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Fragenübersicht Sollten ehemalige KZ-Wächter heute noch eine Haftstrafe verbüßen?
1 - 14 / 14 Meinungen
21.02.2021 00:15 Uhr
Dem Artikel nach braucht es also eine Aussage, um Anklage zu erheben? Wenn ja, können alle Nazis aufatmen?

Das die Ausweisung nichts mit Kriegsverbrechern zu tun haben finde ich etwas zynisch. Die USA waren ein guter Unterschlupf für Kriegsverbrecher aus Deutschland.
21.02.2021 04:02 Uhr
Ohne wenn und aber sollten alle ehemaligen Kriegsverbrecher vor Gericht gestellt werden. Jeder hat eine zweite Wahl. Es gab sicher nicht wenige die für die zweite Wahl ihr Leben gelassen haben.
21.02.2021 06:16 Uhr
Ich finde das schwierig zu beurteilen.

Dieser Mann war 1945 19 oder 20 Jahre alt.

Dann müsste er vor ein Jugendgericht und dort müsste berücksichtigt werden wie er beeinflusst worden ist.

Für mich ist entscheidend wie er als Erwachsener gedacht hat.

Ich weiß von einer Sekretärin aus dem engsten Umfeld von Hitler, dass sie lange dachte sie sei zu jung gewesen um alles zu verstehen.

Dann sei ihr klar geworden, dass sie der gleiche Jahrgang wie Sophie Scholl ist und hat ihre Meinung geändert.
21.02.2021 09:37 Uhr
Es muss natürlich zunächst untersucht werden, ob sie als Heranwachsende überhaupt die charakterliche Reife eines Erwachsenen hatten. Ansonsten und falls sie noch Jugendliche waren müssen sie natürlich mit 95+ Jahren nach dem Jugendstrafrecht behandelt werden.
21.02.2021 09:46 Uhr
Zum x-ten Mal ja! Der Skandal ist die späte Strafverfolgung und Anklageerhebung und nicht das Alter der Angeklagten. In einer anderen Diskussion wurde über die drastische Verschärfung des Sexualstrafrechts in Frankreich diskutiert und seitens der Nazis sogar die Todesstrafe gefordert, wie sollte man dann mit den Rädchen im Getriebe eines Menschenvernichtungssystems umgehen? Da sieht man die Verlogenheit der heutigen Faschisten.
21.02.2021 09:53 Uhr
Wenn die Taten noch verfolgbar und nicht verjährt sind hat ein Gericht über den ausermittelten Sachverhalt zu entscheiden. In diesem Augenblick gibt es keinen Ermessensspielraum mehr.

Ein solches Verfahren ist dann auch dafür da um zu klären, ob die Person zum Zeitpunkt der Tatbegehung voll schuld- und einsichtsfähig war und ob Jugendstrafrecht anzuwenden ist.
22.02.2021 08:04 Uhr
Kommt auf den Einzelfall an. Wenn es gesundheitlich nicht möglich ist, kann man die Vollstreckung ja aussetzen. Das sollte bei fast allen Tätern der Fall sein, glaube ich.
22.02.2021 08:08 Uhr
Zitat:
Kommt auf den Einzelfall an. Wenn es gesundheitlich nicht möglich ist, kann man die Vollstreckung ja aussetzen. Das sollte bei fast allen Tätern der Fall sein, glaube ich.


Ich glaube bei den heutigen letzten Prozessen dieser Art kommt es nur noch auf eine symbolische Strafe an. Einen Greisen steckt man nicht mehr in den Kerker, ob gesund oder nicht.

Die Strafe als solche, auch wenn sie symbolisch ist, halte ich aber nach wie vor für richtig.
22.02.2021 08:17 Uhr
Zum ersten Punkt wurde hier richtig erwähnt, dass zum damaligen Zeitpunkt astreines Jugendstrafrecht anzuwenden war und ist.

Die Frage der Anklage und der Haft wurde ich trennen.

Die Verantwortung würde ich schon verhandeln und würde ich auch mal mit einem Urteil bedenken.

So ist zumindest derjenige vor Gericht gestanden und hat sich seiner Taten stellen müssen.

Ob ich dann sage: "Der Angeklagte muss aufgrund seines Alters und seiner Gesundheit die Strafe nicht antreten" ist dann der weitere Punkt.

Ich denke, verhandelt sollte werden.
22.02.2021 08:23 Uhr
Mord verjährt nicht und wer Mittäter war, der wird bestraft. So sollte es sein.
22.02.2021 15:53 Uhr
Macht ruhig, mir egal. Ihr macht ja doch was ihr wollt.

Ich hoffe aber, es wird ihm eine Lehre sein und er wird es nie wieder tun.
22.02.2021 16:37 Uhr
Zitat:
Ich finde das schwierig zu beurteilen.

Dieser Mann war 1945 19 oder 20 Jahre alt.

Dann müsste er vor ein Jugendgericht und dort müsste berücksichtigt werden wie er beeinflusst worden ist.

Für mich ist entscheidend wie er als Erwachsener gedacht hat.

Ich weiß von einer Sekretärin aus dem engsten Umfeld von Hitler, dass sie lange dachte sie sei zu jung gewesen um alles zu verstehen.

Dann sei ihr klar geworden, dass sie der gleiche Jahrgang wie Sophie Scholl ist und hat ihre Meinung geändert.


Ausnahmen würde ich nur für Wehrmachtssoldaten gegen Ende des Krieges machen, denn da wurden dann alle eingezogen. Der Krieg war eh verloren, also sollte es möglichst wenig Zeugen geben. Ich weiß es nicht, aber ich glaube kaum das Soldaten der Wehrmacht im KZ Dienst hatten.
22.02.2021 16:41 Uhr
Zitat:
Zitat:
Kommt auf den Einzelfall an. Wenn es gesundheitlich nicht möglich ist, kann man die Vollstreckung ja aussetzen. Das sollte bei fast allen Tätern der Fall sein, glaube ich.


Ich glaube bei den heutigen letzten Prozessen dieser Art kommt es nur noch auf eine symbolische Strafe an. Einen Greisen steckt man nicht mehr in den Kerker, ob gesund oder nicht.

Die Strafe als solche, auch wenn sie symbolisch ist, halte ich aber nach wie vor für richtig.


Würde sogar sagen, es wäre besser sie dem Hausarrest zu unterstellen, denn eine Haverbeck richtet im Knast noch mehr Unheil an als draußen.
22.02.2021 16:46 Uhr
Naja, da so viele von den echten und unbestraften Verbrecher schon lange tot sind, bleiben nur die mit den niedrigstes Mannschaftsdienstgrad uebrig.
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