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Fragenübersicht Das Europaparlament hebt die Immunität von Marine Le Pen auf. Ist das eine gute Entscheidung?
1 - 13 / 13 Meinungen
02.07.2013 17:35 Uhr
Wenn man bedenkt, dass die Terrorunterstützung von Cohn-Bendit nicht zu einer Aufhebung führte, eine Meinungsäußerung aber schon, dann liegt hier ein klarer Missbrauch der Immunität vor.

Aber generell sollte die Aufhebung die Regel sein, schließlich sind alle EU-Staaten als Rechtsstaaten anzusehen.
02.07.2013 17:42 Uhr
Welche Terrorunterstützung von Cohn-Bendit ??? Man kann ihm ja viel vorwerfen - aber in seiner Zeit als Abgeordneter hat er keine Terroristen unterstützt.
02.07.2013 17:49 Uhr
Nein,denn es wird nicht mehr lange dauern, dann beschließen sie dort die "Festung Europa"
02.07.2013 18:02 Uhr
@ Herbert

Zitat:
es wird nicht mehr lange dauern, dann beschließen sie dort die "Festung Europa"


Die "Festung Europa" besagt doch, dass sich Europa vor dem Zuzug außereuropäischer Armutsflüchtlinge, v.a. aus Nordafrika, verbarrikadiert. Das müsste - aus nationaler Sicht - doch eigentlich Deine Zustimmung finden, oder?


Und zur Frage: Man sollte zwar auch bei Kritik an einer Bevölkerungsgruppe oder bei Bedenken und Befürchtungen hinsichtlich bestimmter Entwicklungen seine Worte wägen, um argumentativ und nicht demagogisch zu sein, dennoch finde ich das stark übertrieben. Offenbar meint man, ein "Wir haben uns alle lieb" und eine Lösung von Problemen der Demographie und der interkulturellen Kompatibilität mit Sprachzensur herbeiführen zu können.


Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 02.07.2013 20:04 Uhr. Frühere Versionen ansehen
02.07.2013 18:13 Uhr
Zitat:
aber in seiner Zeit als Abgeordneter hat er keine Terroristen unterstützt.


In der Zeit nicht, aber das ist für die Anklage und Immunität unerheblich.

Davor schon und das bestreitet er nicht mal. Nur anklagen kann man ihn nicht, da die Immunität missbraucht wird.
02.07.2013 19:06 Uhr
Wenn überhaupt, sind doch diese Vorgänge aus den 60er und 70er Jahren längst verjährt...Hat also mit der Aufhebung der Immunität nichts zu tun....
02.07.2013 19:41 Uhr
Zitat:
Wenn überhaupt, sind doch diese Vorgänge aus den 60er und 70er Jahren längst verjährt...Hat also mit der Aufhebung der Immunität nichts zu tun....


1.) Wir reden nicht von den 60ern
2.) Darüber entscheiden die Strafverfolgungsbehörden und nicht für den EInzelfall das Parlament
3.) Sie hätten den Antrag auf Aufhebung der Immunität sonst nicht gestellt. Die Tat steht auch fest, die Strafbarkeit ebenso. Nur eine Anklage kann nicht erfolgen.
02.07.2013 20:06 Uhr
Von welchen Straftaten schreibst du? Mir ist kein aktuelles Fehlverhalten Cohn-Bendits bekannt...der Antrag auf Aufhebung der Immunität basiert auf den Fall Klein...also 70er Jahre und längst verjährt...Cohn-Bendit muss sich gegen eine üble Kampagne der Rechten wehren...diese grenzt an übler Nachrede, was ein Straftatbestand ist....
02.07.2013 21:44 Uhr
Leute wegen Meinungsäußerungen zu bestrafen ist Unrecht.

Wenn jemand zu Gewalt aufruft, kann das eine Strafbarkeit begründen, aber in dem vorlegenden Fall nimmt sich der französische Staat zu viel heraus.
02.07.2013 21:47 Uhr
Es geht hier nicht um Meinungs-Äußerungen, sondern um üble Nachrede...
03.07.2013 10:31 Uhr
Ist das eine gute Entscheidung? Eindeutig nein, da es auf die Unterstützung von Gesinnungs-Strafrecht hinausläuft.
03.07.2013 12:57 Uhr
Nein, hier wird die entsprechende Befugnis der Abgeordneten wieder mal politisch missbraucht und Gesinnungsstrafrecht gefördert. Die Immunität von gewählten Abgeordneten ist gerade dazu da, Meinungsäußerungen zu schützen und damit die Möglichkeit zu einer freien Mandatsausübung zu gewährleisten.
03.07.2013 16:41 Uhr
Wie sind Vorgänge aus den 30er und 40er Jahren zu bewerten? Auch alle verjährt?
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