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Fragenübersicht Bundesverwaltungsgericht: Einbürgerung ist trotz Zweitehe möglich! Ein gutes Urteil?
1 - 8 / 8 Meinungen
31.05.2018 13:40 Uhr
Ich bin kein Jurist und ich gehe davon aus, dass die Urteilsbegründung nicht am Biertisch geschrieben wurde.
Die Biertischstrategen hingegen werden vermutlich aufheulen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 31.05.2018 13:44 Uhr. Frühere Versionen ansehen
31.05.2018 14:18 Uhr
Ich halte dieses Urteil für ausgesprochen schlecht.
31.05.2018 15:45 Uhr
Wie schön, daß LÜGEN und VERSCHWEIGEN so großzügig belohnt werden in Deutschland!

31.05.2018 16:34 Uhr
Keine Ahnung. Widerspricht denn eine im Ausland geschlossene Zweitehe der Freiheitlich-demokratischen Grundordnung hierzulande? Darf bezweifelt werden.
Vielleicht hätte man ihn lieber wegen erwiesener Dummheit ausbürgern sollen. Eine Ehefrau ist ja schon teuer, wer noch ne zweite ehelicht, kann nicht ganz dicht sein.
31.05.2018 18:05 Uhr
Die Zweitehe ist ein Bekenntnis zum Hass auf Ungläubige und zur Verachtung der hiesigen Rechtsordnung. Ein krasses Fehlurteil-
31.05.2018 19:46 Uhr
Zitat:
Wie schön, daß LÜGEN und VERSCHWEIGEN so großzügig belohnt werden in Deutschland!



Was hast du denn schon abstauben können?
01.06.2018 01:01 Uhr
Die Familienverhältnisse des Mannes unterscheiden sich eigentlich nicht von denen unseres neuen Bundesinnenministers.
01.06.2018 09:47 Uhr
"Den Fall des Syrers verwies das Bundesverwaltungsgericht an den Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim zurück. Der VGH muss nun prüfen, ob der Syrer zum Zeitpunkt der Rücknahme seiner Einbürgerung einen Einbürgerungsanspruch hatte."

[Zitat aus dem Artikel - ich hoffe, ich habe es richtig im Kopf und man darf aus dem SPIEGEL auszugsweise zitieren]

> Das BVG hat im Endeffekt darauf hingewiesen, dass die Rechtslage hier nicht so eindeutig ist. Die Sache ist noch nicht endgültig geklärt. Insofern für mich kein Aufreger.
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