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Fragenübersicht Wie bewertest Du das Urteil es EuGH zur Indexierung der österreichischen Familienbeihilfe?
1 - 5 / 5 Meinungen
16.06.2022 21:35 Uhr
Von Anfang an war klar, dass dieses xenophope Gesetz der OevP/FPOe-"Regierung" nicht halten wird. Hat schon jemand ausgerechnet, wie viel jetzt nachzuzahlen ist (samt Zinsen)?
16.06.2022 21:39 Uhr
Dafür brauchte es das Urteil nicht, das wusste schon davor jeder.
16.06.2022 21:43 Uhr
Die Grundidee halte ich nicht für falsch, da die Frage doch lautet, dass man jemanden damit unterstützen, aber nicht alimentieren soll.

1 Euro aus Österreich ist in Ungarn 1,79 Euro wert. Um mal ein Bespiel zu nehmen. Das heißt, es wäre ein Abwertung an die regionalen Bedürfnisse durchaus korrekt. Eine Aufwertung wie z.b gegenüber der Schweiz wäre auch in Kraft getreten.
16.06.2022 21:50 Uhr
Zitat:


Um mal ein Bespiel zu nehmen



Und welche Konstellation ist wohl zahlenmäßig häufiger? AT + Balkanland oder AT + CH?

Auch die FPÖVP-Regierung kann nicht indirekt darüber verfügen, in welchem Land jemand wohnt.
16.06.2022 21:52 Uhr
Zitat:
Zweck der Familienbeihilfe ist es, einen Ausgleich zu schaffen zwischen Eltern, die den Unterhalt für ihre Kinder finanzieren und Personen, die keinen Unterhalt für Kinder zu leisten haben.

Das Familienlastenausgleichsgesetz sieht für Kinder mit einer erheblichen Beeinträchtigung erhöhte Familienbeihilfe vor. Der Erhöhungsbetrag ist ein Zuschlag zur Familienbeihilfe.


http://www.ooe.lebenshilfe.org/lebenshilfe/index.php/familienbeihilfe.html#:~:text=Zweck%20der%20Familienbeihilfe%20ist%20es,erheblichen%20Beeintr%C3%A4chtigung%20erh%C3%B6hte%20Familienbeihilfe%20vor.

Zweck ist es also eine Familie zu unterstützen und nicht diese zu alimentieren.

  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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