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Fragenübersicht Findest Du es gut, dass die grüne Ministerin Paus nun den §218 zu Fall bringen will?
1 - 8 / 8 Meinungen
04.07.2022 11:14 Uhr
Ich finde es gar nicht gut, wenn man hier eine zu freie Variante vertritt. Ich halte den Lebensschutz für wichtig. Man sollte immer den Lebensschutz in erster Linie stehen. Man sollte ebenso auch die Gesundheit der Mutter einkalkulieren, aber nie vergessen, dass es sich um Leben und nicht einem Zellhaufen handelt. Abtreibung ist in letzter Instanz auch Mord.
04.07.2022 11:20 Uhr
Ich habe am WE einen Artikel gelesen, der sich mit der Realität in Deutschland befasste. Tenor war "Wer eine Abtreibung will, bekommt sie auch, unabhängig vom StGB."

Das kann so natürlich auch nicht sein und erfordert dann auch eine Anpassung.
04.07.2022 11:31 Uhr
Der Begriff "Abtreibung", der in den Medien immer wieder angeboten wird ist sehr negativ besetzt.
Die "Unterbrechung einer Schwangerschaft" oder der "Schwangerschaftsabbruch" läßt meiner Meinung nach entsprechende Emotionen, die in Diskussionen auch hochkochen können, beiseite und konzentriert sich auf vielfache sachliche Begründungen.
Von "Mord" sollte nicht ausgegangen werden, eher von einer verantwortungsbewußten und schweren Entscheidung,die vor allem die Frau letztendlich allein treffen muß.

Eine gesetzliche Grundlage ist unabdinglich dafür.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 04.07.2022 11:32 Uhr. Frühere Versionen ansehen
04.07.2022 13:14 Uhr
Zitat:
Eine gesetzliche Grundlage ist unabdinglich dafür.

Warum?
04.07.2022 13:16 Uhr
Zitat:


Unterbrechung einer Schwangerschaft



So ein Unsinn. Diese Formulierung suggeriert, dass die Schwangerschaft nach der Unterbrechung fortgesetzt werden könnte.
04.07.2022 13:17 Uhr
Zitat:


Eine gesetzliche Grundlage ist unabdinglich dafür.



Warum? Es gibt doch eine gesetzliche Grundlage.
04.07.2022 13:18 Uhr
Zitat:


läßt meiner Meinung nach entsprechende Emotionen, die in Diskussionen auch hochkochen können, beiseite





Es hindert dich niemand, deine Emotionen außen vor zu lassen.
04.07.2022 13:50 Uhr
Die Abschaffung des § 218a finde ich gut, den strafrechtlichen Schutz des vorgeburtlichen Lebens würde ich aber nicht gänzlich streichen wollen. Ich bin der Meinung, dass bis zu einem gewissen definierten Punkt der Schwangerschaftsabbruch straflos sein sollte und innerhalb dieses Zeitraums auch nicht Materie des Strafrechts sein sollte. Alles was über diesen zu definierenden Zeitraum hinausgeht würde ich aber schon dem strafrechtlichen Schutz mit entsprechenden Ausnahmevorschriften unterwerfen (psychische Unerträglichkeit der Kindesgeburt, erhebliche Gesundheitsgefährdung usw.).

Was der richtige Zeitpunkt ist, sollte meiner Meinung nach möglichst streng medizinisch definiert werden und weniger politisch.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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