022 18:49 Uhr
Zitat:
Zitat:
Ups - in einem Hotel auf Rügen habe ich vor etlichen Jahren mal ein tolles Störtebeker-Weizenglas mitgehen lassen. Ich muss zu meiner Entschuldigung allerdings anbringen, dass ich zum Zeitpunkt etwas angetüddelt war.

Ich bin somit Wiederholungstäter. (2 Biergefäße innerhalb von 12 Jahren) - sperrt mich weg...


Gewerbsmäßigkeit


Nach der Rechtsprechung liegt ein gewerbsmäßiger Diebstahl vor, wenn der Täter mit der Absicht handelt, sich aus der wiederholten Begehung von Diebstählen bzw. Betrügereien eine fortlaufende Einnahmequelle von einigem Umfang und einiger Dauer zu verschaffen.

Passt bei zwei Biergefäßen innerhalb von 12 Jahren kaum. Ich glaube ich würde in Berufung gehen, wenn das Gericht mich dafür verdonnern würde.
30.08.2022 18:53 Uhr
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Ups - in einem Hotel auf Rügen habe ich vor etlichen Jahren mal ein tolles Störtebeker-Weizenglas mitgehen lassen. Ich muss zu meiner Entschuldigung allerdings anbringen, dass ich zum Zeitpunkt etwas angetüddelt war.

Ich bin somit Wiederholungstäter. (2 Biergefäße innerhalb von 12 Jahren) - sperrt mich weg...


Gewerbsmäßigkeit


Nach der Rechtsprechung liegt ein gewerbsmäßiger Diebstahl vor, wenn der Täter mit der Absicht handelt, sich aus der wiederholten Begehung von Diebstählen bzw. Betrügereien eine fortlaufende Einnahmequelle von einigem Umfang und einiger Dauer zu verschaffen.

Passt bei zwei Biergefäßen innerhalb von 12 Jahren kaum. Ich glaube ich würde in Berufung gehen, wenn das Gericht mich dafür verdonnern würde.


Ist doch nur ein Regelbeispiel. Dem kreativen Amtsrichter fällt bestimmt was ein. Man könnte dann aber auch direkt über Sprungrevision nachdenken.
30.08.2022 18:54 Uhr
Nach § 248a StGB wird der Diebstahl einer geringwertigen Sache nur auf Antrag des Betroffenen verfolgt. „Geringwertig“ sind Sachen, die einen Wert von unter 50 € haben.
30.08.2022 18:57 Uhr
Zwei Biergläser
Zitat:
Nach § 248a StGB wird der Diebstahl einer geringwertigen Sache nur auf Antrag des Betroffenen verfolgt. „Geringwertig“ sind Sachen, die einen Wert von unter 50 € haben.


Kann man so nicht sagen. Da werden auch 30, teilweise sogar nur 20 EUR von manchen Richtern vertreten
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   LPP
  Volk, Sonstige
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